Rechtsprechung
   OLG München, 27.09.2007 - 29 U 1802/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8919
OLG München, 27.09.2007 - 29 U 1802/07 (https://dejure.org/2007,8919)
OLG München, Entscheidung vom 27.09.2007 - 29 U 1802/07 (https://dejure.org/2007,8919)
OLG München, Entscheidung vom 27. September 2007 - 29 U 1802/07 (https://dejure.org/2007,8919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wortlaut und der Interessenlage der Parteien als zu berücksichtigende Kriterien bei der Auslegung einer Optionsvereinbarung; "Deal Memo" als unverbindliche Absichtserklärung; Änderung einer vorprozessual vertretenen Rechtsansicht einer Partei als rechtsmissbräuchliches ...

  • unalex.eu

    Art. 3, 10 EVÜ
    Stillschweigende Rechtswahl - Verbundene Verträge - Auslegung des Vertrages - Folgen der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 137
  • GRUR-RR 2010, 312 (Ls.)
  • ZUM 2008, 68
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin, 03.11.2006 - 13 Sa 1456/06

    Vertragsschluss im Filmgeschäft "Deal-Memo"

    Auszug aus OLG München, 27.09.2007 - 29 U 1802/07
    Ein Deal Memo kann ähnlich einem "Letter of intent", der regelmäßig als Absichtserklärung ohne Rechtsbindungswillen gewertet wird, zur so genannten Punktation im Sinne von § 154 Abs. 1 Satz 2 BGB werden, in besonderen Fällen kann es sich auch um einen verbindlichen Vorvertrag oder gar um einen endgültigen Hauptvertrag handeln (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 03.11.2006 - 13 Sa 1456/06, in juris dokumentiert, dort Rdn. 32).

    Entscheidend ist der Wortlaut, der Sinn und Zweck und die Interessenlage der Parteien (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 03.11.2006 - 13 Sa 1456/06, in juris dokumentiert, dort Rn. 32; vgl. auch BGH, Urteil vom 10.10.2002 - I ZR 193/00 - GRUR 2003, 173 - Filmauswertungspflicht, zu einem Deal Memo als Vorstufe eines Lizenzvertrags).

  • LG München I, 24.11.2006 - 21 O 25/06
    Auszug aus OLG München, 27.09.2007 - 29 U 1802/07
    In Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 24.11.2006 (Az.: 21 O 25/06) wird die Klage abgewiesen.
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 193/00

    "Filmauswertungspflicht"; Pflichten des Filmverleihers

    Auszug aus OLG München, 27.09.2007 - 29 U 1802/07
    Entscheidend ist der Wortlaut, der Sinn und Zweck und die Interessenlage der Parteien (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 03.11.2006 - 13 Sa 1456/06, in juris dokumentiert, dort Rn. 32; vgl. auch BGH, Urteil vom 10.10.2002 - I ZR 193/00 - GRUR 2003, 173 - Filmauswertungspflicht, zu einem Deal Memo als Vorstufe eines Lizenzvertrags).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 27.09.2007 - 29 U 1802/07
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des §§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 14.12.1956 - I ZR 105/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 27.09.2007 - 29 U 1802/07
    Durch Nr. 11 Abs. 4 des Lizenzvertrags vom 26.04.2002 (Anlage K 1) ist der Beklagten, wie aus der Koppelung von "erster Option" und "letzter Option" hervorgeht, eine Rechtsposition eingeräumt worden, die über die Einräumung eines Erstverhandlungsrechts (vgl. Schwarz/U. Reber in v. Hartlieb/Schwarz, Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, 4. Aufl., Kap. 91, Rdn. 7) bzw. eines Erstablehnungsrechts (vgl. Schwarz/U. Reber aaO Kap. 91, Rdn. 7; vgl. auch BGHZ 22, 347, 349 - Clemens Laar zu einem verlagsrechtlichen Optionsvertrag) hinausgeht.
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 176/07

    Neues vom Wixxer

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht das landgerichtliche Urteil teilweise abgeändert und den Klageantrag zu 2 abgewiesen (OLG München GRUR-RR 2008, 137 = ZUM 2008, 68).
  • OLG München, 09.07.2009 - 29 U 5479/08

    Fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses: Kündigung eines

    Wie der Senat in dem zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits ergangenen Urteil vom 27.09.2007 - 29 U 1802/07, juris, dort Tz. 28 ff., 34, ausgeführt hat, hat die hiesige Klägerin fahrlässig gegen die Optionsklausel in Nr. 11 Abs. 4 des Lizenzvertrags vom 26.04.2002 (Anlage K 1) verstoßen, indem sie der hiesigen Beklagten im Jahr 2005 ein nicht hinreichend bestimmtes Angebot übermittelte, das den Anforderungen an die nach Nr. 11 Abs. 4 einzuräumende "letzte Option" nicht genügte.

    Die Pflichtverletzung der Klägerin im Zusammenhang mit der Optionsklausel in Nr. 11 Abs. 4, die nur Auswirkungen auf einen etwaigen Folgevertrag hat, mit dem die Beklagte nicht strikt rechnen konnte, begründet zwar dem Grunde nach eine Schadensersatzpflicht der Klägerin gegenüber der Beklagten (vgl. Senatsurteil vom 27.09.2007 - 29 U 1802/07, juris, dort Tz. 34), entbindet die Beklagte aber nicht davon, den Vertragsverpflichtungen gemäß dem Ausgangslizenzvertrag vom 26.04.2002 (Anlage K 1) nachzukommen.

  • LG München I, 29.10.2008 - 21 O 24962/07

    Außerordentliche Kündigung eines Lizenzvertrages über eine Filmauswertung aus

    Während die Kammer diese Frage in ihrem Urteil vom 24.11.2006 verneint hat, wurde sie in der Berufungsinstanz vom OLG München bejaht (Az. 29 U 1802/07 ).

    Die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses sei für die Klägerin nicht unzumutbar, da sie selbst im Vergleich zu den angeblichen Vertragsverstößen der Beklagten ungleich schwerwiegendere Vertragsverletzungen begangen und damit sich selbst nicht vertragstreu verhalten habe: Dies ergebe sich aus der Vereitelung des Optionsrechts - wie das OLG München im Verfahren 29 U 1802/07 bei einem Streitwert von EUR 4, 0 Millionen entschieden habe -, aus der unberechtigten Erzwingung einer Zahlung von mehr als EUR 340.000,00 (vgl. Urteil vom 20.12.2006, Az. 21 O 24/06) sowie aus dem vertrags- und berufsrechtswidrigen Verhalten der Buchprüferin F. durch Verletzung ihrer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung (vgl. Verfahren 21 O 12688/07), welche sich die Klägerin zurechnen lassen müsse.

  • LG München I, 11.03.2009 - 21 O 14998/06

    Übersetzungsvertrag: Vertragsauslegung hinsichtlich einer Option für

    Demgegenüber liegt ein "einfaches" Optionsrecht oder auch Optionsrecht "im weiteren Sinne" bzw. "Vorrecht" vor, wenn die Bedingungen des künftig abzuschließenden Vertrags erst noch festzulegen sind: Der die Option einräumende Vertragspartner muss dem Optionsberechtigten das vom Optionsrecht erfasste Werk (zuerst - sog. "first negotiation"-Klausel - und/oder zuletzt - sog. "last refusal"- oder "last matching right"-Klausel ) vorlegen und anbieten, ist jedoch regelmäßig frei in seiner Entscheidung, ob er die vom Optionsberechtigten gebotenen Bedingungen annimmt; es besteht also für ihn kein Abschlusszwang, auch nicht zu "angemessenen Bedingungen", sondern lediglich die Pflicht zu Vertragsverhandlungen gemäß Treu und Glauben (vgl. BGH GRUR 1957, 387, 388 - Clemens Laar ; LG München I ZUM 2007, 421, 423; OLG München GRUR-RR 2008, 137 - Optionsklausel ; Schricker , a.a.O., § 1 Rn. 42; Wandtke , a.a.O., § 40 Rn. 6 ff. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht