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   LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06   

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https://dejure.org/2007,1448
LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06 (https://dejure.org/2007,1448)
LG München I, Entscheidung vom 15.03.2007 - 7 O 7061/06 (https://dejure.org/2007,1448)
LG München I, Entscheidung vom 15. März 2007 - 7 O 7061/06 (https://dejure.org/2007,1448)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Oracle ./. usedSoft

    Der Erwerber von beschränkten, nicht weiter abtretbaren Nutzungsrechten kann diese nicht außerhalb dieser Rechte an Dritte weiterübertragen und darf Dritte nicht ermuntern, sich die Software vom Hersteller herunterzuladen.

  • openjur.de

    § 433 BGB; §§ 34, 31, 17, 16, 97, 69c UrhG

  • JurPC

    UrhG § 69 c Nr. 1, § 16 Abs. 1
    Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen

  • aufrecht.de

    Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung einer Verfielfältigung von Oracle-Software; Vorspiegelung einer Berechtigung zur Nutzung und zur korrespondierenden Vervielfältigung durch einen vermeintlichen Erwerb von Lizenzen; Umfang des Urheberrechtsschutzes einer individuellen geistigen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 2, 31 Abs. 3, 34 Abs. 1 Satz 1, 44a, 69c Nr. 1 und Nr. 3, 97 Abs. 1 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für Software auf Datenträgern greift bei bloßem Download nicht

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist rechtswidrig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist rechtswidrig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kein Handel mit Gebraucht-Software bei bloßer Downloadlizenz an Ersterwerber

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässiger Verkauf "gebrauchter" Software

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen

  • beck.de (Leitsatz)

    Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen rechtswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen

  • 123recht.net (Kurzinformation, 9.5.2007)

    Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 328
  • K&R 2007, 337
  • ZUM 2007, 409
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG München, 03.08.2006 - 6 U 1818/06

    Zum Weiterverkauf von Computerprogrammen

    Auszug aus LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
    Die Klägerin nimmt die Beklagte im Anschluss an das vorangegangene Verfügungsverfahren (7 O 23237/05; OLG München 6 U 1818/06), das Gegenstand umfangreicher Erörterungen ist (vgl. die Nachweise bei Hoeren, CR 2006, 573 sowie Lehmann, CR 2006, 855 f und Grützmacher, CR 2006, 815 f) wegen behaupteter Urheberrechts- und Markenverletzung, sowie wegen wettbewerbswidriger Werbeaussagen auf Unterlassung in Anspruch.

    Die Befürworter einer analogen Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes auf online übertragene Programme verweisen zwar auf die im Vergleich zum offline-Vertrieb angeblich identische Interessenlage (Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 69 c, Rz. 24; Hoeren in: Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Auflage, § 69 c Rz. 16; Gützmacher in: Wandtke/Bullinger, UrhR, § 69 c UrhG, Rz. 36, der darauf abstellt, ob der Veräußernde alle noch auf seinen Rechnern befindlichen Kopien des Programms löscht und dabei die Erschöpfungswirkung auch auf das Vervielfältigungsrecht erstrecken möchte; eine stillschweigende Zustimmung zur Weiterübertragung nimmt Haberstrumpf (in: Lehmann, Rechtsschutz und Verwertung von Computerprogrammen, 2. Aufl. 1993, II Rz. 132) an; differenzierend Lehmann, CR 2006, 655, 656).

    Es besteht daher im Hinblick auf die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes ein grundsätzlicher Unterschied zwischen der Inhaberschaft an einem immateriellen Güterrecht, das auch nicht gutgläubig erworben v/erden kann, und einem körperlichen Gegenstand, der gutgläubig erworben werden kann (OLG München, CR 2006, 655 m. Anm. Lehmann = ZUM 2006, 936).

    Daher liegt bei der Nutzung durch den Dritten keine bestimmungsgemäße Nutzung vor und sind die hierzu erforderlichen Vervielfältigungen unzulässig (vgl. Lehmann, CR 2006, 655, 656).

