Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2749
OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06 (https://dejure.org/2006,2749)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.2006 - 11 U 9/06 (https://dejure.org/2006,2749)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 11 U 9/06 (https://dejure.org/2006,2749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 649 Abs 2 BGB, § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 31 Abs 5 UrhG, § 97 UrhG
    Urheberrecht des Architekten: Schadensersatzanspruch des Architekten für die Verwendung der von ihm erstellten Genehmigungsplanung bei der Fertigstellung des Bauwerks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung des Urheberrechts durch einen Architekten; Schutz von Bauwerken durch das Urhebergesetz; Nutzungsrecht des Auftraggebers an Entwürfen eines Architekten; Übertragung von Nachbaurechten an den Auftraggeber des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Mehrfamilienhaus

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Bauherrn wegen Urheberrechtsverletzung bei späterer Errichtung des Bauwerks unter Verwendung der Genehmigungsplanung des Architekten

  • Judicialis

    BGB § 649 Abs. 2; ; UrhG § 2 Abs. 1; ; UrhG § 31; ; UrhG § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649 Abs. 2; UrhG § 2 Abs. 1 § 31 § 97
    Keine konkludente Übertragung des urheberrechtlichen Nachbaurechts bei Beauftragung des Architekten zur Genehmigungsplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung des urheberrechtlichen Nachbaurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Ausschließliche Beauftragung der Lph 1 bis 4: Übergang der Nutzungs- und Verwertungsrechte auf den Bauherrn?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftrag nur bis Genehmigungsplanung: Darf Bauherr die Planung verwerten? (IBR 2007, 82)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 487
  • GRUR-RR 2007, 307
  • NZBau 2007, 322
  • ZUM 2007, 306
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71

    Wählamt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
    Verletzt der Auftraggeber das Nachbaurecht, indem er das Bauvorhaben auf der Grundlage der Planungen durch einen anderen Architekten fertig stellt, so kann der Architektenurheber seinen Schaden im Wege der Lizenzanalogie auf der Grundlage der HOAI berechnen, weil er die Vergütung nicht nur für die in der HOAI aufgeführten Tätigkeiten des Architekten, sondern auch für die Ausübung des vom Bauherrn benötigten Nutzungsrechts erhalten hätte (BGH GRUR 73, 663 - Wählamt).
  • OLG Jena, 23.12.1998 - 2 U 799/96

    Verletzung des Urheberrechts des Architekten: Welche Rechtsfolgen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
    Nach anderer Auffassung bezieht sich die erwähnte Rechtsprechung des Bundesgerichthofs aber nur auf vertragliche Honoraransprüche eines Architekten, während im Bereich der Schadensberechnung nach Lizenzanalogie nach wie vor ein pauschaler Abzug von 40 % wegen ersparter Aufwendungen für zulässig gehalten wird (Löwenheim/Schulze, Urheberrecht, § 71 Rn. 54; Dreier/Schulze, UrhG, vor § 31 Rn. 266; OLG Jena BauR 99, 672).
  • BGH, 08.02.1996 - VII ZR 219/94

    Berechnung der ersparten Aufwendungen bei einem vorzeitig beendeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
    Es hat gemeint, die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 649 Abs. 2 BGB, wonach die Berechnung des Schadens bei vorzeitiger Vertragsbeendigung unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 40 % nicht mehr zuzulassen sei (NJW 96, 1751), sei auch bei der Berechnung von Schadensersatzansprüchen eines Architektenurhebers anwendbar.
  • BGH, 20.03.1975 - VII ZR 91/74

    Honorarforderungen des Architekten für die Verwendung im Auftrag des Bauherrn

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
    Dem Architekten ist dann zuzumuten, sich seine Rechte vorzubehalten, wenn er nicht will, dass der genehmigte Plan ohne seine weitere Mitwirkung genutzt wird ( BGH GRUR 75, 445 - Wohnhausneubau).
  • OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94

