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   OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02   

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OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02 (https://dejure.org/2003,2616)
OLG München, Entscheidung vom 22.05.2003 - 29 U 4573/02 (https://dejure.org/2003,2616)
OLG München, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 29 U 4573/02 (https://dejure.org/2003,2616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einwilligung in die Änderung eines Übersetzervertrages bei grobem Missverhältnis zwischen Honorar und Ertrag des Verlages; Anhebung des Übersetzerhonorars auf eine angemessene Vergütung; Eignung der Branchenübung und empirischer Werte als ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 32, 32a UrhG (§ 36 UrhG a.F.)

  • Judicialis

    UrhG § 36 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessenheitskriterien für Honorar eines Buchübersetzers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2003, 473
  • ZUM 2003, 684
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

    Auszug aus OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02
    Eine Korrektur vertraglicher Bindungen kommt jedoch nur unter strengen Voraussetzungen in Betracht - ist sie aber, wie vorliegend feststeht, geboten, tritt an die Stelle der gänzlich unangemessenen eine angemessene Regelung (BGH GRUR 2002, 153 - Kinderhörspiele).
  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80

    Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene

    Auszug aus OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02
    4) Der für die Kostenverteilung gemäß § 97 Abs. 1 ZPO maßgebliche Erfolg einer stufenweise erhobenen Klage ist entgegen der Ansicht des Klägers allein am Maß des endgültigen Obsiegens zu bemessen (vgl. BGH GRUR 2000, 1111 - Beschwer bei Stufenklage; GRUR 1994, 666; WM 1981, 386, 387 f. zu § 840 ZPO; BGHZ 79, 275, 280 f).
  • BGH, 15.02.2000 - X ZR 127/99

    Urteilsbeschwer bei Stufenklage

    Auszug aus OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02
    4) Der für die Kostenverteilung gemäß § 97 Abs. 1 ZPO maßgebliche Erfolg einer stufenweise erhobenen Klage ist entgegen der Ansicht des Klägers allein am Maß des endgültigen Obsiegens zu bemessen (vgl. BGH GRUR 2000, 1111 - Beschwer bei Stufenklage; GRUR 1994, 666; WM 1981, 386, 387 f. zu § 840 ZPO; BGHZ 79, 275, 280 f).
  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Auszug aus OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02
    Der allgemeine Grundsatz, dass der Urheber tunlichst angemessen am wirtschaftlichen Erfolg seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. BGH NJW 1999, 1953 - Kopienversanddienst) hat in § 36 Abs. 1 UrhG a.F. eine besondere Ausprägung gefunden (Schricker, Verlagsrecht, § 22 Rdnr. 19 a m.w.Nachw.; Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu § 36 des Regierungsentwurfs, zu BT-Drucks. zu IV/3401, abgedruckt UFITA Bd. 46 S. 174, 182).
  • OLG München, 01.03.2001 - 6 U 3739/00

    Verlagsvertrag; Bestellvertrag; Fremdsprachiger Roman; Romanübersetzung;

    Auszug aus OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02
    Übliche Übersetzerhonorare stehen sogar häufig in einem groben Missverhältnis zu den Erträgen der Verlage (vgl. Urteil des Senats vom 7. Juni 2001 aaO.; Katzenberger, GRUR Int. 1983, 410, 421; Schack, ZUM 2001, 453, 454; OLG München ZUM 2001, 427 mit Anm. Becker ZUM 2001, 378).
  • BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 43/80

    Pflicht zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung - Die dem Kläger entstandenen

    Auszug aus OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02
    4) Der für die Kostenverteilung gemäß § 97 Abs. 1 ZPO maßgebliche Erfolg einer stufenweise erhobenen Klage ist entgegen der Ansicht des Klägers allein am Maß des endgültigen Obsiegens zu bemessen (vgl. BGH GRUR 2000, 1111 - Beschwer bei Stufenklage; GRUR 1994, 666; WM 1981, 386, 387 f. zu § 840 ZPO; BGHZ 79, 275, 280 f).
  • LG Heidelberg, 10.06.1992 - 3 O 219/91

    Mangelnde Betreuung und Beaufsichtigung einer Patientin ; Paranoid-psychotische

    Auszug aus OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02
    Dass die VG Wort Autor und Übersetzer zu jeweils 50 % beteiligt, wie der Kläger durch Vorlage eines Gutachtens vom 30. September 1992 (mit Ergänzung vom 19. März 1993; Anlagen K7 und K8) aus einem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt/Main, Az. 2/3 O 219/91, geltend macht, findet keinerlei Entsprechungen bei Honorarabwicklungen und kann deshalb vorliegend nicht herangezogen werden.
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02
    Auch ein branchenübliches Honorar kann unangemessen sein (vgl. BGH GRUR 2002, 602 - Musikfragmente).
  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