  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02

    Fash 2000

    Auszug aus LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
    Die Beklagte hat auch nicht in Zweifel gezogen, dass die in Rede stehenden Computerprogramme nach den §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a Abs. 1 und Abs. 3 UrhG als individuelle geistige Werkschöpfungen der an ihrer Entwicklung und Erstellung beteiligten Personen Urheberrechtsschutz genießen (vgl. BGH GRUR 2005, 860 - Fash 2000).

    Zwar bedarf auch die Weiterübertragung von Nutzungsrechten durch den Insolvenzverwalter nach § 34 UrhG der Zustimmung des Urhebers (vgl. BGH GRUR 2005, 860, 862 - Fash 2000; Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 34 Rz. 7; Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl., § 34 Rz. 9).

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
    Die Beklagte veranlasst ihre Kunden (vgl. zur Verantwortlichkeit für rechtswidrige Nutzungshandlungen durch Dritte BGH GRUR 2005, 670 re.Sp. unten/S. 671 li.Sp. oben - Wirtschaftswoche, GRUR 2002, 963, 964 - Elektronischer Pressespiegel), im Rahmen des von ihr unterhaltenen Vertriebsmodells die (aktuelle Version der) Software der Klägerin von der Homepage der Klägerin herunterzuladen - soweit diese nicht bereits im Besitz der (aktuellen Version der) Software sind, oder (soweit Lizenzen für zusätzliche Nutzer hinzugekauft werden) in den Arbeitsspeicher der Rechner der zusätzlichen Anwender geladen wird.

    Für den Bereich des Urheberrechts gilt es darüber hinaus zu beachten, dass urheberrechtliche Schrankenbestimmungen, also Vorschriften, die die Rechte des Urhebers beschneiden, restriktiv auszulegen sind, weil der Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke tunlichst angemessen zu beteiligen ist (BGH GRUR 2005, 670, 671 -Wirtschaftswoche; GRUR 2001, 51 - Parfumflakon; GRUR 2002, 605 - Verhüllter Reichstag, GRUR 2002, 963 - Elektronischer Pressespiegel).

  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
    Der Erschöpfungsgrundsatz, § 69 c Nr. 3 UrhG, § 17 Abs. 2 UrhG, besagt, dass mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Wege der Veräußerung in Verkehr gebrachte Vervielfältigungsstücke des Computerprogramms weiterverbreitet - das Vervielfältigungsrecht unterliegt nicht der Erschöpfung (BGH GRUR 2001, 51, 53 - Parfumflakon; GRUR 2005, 940 - Marktstudien) werden dürfen, mit Ausnahme der Vermietung.

    Für den Bereich des Urheberrechts gilt es darüber hinaus zu beachten, dass urheberrechtliche Schrankenbestimmungen, also Vorschriften, die die Rechte des Urhebers beschneiden, restriktiv auszulegen sind, weil der Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke tunlichst angemessen zu beteiligen ist (BGH GRUR 2005, 670, 671 -Wirtschaftswoche; GRUR 2001, 51 - Parfumflakon; GRUR 2002, 605 - Verhüllter Reichstag, GRUR 2002, 963 - Elektronischer Pressespiegel).

  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 119/02

    WirtschaftsWoche

    Auszug aus LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
    Die Beklagte veranlasst ihre Kunden (vgl. zur Verantwortlichkeit für rechtswidrige Nutzungshandlungen durch Dritte BGH GRUR 2005, 670 re.Sp. unten/S. 671 li.Sp. oben - Wirtschaftswoche, GRUR 2002, 963, 964 - Elektronischer Pressespiegel), im Rahmen des von ihr unterhaltenen Vertriebsmodells die (aktuelle Version der) Software der Klägerin von der Homepage der Klägerin herunterzuladen - soweit diese nicht bereits im Besitz der (aktuellen Version der) Software sind, oder (soweit Lizenzen für zusätzliche Nutzer hinzugekauft werden) in den Arbeitsspeicher der Rechner der zusätzlichen Anwender geladen wird.

    Für den Bereich des Urheberrechts gilt es darüber hinaus zu beachten, dass urheberrechtliche Schrankenbestimmungen, also Vorschriften, die die Rechte des Urhebers beschneiden, restriktiv auszulegen sind, weil der Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke tunlichst angemessen zu beteiligen ist (BGH GRUR 2005, 670, 671 -Wirtschaftswoche; GRUR 2001, 51 - Parfumflakon; GRUR 2002, 605 - Verhüllter Reichstag, GRUR 2002, 963 - Elektronischer Pressespiegel).

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
    Insoweit unterscheidet sich die Fallgestaltung (abgesehen vom Nichtvorliegen eines körperlichen Vervielfältigungsstücks) auch deshalb grundsätzlich von dem der Entscheidung CEM-Version des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 2001, 153) zugrunde liegenden Sachverhalt.
  • BGH, 20.01.1994 - I ZR 267/91

    "Holzhandelsprogramm"; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gegen den

    Auszug aus LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
    Dies ist zwar nach dem Gesetzeswortlaut, der im Übrigen auch vorübergehende Vervielfältigungen erfasst, nicht eindeutig, ergibt sich jedoch aus einer wertenden Auslegung des Gesetzestextes (offengelassen in BGH GRUR 1991, 449, 453 - Betriebssystem; GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm).
  • LG München I, 30.05.2007 - 7 O 23237/05
    Auszug aus LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
    Die Klägerin nimmt die Beklagte im Anschluss an das vorangegangene Verfügungsverfahren (7 O 23237/05; OLG München 6 U 1818/06), das Gegenstand umfangreicher Erörterungen ist (vgl. die Nachweise bei Hoeren, CR 2006, 573 sowie Lehmann, CR 2006, 855 f und Grützmacher, CR 2006, 815 f) wegen behaupteter Urheberrechts- und Markenverletzung, sowie wegen wettbewerbswidriger Werbeaussagen auf Unterlassung in Anspruch.
  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Auszug aus LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
    Die Einschränkung der Verfügungsbefugnis des Erwerbers über das eingeräumte Nutzungsrecht ist mit dinglicher Wirkung möglich (vgl. BGH GRUR 1987, 37, 39 - Videolizenzvertrag; OLG München GRUR 1984, 524, 525 - Nachtblende; Dreier/Schulze, UrhG; § 31 Rz. 42).
  • BGH, 19.11.1957 - VIII ZR 409/56

    Abstandszahlungen an Grundstückseigentümer

    Auszug aus LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
    In solcher Allgemeinheit ist dies jedoch unzutreffend, vielmehr ist bei Ausnahmevorschriften eine Analogie in engen Grenzen statthaft {vgl. BGHZ 26, 78, 83).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99

    Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag

  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

  • OLG München, 05.04.1984 - 6 U 1679/83

    Rechtsgeschäftliche Ermächtigung zur Geltendmachung einer Forderung im eigenen

  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 1/02

    Marktstudien

  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

  • LG Köln, 01.09.1999 - 28 O 161/99

    Multiple-Choice-Klausuren

  • LG Hamburg, 29.06.2006 - 315 O 343/06

    UsedSoft

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG München I, ZUM 2007, 409).
  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08

    UsedSoft

    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG München I, ZUM 2007, 409).
  • OLG München, 03.07.2008 - 6 U 2759/07

    Urheberrechtsschutz: Zustimmungserfordernis bei Gebrauchtsoftwarehandel

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 15. März 2007 - Az. 7 O 7061/06 - wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07

