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   OLG München, 14.06.2007 - U (K) 5554/06   

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OLG München, 14.06.2007 - U (K) 5554/06 (https://dejure.org/2007,10725)
OLG München, Entscheidung vom 14.06.2007 - U (K) 5554/06 (https://dejure.org/2007,10725)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - U (K) 5554/06 (https://dejure.org/2007,10725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit und Reichweite eines Wettbewerbsverbotes in einem Verlagsvertrag; Rechtmäßigkeit eines Konkurrenzverbotes für den Verfasser eines Verlages als eine unzulässige Benachteiligung; Beurteilung der Wirksamkeit eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbotes ...

  • unalex.eu

    Art. 3 EVÜ
    Anwendungsbereich des gewählten Rechts

  • Judicialis

    VerlagsG § 2 Abs. 1; ; BGB § 305; ; BGB § 305c; ; BGB § 307; ; EGBGB Art 27 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverbot für die gesamte Laufzeit eines Verlagsvertrags betreffend ein Schullehrwerk als unangemessene Benachteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2007, 751
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG München, 14.06.2007 - U (K) 5554/06
    Von einem Aushandeln kann nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen AGB enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt", also die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen, inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (vgl. BGH NJW 2000, 1110, 1111).

    Für eine geltungserhaltende Reduktion dieser Klausel im Sinne einer angemessenen zeitlichen Begrenzung des Konkurrenzverbots ist kein Raum (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., Vorbem. vor § 307, Rdn. 8; BGH NJW 2000, 1110, 1113).

  • BGH, 23.02.1973 - I ZR 70/71

    Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Verleger durch einen Verfasser -

    Auszug aus OLG München, 14.06.2007 - U (K) 5554/06
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Verfasser nicht in unzumutbarer Weise in der grundrechtlich abgesicherten (vgl. insbesondere Art. 5 Abs. 3 GG) Freiheit seines geistigen Schaffens beschränkt werden darf (vgl. BGH GRUR 1973, 426, 427 - Medizin-Duden; Wündisch aaO S. 75).

    Allerdings besteht im Grundsatz ein anerkennenswertes Interesse des Verlegers, sich durch eine Wettbewerbsklausel vor Konkurrenzwerken seitens des Verfassers zu schützen und sich einen zeitlichen Vorsprung auf dem Markt zu sichern (vgl. BGH GRUR 1973, 426, 427 - Medizin-Duden).

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG München, 14.06.2007 - U (K) 5554/06
    Die begehrte Feststellung betrifft ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1989 - III ZR 215/88 = BGHR ZPO § 256 Abs. 1, Rechtsverhältnis 2).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG München, 14.06.2007 - U (K) 5554/06
    Allerdings zählen zu den Rechtsvorschriften im Sinne von § 307 Abs. 3 BGB (= § 8 AGBG) nicht nur die Gesetzesbestimmungen selbst, sondern auch die dem Gerechtigkeitsgebot entsprechenden allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze, d.h. auch alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts oder die aufgrund ergänzender Auslegung nach § 157, § 242 BGB und aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (vgl. BGHZ 121, 13, 18 - Fortsetzungszusammenhang).
  • BGH, 09.05.2001 - VIII ZR 208/00

    Unklarheit eines formularmäßigen Kfz-Leasingvertrages

    Auszug aus OLG München, 14.06.2007 - U (K) 5554/06
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH NJW 2001, 2165, 2166).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus OLG München, 14.06.2007 - U (K) 5554/06
    Ein vertragliches Wettbewerbsverbot darf, auch wenn dem Verleger ein angemessener zeitlicher Vorsprung auf den Markt zuzubilligen ist, den Verfasser nicht in der grundrechtlich abgesicherten (vgl. insbesondere Art. 5 Abs. 3 GG) Freiheit seines geistigen Schaffens unzumutbar einschränken (vgl. Wündisch aaO S. 75, 74 unter Hinweis auf die Handelsvertreterentscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 81, 242, 261 ff.).
  • FG Köln, 28.09.2016 - 3 K 2206/13

    Steuerabzug auch bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und

    Das im Urheberrecht maßgebende Schutzlandprinzip hindert nicht, dass schuldrechtliche Verträge über Urheberrechte und Nutzungsrechte, die in mehreren Staaten belegene Rechte berühren, jedenfalls hinsichtlich der schuldrechtlichen Aspekte einheitlich einer bestimmten Rechtsordnung unterstellt werden können (vgl. OLG München 14.06.2007 - U (K) 5554/06, ZUM 2007, 751).
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Wirksamkeit und Reichweite eines Wettbewerbsverbots in einem Verlagsvertrag; Zulässigkeit der Verwendung eines Werks trotz vertraglichen Verbots zum Schutze des Verlages; Berücksichtigungsfähigkeit der grundrechtlich abgesicherten Freiheit des geistigen ...

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Papierfundstellen

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