    Auszug aus OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02
    Auch der Bundesgerichtshof stellt in seiner Horoskop-Kalender-Entscheidung (GRUR 1991, 901) auf den redlichen Verleger ab.
  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02
    4) Der für die Kostenverteilung gemäß § 97 Abs. 1 ZPO maßgebliche Erfolg einer stufenweise erhobenen Klage ist entgegen der Ansicht des Klägers allein am Maß des endgültigen Obsiegens zu bemessen (vgl. BGH GRUR 2000, 1111 - Beschwer bei Stufenklage; GRUR 1994, 666; WM 1981, 386, 387 f. zu § 840 ZPO; BGHZ 79, 275, 280 f).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Als Vergütung für die Übersetzung von Hardcover-Ausgaben hat das Berufungsgericht für den Normalfall einen Beteiligungssatz von 2% als Mittelwert eines Rahmens von 1% bis 3% für angemessen erachtet (vgl. OLG München ZUM 2003, 684, 686 f. und ZUM 2003, 970, 973 jeweils zu § 36 UrhG a.F.).
  • OLG München, 14.12.2006 - 29 U 1728/06

    Beteiligung des Urhebers an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke durch

    (2) Dagegen können Vergütungsregeln, die zur Regelung vergleichbarer Sachverhalte in anderen Branchen aufgestellt wurden, zum Vergleich herangezogen werden (vgl. BT-Drs. 14/8058 S. 18; Kotthoff, a. a. O., § 32 Rz. 40; Erdmann, a. a. O., S. 926 f.), etwa für Autoren getroffene Vergütungsregeln (ähnlich bereits Senat ZUM 2003, 684 [686]; ZUM 2003, 970 [973] zu § 36 UrhG a. F.), insbesondere die unter mediativer Mitwirkung der Bundesministerin der Justiz zu Stande gekommenen Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren.

    Der Senat hält an seiner bereits früheren Entscheidungen (vgl. ZUM 2003, 684 [686]; ZUM 2003, 970 [973]) zu Grunde gelegten Auffassung fest, dass ein Bereich von ein Prozent bis drei Prozent als richtige Ausgangsbasis für die Bestimmung der Angemessenheit einer Beteiligung des Übersetzers anzusehen ist.

    Ein solches ist auch - jedenfalls ohne zusätzliche Absatzvergütung - branchenüblich (vgl. auch die Ausgangsfälle der Entscheidungen Senat ZUM 2003, 684 ff.; ZUM 2003, 970 ff.; und der unter 3. b] aa] zitierten Entscheidungen).

    Allerdings würde es gerade diese Überwälzung des Absatzrisikos unangemessen machen, das Seitenhonorar nicht auf das Absatzhonorar anzurechnen (vgl. Senat, ZUM 2003, 684 [686 f.]; ZUM 2003, 970 [973]).

  • OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5785/05

    Zur Angemessenheit der Vergütung des Übersetzers eines belletristischen Textes

    Soweit die Kläger im Übrigen auf zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (ZUM 2003, 684 und ZUM 2003, 970) zu § 36 UrhG a.F. rekurrierten, sei die im erstgenannten Fall zuerkannte Absatzbeteiligung von 2% des Nettoladenverkaufspreises ab einem Verkauf von 100.000 Exemplaren nicht auf den Streitfall übertragbar, insofern vorliegend weder die dortigen Auflagen von mehr als 300.000 Exemplaren erreichbar gewesen seien noch der Schwierigkeitsgrad der Übersetzung auch nur als durchschnittlich zu bezeichnen sei.

    Was die Höhe der absatzabhängigen Vergütung anbelange, orientiere sich das Landgericht an der den außergewöhnlichen Einzelfall eines unerwarteten Bestsellers betreffenden, zu § 36 UrhG a.F. ergangenen und bereits deshalb nicht einschlägigen Entscheidung des OLG München, ZUM 2003, 684, ohne indes die dort angeführten Kriterien, insbesondere den hier unterdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad der Übersetzung, in die Beurteilung einzubeziehen.

    Allerdings rechtfertigt es dieser vom Senat als sachgerecht erachtete Gleichlauf zwischen Taschenbuch- und Hardcoverausgabe auch, den Beteiligungssatz des Übersetzers, der in der bisherigen erstinstanzlichen Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen in Anlehnung an die (zu § 36 UrhG a.F. ergangene) Entscheidung des OLG München, ZUM 2003, 684, 685 f., vielfach bei 2% als Mittelwert eines dort (für Bestseller) als angemessen befundenen Rahmens von 1% bis 3% im Hardcoverbereich angesetzt wurde, geringfügig abzusenken: Selbst wenn man die Auffassung teilte, dass die für Bestseller aus der Ex-post-Betrachtung zu konstatierenden Besonderheiten im Grundsatz auch auf die (ex ante vorzunehmende) Ermittlung der angemessenen Vergütung i.S.d. § 32 UrhG zu übertragen seien, wäre jedenfalls mit der gleichzeitigen Anhebung der prozentualen Taschenbuchbeteiligung auf teils mehr als das Doppelte der erstinstanzlich bisher ausgeurteilten Prozentsätze für den Normalfall einer nach § 32 UrhG zu bestimmenden redlichen Vergütung bereits eine Erhöhung der Beteiligung des Übersetzers verbunden.

  • OLG München, 28.08.2003 - 29 U 5597/02

    Beteiligung eines Übersetzers an den Erträgnissen

    Der Senat habe im Urteil vom 22.05.2003 - 29 U 4573/02, in juris dokumentiert, das Risiko des Verlags aus der Seitenhonorierung nicht hinreichend gewürdigt, das der Verlag nicht vergütet bekomme.

    Der Senat schließt sich, wie bereits im Urteil vom 22.05.2003 - 29 U 4573/02 nunmehr der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WRP 2002, 96, 98 - Kinderhörspiele) an, wonach eine Anhebung der Vergütung, durch die lediglich das grobe Missverhältnis beseitigt wird, nicht ausreicht, vielmehr nach § 36 UrhG a.F. eine angemessene Beteiligung zu gewähren ist.

    Dabei ist das branchenübliche Honorar kein ausschlaggebendes Kriterium für die Feststellung dessen, was als angemessen gelten kann (vgl. Senat, Urteil vom 22.05.2003 - 29 U 4573/02, in juris dokumentiert).

    Vielmehr ist auf der Basis der von den Parteien geltend gemachten Anknüpfungstatsachen, bekannter Vergleichszahlen, Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit und aller sonstigen einschlägigen Umstände sowie unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen der Parteien entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO nach richterlichem Ermessen ein Honorar festzusetzen, das redlicherweise zu leisten ist (vgl. BGHZ 115, 63, 65- Horoskop-Kalender, in BGHZ 115, 63, 68 wird auf den redlichen Vertragspartner des Urhebers abgestellt; vgl. ferner Senat, Urteil vom 22.05.2003 - 29 U 4573/02, in juris dokumentiert).

  • LG München I, 10.11.2005 - 7 O 24552/04

    Urheberrecht - § 32 UrhG n.F.: Anpassung der Vergütungsvereinbarung

    Als Vergleichsmaßstab können auch solche Praktiken herangezogen werden, die sich bei anderen Werkarten und Nutzungen als redlich bewährt haben (OLG München, Urt. v. 22.05.2003 - 29 U 4573/02, S. 9 f., zu § 36 UrhG a.F.; Dreier/Schulze, § 32 UrhG, Rz. 52).

    Eine Beteiligung in Höhe von 2 % bei Taschenbuchausgaben, jedoch unter Anrechnung des erhaltenen Seitenhonorars, hielt auch das OLG München in einer Entscheidung zu § 36 UrhG a.F. ("Bestsellerparagraph") für eine angemessene Beteiligung des Übersetzers (OLG München, ZUM 2003, 684, 685 f.).

    Eine Abänderung des Vertrages erlangt aber erst Wirkung mit Rechtskraft des Urteils gemäß § 894 ZPO (vgl. BGH NJW 2005, 2310, 2311, zum Mieterhöhungsverlangen; a.A. offenbar OLG München in den Fällen des § 36 UrhG a.F., vgl. z.B. Urt. vom 22.05.2003 - 29 U 4573/02: Verurteilung zur Zahlung über den anerkannten Betrag hinaus aufgrund des angepassten Vertrages).

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 41/07

    Rechtsstellung des Übersetzers eines literarischen Werks

    Als Vergütung für die Übersetzung von Hardcover-Ausgaben hat das Berufungsgericht für den Normalfall einen Beteiligungssatz von 2% als Mittelwert eines Rahmens von 1% bis 3% für angemessen erachtet (vgl. OLG München ZUM 2003, 684, 686 f. und ZUM 2003, 970, 973 jeweils zu § 36 UrhG a.F.).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 40/07

    Rechtsstellung des Übersetzers eines literarischen Werks

    Als Vergütung für die Übersetzung von Hardcover-Ausgaben hat das Berufungsgericht für den Normalfall einen Beteiligungssatz von 2% als Mittelwert eines Rahmens von 1% bis 3% für angemessen erachtet (vgl. OLG München ZUM 2003, 684, 686 f. und ZUM 2003, 970, 973 jeweils zu § 36 UrhG a.F.).
  • OLG München, 27.11.2008 - 29 U 5320/07

    Urheberrecht: Anspruch auf Abänderung einer Übersetzervergütung

    Allerdings würde es gerade diese Überwälzung des Absatzrisikos unangemessen machen, das Seitenhonorar nicht auf das Absatzhonorar anzurechnen (vgl. Senat, ZUM 2003, 684 [686 f.]; ZUM 2003, 970 [973]).