    Handel mit Gebrauchtsoftware

    Der Beklagte wird des Rechtsmittels der Berufung hinsichtlich des Verbots nach Nr. 1.1 des Tenors des landgerichtlichen Urteils vom 25. März 2007, Az. 7 O 7061/06, für verlustig erklärt.
  • LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07

    Lizenzverletzung der GPL

    Die Voraussetzungen für eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den zusammen mit dem Telefon jeweils ausgelieferten Vervielfältigungsstücken der streitgegenständlichen Software - eine Erschöpfung des Vervielfältigungsrechts findet nicht statt (BGH GRUR 2005, 940 mwN - Marktstudien; eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts tritt nach der Rechtsprechung der Kammer auch hinsichtlich des Verbreitungsrechts bei einem Online-Vertrieb nicht ein, vgl. CR 2007, 356; CR 2006, 159) sind von der hierfür darlegungs- und beweispflichtigen Antragsgegnerin nicht dargetan.
  • LG Bielefeld, 05.03.2013 - 4 O 191/11

    Weiterveräußerung von Multimedia-Downloads kann durch AGB untersagt werden

    Zudem ist dem Gesetzgeber die Möglichkeit der unkörperlichen Übertragung bekannt gewesen und von diesem bewusst nicht erfasst worden (LG München I MMR 2007, 328).
  • LG München I, 28.11.2007 - 30 O 8684/07

    Streit um eine Kaufpreiszahlung für Softwarelizenzen; Aufgespaltene

    Das Urteil des LG München I vom 15.03.2007, Az.: 7 O 7061/06, stehe dem nicht entgegen, da es dort um Software gegangen sei, die körperlich per Download über das Internet zur Verfügung gestellt worden sei.

    Die Entscheidung des Landgerichts München vom 15.03.2007, Az.: 7 O 7061/06, betraf einen anders gelagerten Sachverhalt.

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 173/15

    Schadensersatz wegen unberechtigter Abnehmer-Schutzrechtsverwarnung

    Die von den Beklagten angeführten Instanzgerichte hatten zwar bis zur o.a. Entscheidung des EuGH eine Erschöpfung bei einem erlaubten Download verneint, diese Frage jedoch keineswegs als unstreitig erachtet (s. OLG München, MMR 2008, 601, durch Bezugnahme in Juris-Tz. 48 ff. auf die erstinstanzliche Entscheidung, LG München, MMR 2007, 328, Juris-Tz. 66 mit Angaben zum Meinungsstand; OLG Frankfurt CR 2009, 423, Juris-Tz. 19 ff. unter Hinweis auf die in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich vertretenen Auffassungen und die sich mehrenden Stimmen im Schrifttum, die eine Anwendung des § 69c UrhG befürworten; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2010, 4, Juris-Tz. 9 mit Angaben zur Gegenansichten; OLG Hamburg BeckRS 2010, 18231, Gründe Ziff. II. 4.a mit Angaben zur Gegenansicht).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.2011 - 4 U 74/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Pflichtverletzung durch unrichtiges Gutachten über die

    Dahinstehen kann, ob das Geschäftsmodell des Klägers zudem gegen § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG (Verbot irreführender Werbeanzeigen) verstieß, weil er seine Kunden zu der Annahme verleitete, dass sie das - in Wahrheit nicht bestehende - Recht erwerben würden, das deutschsprachige Computerprogramm vervielfältigen zu dürfen (vgl. LG München I, Urteil vom 15. März 2007, - 7 0 7061/06, MMR 2007, 328 und juris, Rdnrn. 85 ff.).
  • LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09

    Anspruch des Lizenznehmers auf Erteilung der Zustimmung zur Übertragung von 29

    Eine gesteigerte Programmnutzung liegt auch dann vor, wenn das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher des Rechners des Anwenders einem weiteren Nutzer die Nutzung ermöglicht (vgl. BGH MMR 2007, 243; LG München I MMR 2007 328ff, Rn.49 m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10

    Weiterverkaufsverbot von Online-Hörbüchern rechtmäßig

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