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   OLG Stuttgart, 15.01.2003 - 4 U 140/02   

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https://dejure.org/2003,5717
OLG Stuttgart, 15.01.2003 - 4 U 140/02 (https://dejure.org/2003,5717)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.01.2003 - 4 U 140/02 (https://dejure.org/2003,5717)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 4 U 140/02 (https://dejure.org/2003,5717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • JurPC

    UrhG §§ 137 h, 20 a
    "Man spricht deutsh"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht zur Verwertung und Veröffentlichung zur gesamten Hand gem. § 8 Abs. 2 S.1 Urheberrechtsgesetz (UrhG); Senderecht als Form des Verwertungsrechtes; Von der Empfangsmöglichkeit her begrenztes Senderecht; Geographische Begrenzung des Senderechtes auf den ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Man spricht deutsh

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    "Man spricht deutsh"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 413
  • NJW-RR 2005, 224 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 137
  • GRUR-RR 2005, 40 (Ls.)
  • MMR 2003, 212 (Ls.)
  • ZUM 2003, 239
  • afp 2003, 170
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Stuttgart, 30.10.2001 - 17 O 334/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2003 - 4 U 140/02
    Die M. übertrug ihr Senderecht an dem Film auf die Beklagte zum Zwecke der Ausstrahlung im dritten Fernsehprogramm (vgl. Bestätigung vom 29.08.2001 = Bl. 27 der Beiakte 17 O 334/01 LG Stuttgart, einstweiliges Verfügungsverfahren).
  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2003 - 4 U 140/02
    Damit haben die Vertragsparteien auch noch nicht bekannte technische Nutzungsformen eingeschlossen, weshalb die Filmverbreitung über neue, weiterreichende Satelliten als im Zeitpunkt des Vertragsschlusses möglich keine damals unbekannte Nutzungsform des Films ist (vgl. BGH GRUR 1997, 215, 217 - Klimbim).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 231/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2003 - 4 U 140/02
    Im folgenden soll jedoch - entsprechend der Auslegung des Landgerichts und des Senat im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (17 O 324/01 LG Stuttgart bzw. 4 U 231/01 OLG Stuttgart) - davon ausgegangen werden, dass M. in alleiniger Zuständigkeit nur so senden darf, dass der Film im deutschsprachigen Raum empfangen werden kann, nicht jedoch im außerdeutschen (vom sog. "overspill" abgesehen).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 49/03

    "man spricht deutsh"; Zustimmungsbedürftigkeit der Satellitenausstrahlung eines

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht das landgerichtliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen (OLG Stuttgart ZUM 2003, 239).
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