    "Dagegen können Vergütungsregeln, die zur Regelung vergleichbarer Sachverhalte in anderen Branchen aufgestellt wurden, zum Vergleich herangezogen werden (vgl. BT-Drs. 14/8058 S. 18; Kotthoff, a. a. O., § 32 Rz. 40; Erdmann, a. a. O., S. 926 f.), etwa für Autoren getroffene Vergütungsregeln (ähnlich bereits Senat ZUM 2003, 684 [686]; ZUM 2003, 970 [973] zu § 36 UrhG a. F.), insbesondere die unter mediativer Mitwirkung der Bundesministerin der Justiz zu Stande gekommenen Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren.

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 39/07

    Rechtsstellung des Übersetzers eines literarischen Werks

    Als Vergütung für die Übersetzung von Hardcover-Ausgaben hat das Berufungsgericht für den Normalfall einen Beteiligungssatz von 2% als Mittelwert eines Rahmens von 1% bis 3% für angemessen erachtet (vgl. OLG München ZUM 2003, 684, 686 f. und ZUM 2003, 970, 973 jeweils zu § 36 UrhG a.F.).
  • OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05

    Zur Bemessung einer angemessenen Vergütung des Urhebers sowie des Übersetzers

    Was die Höhe der absatzabhängigen Vergütung anbelange, orientiere sich das Landgericht einerseits an der den außergewöhnlichen Einzelfall eines unerwarteten Bestseilers betreffenden, zu § 36 UrhG a.F. ergangenen und bereits deshalb nicht einschlägigen Entscheidung des OLG München, ZUM 2003, 684, ohne indes die dort angeführten Kriterien, insbesondere den hier unterdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad der Übersetzung, in die Beurteilung einzubeziehen.

    Allerdings rechtfertigt es dieser vom Senat für sachgerecht erachtete Gleichlauf zwischen Taschenbuch- und Hardcoverausgabe auch, den Beteiligungssatz des Übersetzers, der in der bisherigen erstinstanzlichen Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen in Anlehnung an die (zu § 36 UrhG a.F. ergangene) Entscheidung des OLG München, ZUM 2003, 684, 685 f., vielfach bei 2% als Mittelwert eines dort (für Bestseller) als angemessen befundenen Rahmens von 1% bis 3 % im Handcoverbereich angesetzt wurde, geringfügig abzusenken: Selbst wenn man die Auffassung teilte, dass die für Bestseller aus der Ex-post-Betrachtung zu konstatierenden Besonderheiten im Grundsatz auch auf die (ex ante vorzunehmende) Ermittlung der angemessenen Vergütung i.S.d. § 32 UrhG zu übertragen seien, wäre jedenfalls mit der gleichzeitigen Anhebung der prozentualen Taschenbuchbeteiligung auf teils mehr als das Doppelte der erstinstanzlich bisher ausgeurteilten Prozentsätze für den Normalfall einer nach § 32 UrhG zu bestimmenden redlichen Vergütung bereits eine Erhöhung der Beteiligung des Übersetzers verbunden.

  • OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5748/05

    Zur Angemessenheit der Vergütung des Übersetzers eines Romans

  • LG München I, 30.11.2005 - 21 O 25198/04
  • OLG München, 27.11.2008 - 29 U 5319/07

    Urheberrecht: Anspruch auf Abänderung einer Übersetzervergütung

  • OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5747/05

    Zur Bemessung der angemessenen Vergütung des Urhebers und des Übersetzers

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 230/06

    Erfolgsbeteiligung für Übersetzer

  • LG München I, 15.12.2005 - 7 O 25199/04
  • LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 793/04

    Einräumung von Nutzungsrechten an Übersetzungen: Bestimmung der angemessenen

  • LG Berlin, 27.07.2006 - 16 O 812/04
  • LG Berlin, 27.09.2005 - 16 O 795/04
  • LG München I, 15.04.2010 - 7 O 24634/07

    Urheberrecht: Tatrichterliche Bestimmung der angemessenen Vergütung für

  • LG München I, 15.04.2010 - 7 O 24267/07

    Angemessene Vergütung für die Übersetzung eines belletristischen Werkes: Anspruch

  • LG Berlin, 27.04.2006 - 16 O 806/04
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