    Architektenhonorar: Zusatzvergütung wegen Schaffung eines urheberechtsgeschützten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
    Dabei wird für ausreichend erachtet, dass der Architekt eindeutig nur mit den Leistungsphasen 1 - 4 beauftragt worden ist, um von einer stillschweigenden Übertragung seiner Nutzungsrechte am Plan auf den Auftraggeber auszugehen, so dass dieser das Bauwerk unter Verwendung der Planungsleistungen von einem anderen Architekten ausführen lassen kann (Locher, Das private Baurecht, Rn. 550; Locher/Koeble/Frik, HOAI, Einleitung Rn. 201; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rn. 899; OLG München NJW-RR 95, 474; Dreier/Schulze a.a.O. vor § 31 Rn. 264; Binder /Kosterhon a.a.O. Rn. 346 ).
  • OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 U 72/97

    Urheberrecht beim Einfamilienhausbau?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
    Schadensersatzansprüche des Architektenurhebers setzen voraus, dass von den schutzfähigen Elementen der Planungsleistung Gebrauch gemacht wird, die urheberrechtsfähigen Teile der Planung betroffen sind und der Nachbau gerade in dieser Hinsicht mit der Planung übereinstimmt ( Dreier/Schulze a.a.O. Rn. 266; OLG Hamm, BauR 99, 1198).
  • LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08

    Stufenklage des Chefkameramannes einer Filmproduktions auf Fairnessausgleich

    Somit ist auch im Bereich der hier in Rede stehenden Verträge von Filmurhebern im Rahmen der den Gericht überlassenen "hoheitlichen Preiskontrolle" (LG Hamburg a. a. O.) mit zu berücksichtigen, dass eine Pauschalvergütung dem maßgeblichen Grundsatz, dass der Urheber nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und des BGH tunlichst an den wirtschaftlichen Nutzen einer jeder Werknutzung zu beteiligen ist, nur unzureichend oder nicht gerecht wird (so die Rspr. zu den Übersetzerfällen z. B. OLG München ZUM 2007, 306, 314; 317, 325; LG Hamburg a. a. O. S. 611).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2013 - 6 U 72/12

    Zwölffamilienhaus - Urheberrechtsschutz: Schutzfähige Gestaltung der Architektur

    Ist das auf den Plänen wiedergegebene und danach auszuführende Bauwerk schutzfähig, dann dürfen die Pläne nur mit Zustimmung des Urhebers ausgeführt werden (OLG Frankfurt ZUM 2007, 306, 307).
  • LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Änderungsanspruch des Übersetzers für einen

    Gerade dieser Umstand zwingt zu einer "generalisierenden und standardisierten" Betrachtungsweise (vgl. zu § 32 UrhG insoweit OLG München ZUM 2007, 306, 313).

    Weitergehende Kriterien, wie etwa ein Bedarf des Urhebers (im Sinne es Mindestlohnes), sind dem Prinzip einer marktwirtschaftlich organisierten Preisbildung fremd (so zutreffend OLG München, ZUM 2007, 306, 314).

    Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des 6. Senats des OLG München in den genannten Urteilen vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 306, 314 und 317, 325) an.

  • LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Vertragsanpassungsanspruch des Übersetzers

    Gerade dieser Umstand zwingt neben der bereits vom OLG München herangezogenen systematischen Auslegung des § 32 UrhG zu einer "generalisierenden und standardisierten" Betrachtungsweise (vgl. OLG München ZUM 2007, 306, 313).

    Weitergehende Kriterien, wie etwa ein Bedarf des Urhebers (im Sinne eines Mindestlohnes), sind dem Prinzip einer marktwirtschaftlich organisierten Preisbildung fremd (so zutreffend OLG München, ZUM 2007, 306, 314).

    Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des 6. Senats des OLG München in den Urteilen vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 306, 314 und 317, 325) an.

  • LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11

    Urheberrechtsverletzung: Ermittlung des Schadenersatzanspruchs des Planers eines

    Schadensersatzansprüche des Architektenurhebers setzen voraus, dass von den schutzfähigen Elementen der Planungsleistung Gebrauch gemacht wird, die urheberrechtsfähigen Teile der Planung betroffen sind und der Nachbau gerade in dieser Hinsicht mit der Planung übereinstimmt (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2006, Az. 11 U 9/06; OLG Hamm, BauR 99, 1198).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht