Rechtsprechung
BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
- MIR - Medien Internet und Recht
Anforderungen an Gegendarstellungsansprüche bei mehrdeutigen Äußerungen -Die Feststellung der Gegendarstellungsfähigkeit einer mehrdeutigen Äußerunglediglich aufgrund einer "nicht fernliegenden Deutung" oder "nicht fernliegendem Eindruck"genügt den verfassungsrechtlichen ...
- markenmagazin:recht
Einschränkung des Rechts auf Gegendarstellung
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsrechtliche Anforderungen aus Art 5 Abs 1 GG für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen unter Einschluß von in Äußerungen versteckt enthaltenen Tatsachenbehauptungen
- Telemedicus
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
- Telemedicus
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
- aufrecht.de
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen
- Wolters Kluwer
Verfassungsrechtliche Anforderungen aus Art. 5 Abs. 1 GG für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung; Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung einer Meinungsäußerung; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung gemäß § 11 ...
- kanzlei.biz
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 5; PrG HA § 11
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung - uni-muenster.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; HbgPrG § 11 Abs. 1
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1
Verfassungsrechtliche Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Eindeutung, Zweideutig - Zu den (verfassungsrechtlichen) Anforderungen an die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Einschränkung des Rechts auf Gegendarstellung
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Anforderungen für Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Anspruch auf Gegendarstellung bei mehrdeutiger Äußerung
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellungbei mehrdeutigen Äusserungen
- beck.de (Kurzinformation)
Anforderung an den Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Stärkung der Pressefreiheit - keine Gegendarstellung mehr bei zweideutiger Berichterstattung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung
Besprechungen u.ä. (3)
- uni-muenster.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; HbgPrG § 11 Abs. 1
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen - damm-mann.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Einschüchterung oder notwendiger Schutz der Persönlichkeit? (RA Dr. Roger Mann, Hamburg; AfP 1/2008, S. 6-13)
- damm-mann.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Klarstellung nach der Stolpe-Rechtsprechung (RA Dr. Roger Mann; AfP 2011, 326-330)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 13, 97
- NJW 2008, 1654
- VersR 2008, 785
- MMR 2008, 327
- MIR 2008, Dok. 026
- DVBl 2008, 313
- ZUM 2008, 325
- afp 2008, 58
Wird zitiert von ... (79) Neu Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Zur inhaltlichen Gestaltungsfreiheit gehört die Bestimmung, welche Themen behandelt und welche Beiträge in eine Ausgabe aufgenommen werden sollen (vgl. BVerfGE 97, 125 ).Der jeweils betroffene Inhalt der Äußerung ist insoweit unerheblich (vgl. BVerfGE 97, 125 ).
Hierzu zählt auch die Vorschrift des § 11 HbgPrG (vgl. BVerfGE 97, 125 ).
Diese haben hierbei jedoch die wertsetzende Bedeutung der von der Entscheidung berührten Grundrechte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 97, 125 ; 117, 244 ).
Gilt eine Gegendarstellung einer Berichterstattung, die die beanstandete Tatsachenbehauptung bereits nicht enthält, ist die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Presse verletzt (vgl. BVerfGE 97, 125 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).
Denn der Anspruch setzt in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise allein das Betroffensein des Einzelnen in seiner Individualsphäre durch Darstellungen der Massenmedien voraus (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Fernliegende Deutungen (dazu vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ) sind ebenso auszuscheiden wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (dazu vgl. BVerfGE 43, 130 ).Die Prüfung kann je nach dem Typ des jeweils erhobenen Anspruchs zu unterschiedlichen Maßstäben führen (vgl. BVerfGE 114, 339 m.w.N.).
Die zu befürchtenden einschüchternden Wirkungen würden nicht nur die individuelle Kommunikationsfreiheit beeinträchtigen, sondern es könnten darüber hinaus negative Auswirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts und damit den Prozess der Meinungsbildung eintreten (vgl. BVerfGE 114, 339 ).
- OLG Hamburg, 15.03.2005 - 7 U 104/04
Presserechtliche Gegendarstellung: Verantwortlichkeit für eine mehrdeutige …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
gegen a) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 -,.Das Berufungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 - und das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Oktober 2004 - 324 O 571/04 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beschwerdeführerin mit seinem Urteil (OLG Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 -, ZUM-RD 2005, S. 279 ff.) zurückgewiesen.
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
a) Während die in einem Presseerzeugnis enthaltene Meinungsäußerung bereits durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt ist, geht es bei der besonderen Garantie der Pressefreiheit um die einzelne Meinungsäußerungen übersteigende Bedeutung der Presse für die freie und öffentliche Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 85, 1 ).(a) Das Bundesverfassungsgericht geht bei der Überprüfung eines Strafurteils oder von zivilrechtlichen Verurteilungen zum Schadensersatz, zur Entschädigung oder zur Berichtigung von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Verurteilung nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 86, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99
Zur Verfassungsmäßigkeit eines presserechtlichen Gegendarstellungsbegehrens nach …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Das Rechtschutzbedürfnis ist nicht dadurch entfallen, dass die Beschwerdeführerin die ihr auferlegte Gegendarstellung vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde zur Abwendung der Zwangsvollstreckung abgedruckt hat (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).Gilt eine Gegendarstellung einer Berichterstattung, die die beanstandete Tatsachenbehauptung bereits nicht enthält, ist die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Presse verletzt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).
- BGH, 03.11.1967 - VI ZR 65/66
Negative Feststellungsklage im ordentlichen Verfahren seitens der Verleger und …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Der Anspruch setzt voraus, dass die Presse sich unter Verbreitung von Tatsachenbehauptungen mit dem Betroffenen befasst hat und stellt nicht zur gerichtlichen Entscheidung, ob die Berichterstattung einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen bewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1967 - VI ZR 65/66 -, NJW 1968, S.792 ).Daher kann auch eine wahrheitsgemäße und rechtmäßige Berichterstattung der Presse - ungeachtet der schon von ihr geübten Sorgfalt - zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichten (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1967 - VI ZR 65/66 -, NJW 1968, S. 792 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 1993 - 1 BvR 1424/92 -, AfP 1993, S. 474 ).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Fernliegende Deutungen (dazu vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ) sind ebenso auszuscheiden wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (dazu vgl. BVerfGE 43, 130 ).(a) Das Bundesverfassungsgericht geht bei der Überprüfung eines Strafurteils oder von zivilrechtlichen Verurteilungen zum Schadensersatz, zur Entschädigung oder zur Berichtigung von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Verurteilung nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 86, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 19.02.1993 - 1 BvR 1424/92
Pressefreiheit und Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung bei Fehlen …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Daher kann auch eine wahrheitsgemäße und rechtmäßige Berichterstattung der Presse - ungeachtet der schon von ihr geübten Sorgfalt - zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichten (vgl. BGH…, Urteil vom 3. November 1967 - VI ZR 65/66 -, NJW 1968, S. 792 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 1993 - 1 BvR 1424/92 -, AfP 1993, S. 474 ). - BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Die Rechtsprechung der Zivilgerichte geht bei so genannten verdeckten Aussagen grundsätzlich davon aus, dass sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1980, - VI ZR 159/78 -, GRUR 1980, 1105 ;… Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 -, NJW 2000, S. 656 ; Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 -, NJW 2004, S. 598 sowie BVerfGK 2, 325 ). - BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74
Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Bei der Verurteilung zur Gegendarstellung handelt es sich der einfachrechtlichen Ausgestaltung nach um eine Maßnahme, die dem von der Äußerung nachteilig Betroffenen lediglich die Möglichkeit einer Gegenäußerung einräumen soll: Sein Persönlichkeitsrecht wird durch Gewährung einer Befugnis geschützt, jede ihn betreffende Tatsachenbehauptung in einer Medienberichterstattung durch eine eigene Wortmeldung um seine Sicht des mitgeteilten Sachverhalts ergänzen zu können (vgl. BGHZ 66, 182 ). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
- BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) …
- BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch
- BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
TITANIC/'geb. Mörder'
- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78
Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen
- OLG Hamburg, 24.03.1988 - 3 U 19/88
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvQ 46/04
Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung; Abdruck einer Gegendarstellung
- BGH, 04.12.1973 - VI ZR 213/71
Schadensersatz nach § 945 ZPO bei Gegendarstellung
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Soweit sich die Klägerin darauf beruft, es sei angesichts des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG stets von der für den Äußernden günstigsten Deutungsvariante auszugehen (vgl. BVerfG 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - zu I 5 der Gründe) , setzt dies voraus, dass es eine andere Deutungsmöglichkeit gibt. - BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
Der Sinn der Äußerung ist ausgehend von ihrem Wortlaut unter Berücksichtigung des sprachlichen Kontextes, in dem sie steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren, festzulegen (…stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1995 a.a.O. S. 295 f. und vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339 sowie Kammerbeschlüsse vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 u.a. - NJW 2001, 2072 und vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - DVBl 2008, 313 Rn. 30 m.w.N.).Fernliegende Deutungen sind ebenso auszuschließen wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 30 m.w.N.).
Im Anwendungsbereich von Strafgesetzen ist Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt, wenn das Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu der Annahme einer Strafbarkeit führende Auslegung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Strafbarkeit nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a.a.O. S. 349; Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).
Die zu befürchtenden einschüchternden Wirkungen würden nicht nur die individuelle Kommunikationsfreiheit beeinträchtigen, sondern es könnten darüber hinaus negative Auswirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts und damit den Prozess der Meinungsbildung eintreten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).
- BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04
Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …
Auf eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen verdeckt enthaltene zusätzliche Aussage darf die Verurteilung zu einer Sanktion oder vergleichbar einschüchternd wirkende Rechtsfolgen daher nur gestützt werden, wenn sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, juris Rn. 29).
- BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"
Sie ist deshalb auszuscheiden (vgl. Senat…, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - a.a.O., 796; BVerfGE 114, 339, 348; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3771; 2008, 1654, 1655).bb) Das Berufungsgericht hat eine Abwägung nicht vorgenommen, weil es die Äußerungen fälschlich als unwahre Tatsachenbehauptungen eingestuft hat, deren künftige Verbreitung nicht zulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - VersR 1986, 1075, 1077; BVerfGE 24, 278; 114, 339, 350; BVerfG NJW 2006, 3769, 3773; NJW 2008, 1654, 1655).
- BGH, 09.04.2019 - VI ZR 89/18
Zur Haftung für Uploads durch Dritte
Jede Art von Sanktion ist darauf zu prüfen, ob sie zu einem verfassungsrechtlich relevanten Einschnürungseffekt auf zulässige Meinungsäußerungen führt (…vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 26;… vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, BGHZ 183, 353 Rn. 21;… vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, GRUR 2005, 179, 181, juris Rn. 26;… vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1, 16, juris Rn. 85; BVerfG, AfP 2008, 58 Rn. 32 f.; BVerfGE 114, 339, 349;… BVerfG, NJW-RR 2017, 879 Rn. 10; jeweils mwN). - BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck …
(1) Dem Gegendarstellungsanspruch liegt nach der Entscheidung des Gesetzgebers die Struktur zugrunde, dass derjenige, der von einer Tatsachenbehauptung der Presse betroffen ist, dem Bericht mit einer eigenen Darstellung des tatsächlichen Geschehens entgegentreten kann (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 63, 131 ; BVerfGK 13, 97 ).Der Betroffene soll so die Möglichkeit bekommen, die Frage der Wahrheit vorläufig in die Schwebe zu bringen (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfGK 13, 97 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356 ).
Hierzu muss sich die verdeckte Aussage dem verständigen Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen, die dann gegendarstellungsfähig ist (vgl. BVerfGK 13, 97 ).
- BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03
Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte
Auf eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen verdeckt enthaltene zusätzliche Aussage dürfen die Verurteilung zu einer Sanktion oder vergleichbar einschüchternd wirkende Rechtsfolgen daher nur gestützt werden, wenn sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, JURIS, Rn. 29). - OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14
Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen …
Rechtmäßigkeitsvoraussetzung eines gegen eine bestimmte Äußerung gerichteten Eingriffs ist daher zunächst die zutreffende Erfassung ihres Sinns, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2012, 1 BvR 901/11, NJW 2013, 217; Beschluss vom 11. Dezember 2013, 1 BvR 194/13, AfP 2014, 133, Beschluss vom 19. Dezember 2007, Az.: 1 BvR 967/05, NJW 2008, 1654 - 1657; BGH, Urteil vom 14.05.2013, VI ZR 268/12, AfP 2013, 260; Urteil vom 27.05.2014, VI ZR 153/13, AfP 2014, 133).Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und von den erkennbaren Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007, Az.: 1 BvR 967/05, NJW 2008, 1654 - 1657; BGH, Urteil vom 25. März 1997, Az.: VI ZR 102/96, AfP 1997, 634 - 636).
Die rein isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2012, Az.: 1 BvR 901/11, NJW 2013, 217 - 218; Beschluss vom 12. Mai 2009, Az.: 1 BvR 2272/04, NJW 2009, 3016 - 3018; Beschluss vom 19. Dezember 2007, Az.: 1 BvR 967/05, NJW 2008, 1654 - 1657; BGH, Urteil vom 22. November 2005, Az.: VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 - 603; Urteil vom 25. November 2003, Az.: VI ZR 226/02, VersR 2004, 343 - 344; Urteil vom 25. März 1997, Az.: VI ZR 102/96, VersR 1997, 842 - 843;… vgl auch von Pentz, AfP 2014, S. 8 ff.) Fern liegende Deutungen sind dabei auszuscheiden (…von Pentz aa O).
- OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14
Sterbedrama - Gegendarstellungsanspruch in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an die …
Nur die Beachtung dieser Anforderungen wird vom Bundesverfassungsgericht nachgeprüft (BVerfG NJW 1998, 1381, 1382 m. w. N.; BVerfG MMR 2008, 327, 328; BVerfGE 18, 85); handelt es sich um einen Eingriff in die Meinungsfreiheit, kontrolliert das Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang auch, ob der Gehalt der in Rede stehenden Äußerung zutreffend erfasst worden ist (BVerfG NJW 1991, 95, 96; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440).Bedacht ist, dass für die Beklagte als Presseunternehmen die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf dem Titelblatt ihrer Zeitschrift einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Rechte aus Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 Abs. 1 EMRK darstellt, der nur bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 11 LMG Rheinland-Pfalz gerechtfertigt ist; hierzu gehört insbesondere auch, dass es sich bei der Erstmitteilung für den Leser unabweisbar um eine Tatsachenbehauptung handeln muss (BVerfG NJW 2014, 766; BVerfG MMR 2008, 327, 328, 330; BVerfG NJW 1998, 1381, 1382 f.).
- BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Abdruck von …
Es besteht ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse an der Klärung der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Gegendarstellung (vgl. BVerfGK 13, 97 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766).Ein Verstoß gegen die Pressefreiheit läge vor, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden müsste, die von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt ist, weil es sich bei der Erstmitteilung nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, NJW 2008, S. 1654 und der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766 ).
- BVerfG, 11.01.2021 - 1 BvR 2681/20
Erfolgreicher Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Eilsache wegen Verletzung …
- BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 704/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur …
- VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19
Wahlplakat Migration tötet Volksverhetzung Beseitigungsanordnung Absehen von …
- BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …
- OLG München, 16.01.2024 - 18 U 5073/23
Schadensersatz, Staatsanwaltschaft, Berufung, Gegendarstellung, …
- BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12
Verletzung der Pressefreiheit durch Verpflichtung zum Abdruck einer …
- BGH, 04.06.2019 - VI ZR 440/18
Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung wegen …
- VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08
Einstweilige Einstellung der Vollstreckung eines Gegendarstellungsanspruchs
- OLG Brandenburg, 19.07.2021 - 1 W 23/21
Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von …
- OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11
Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines …
- OLG Hamburg, 06.02.2018 - 7 U 138/17
Gegendarstellungsanspruch bei Verdachtsberichtserstattung: Abgrenzung zwischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 16 A 2447/12
Klage des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers der Kunst- und …
- BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17
Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig
- OLG Hamburg, 21.05.2019 - 7 U 109/18
Unterlassung einer Text-Berichterstattung: Streitgegenstand bei mehrdeutiger …
- OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 16 U 188/20
Wahlkampfwerbung mit Zitat eines Polizeipräsidenten untersagt
- VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 22/08
Gegendarstellungsbegehren von Behörden
- OLG Köln, 26.03.2020 - 15 U 193/19
Unterlassungsansprüche in Bezug auf Bildberichterstattungen Anspruch auf Zahlung …
- LG München I, 14.12.2023 - 26 O 14617/23
Gegendarstellungsverlangen, Gegendarstellungsanspruch, Strafbefehlsverfahren, …
- OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch redaktionelle Berichterstattung: Anspruch …
- LG Hamburg, 22.10.2010 - 324 O 100/10
Klarstellung nach mehrdeutiger Äußerung ohne Unterlassungsverpflichtungserklärung
- LG Köln, 27.02.2008 - 28 O 712/07
Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung wegen eines Berichts über …
- OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch wegen zweier Bildveröffentlichungen …
- OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 1 Ss 175/11
Volksverhetzung: Tatbestandsmäßige Zuordnung der die islamischen Grundpflichten …
- VerfGH Bayern, 08.07.2009 - 20-VI-08
Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung und zivilgerichtliche …
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 176/07
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
- LG Berlin, 01.10.2009 - 27 S 6/09
- OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16
Vorwurf, ein Werk sei ein Plagiat, ist eine Meinungsäußerung und keine …
- OLG München, 22.08.2017 - 18 U 1632/17
Umfang des presserechtlichen Gegendarstellungsanspruchs - "Erwischt! Nachts in …
- OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13
Unterlassungsanspruch: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch rufschädigende …
- LG Hamburg, 28.12.2010 - 324 O 140/10
Unterlassungsanspruch im Hinblick auf eine beanstandete Berichterstattung ohne …
- LG Düsseldorf, 19.12.2008 - 12 O 488/08
Vertraglicher Anspruch auf Gegendarstellung bei Vereinbarung über …
- LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 12 O 478/11
Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen einer Berichterstattung im …
- OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09
Gegendarstellungsanspruch in Hamburg: Unverzüglichkeit des Zugangs einer …
- LG Hamburg, 16.09.2016 - 324 O 510/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anforderungen an eine Unterlassungsklage wegen …
- LG Frankfurt/Main, 11.11.2021 - 3 O 36/21
- OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17
Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung gegen einen …
- OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17
Presserechtlicher Anspruch auf Gegendarstellung - "Erwischt!"
- OLG München, 19.01.2016 - 18 U 2856/15
Unzulässige Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines prominenten …
- OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10
Unterlassungsanspruch eines Unternehmens hinsichtlich der auf einer Internetseite …
- LG Offenburg, 21.07.2017 - 3 O 143/17
Fußballtrainer hat Anspruch auf Gegendarstellung gegen Klatschblatt
- OLG Stuttgart, 11.05.2015 - 4 W 14/15
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wegfall der Wiederholungsgefahr durch …
- VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
Schlagzeile in einem Zeitungsbericht; (Mit-) Urheberschaft der …
- OLG Düsseldorf, 04.06.2008 - 15 W 45/08
Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Zuleitung eines …
- OLG Hamburg, 03.07.2012 - 7 W 53/12
Presserecht in Hamburg: Gegendarstellungsanspruch bei Zuleitung unterschiedlicher …
- OLG Dresden, 17.11.2020 - 4 U 2045/20
- LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
"Deutschland den Deutschen, Ausländer raus"
- OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12
Persönlichkeitsrecht in der Presse: Zurücktreten des Persönlichkeitsrechts …
- LG Köln, 05.03.2008 - 28 O 10/08
Zur Zulässigkeit von ungenauen Zitaten in der Presse
- OLG Bremen, 11.12.2020 - 2 U 104/17
- LG Hamburg, 21.03.2018 - 324 O 463/17
Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Unterlassung mehrdeutiger Äußerungen; Folge der …
- VG Karlsruhe, 11.04.2017 - 6 K 7812/16
Anspruch auf Unterlassung staatlicher Informationen
- LG Berlin, 23.04.2009 - 27 O 278/09
- VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07
Unterlassung einer Medienauskunft wegen Verletzung des allgemeinen …
- OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 16 U 45/09
"Überschießende" Gegendarstellung
- VG Karlsruhe, 15.04.2021 - 10 K 3918/20
Unterlassungsbegehren bezüglich Äußerungen des Umweltbundesamtes von Äußerungen …
- OLG Frankfurt, 28.08.2008 - 16 U 232/07
Einstweilige Verfügung: In Gang setzen der Vollziehungsfrist für den Abdruck …
- OLG Köln, 17.04.2014 - 15 W 22/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung betreffend die Untersagung der …
- VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948
Universelles Leben; Unterlassungsbegehren wegen kirchlicher Äußerung; …
- LG Hamburg, 20.02.2009 - 324 O 360/08
- OLG Köln, 06.02.2013 - 15 W 9/13
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung eines …
- VG Bayreuth, 07.11.2012 - B 1 S 12.882
Rechtswidriges Versammlungsverbot
- LG München I, 01.06.2011 - 9 O 9820/11
Gegendarstellung in Bayern: Zulässigkeit einer Eindrucksgegendarstellung
- LG Hamburg, 06.02.2009 - 324 O 160/08
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Presseveröffentlichung: …
- LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 871/08
- LG Berlin, 11.05.2010 - 27 O 332/10
- OLG Hamburg, 12.02.2008 - 7 U 59/07
- LG Hamburg, 06.11.2009 - 324 O 208/09
- LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 901/09
- LG Hamburg, 03.07.2009 - 324 O 771/08