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   VG Augsburg, 31.07.2008 - Au 7 S 08.659   

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VG Augsburg, 31.07.2008 - Au 7 S 08.659 (https://dejure.org/2008,9309)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31.07.2008 - Au 7 S 08.659 (https://dejure.org/2008,9309)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - Au 7 S 08.659 (https://dejure.org/2008,9309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Jugendmedienschutz-Staatsvertrag; unzulässige Telemedien-Angebote; Passivlegitimation

  • aufrecht.de

    Sexuelle Darstellungen von Minderjährigen im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Verstoß gegen JMStV wegen Darstellung Minderjähriger in unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Zusammenfassung)

    Gerichtlich unüberprüfbarer Beurteilungsspielraum der KJM?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Strenge Haftung für Internet-Posendarstellungen Minderjähriger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 772
  • ZUM 2008, 884
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2008 - Au 7 S 08.659
    Ob das Gesetz eine solche Beurteilungsermächtigung enthält, ist nach Auslegung des jeweiligen Gesetzes zu ermitteln (BVerwGE 72, 195, 199).

    Gesetzen kann unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen werden, wenn der zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das weisungsfrei, mit besonderer fachlicher Legitimation und in einem besonderen Verfahren entscheidet; dies zumal dann, wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die zu treffende Entscheidung damit zugleich versachlicht (BVerwGE 72, 195, 201).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2008 - Au 7 S 08.659
    Zwar erfordert der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, dass alle wesentlichen Fragen vom Parlament selbst entschieden werden (sog. Wesentlichkeitstheorie, BVerfGE 95, 267, 307).
  • VGH Bayern, 22.08.2007 - 19 CS 07.684
    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2008 - Au 7 S 08.659
    Lassen sich nach summarischer Überprüfung noch keine Aussagen über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels machen, ist also der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Gericht aufgrund einer reinen Interessenabwägung über den Aussetzungsantrag zu entscheiden (zu diesem "Stufensystem" in der Prüfungsreihenfolge vgl. BayVGH vom 22.8.2007, Az. 19 CS 07.684 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 02.02.2009 - 7 CS 08.2310

    Darstellung eines Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung

    Unter teilweiser Abänderung der Nummer I. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 31. Juli 2008 (Au 7 S 08.659) wird die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 5. Mai 2008 insoweit wiederhergestellt, als dem Antragsteller in Nummer 2 des Bescheids untersagt wurde, das unter der Internetseite www.***********.com angebotene Telemedien-Angebot zu verbreiten oder zugänglich zu machen.
  • VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599

    MTV - I want a famous face

    Die Beklagte bezweifelte mit Schreiben vom 14. August 2008 die Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung der Sachverständigen und verwies auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 31. Juli 2008 Au 7 S 08.659, in dem der KJM ein Beurteilungsspielraum zuerkannt worden ist.

    Das VG Augsburg (B. v. 31.07.2008 Au 7 S 08.659) habe den strukturellen Unterschied zwischen der KEK und der KJM hinsichtlich des Kriteriums der Staatsferne verkannt.

    Vielmehr müssen die der Entscheidung der KJM zugrunde liegenden Erwägungen, die hier in die Bescheidsbegründung eingeflossen sind, als sachverständige Aussagen begriffen werden, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordert, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachterlicher Äußerungen zu erschüttern (BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351).

  • VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329

    Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4

    Die Beklagte bezweifelte mit Schreiben vom 14. August 2008 die Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung der Sachverständigen und verwies auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 31. Juli 2008 Au 7 S 08.659, in dem der KJM ein Beurteilungsspielraum zuerkannt worden ist.

    Das VG Augsburg (B.v.31.07.2008 Au 7 S 08.659) habe den strukturellen Unterschied zwischen der KEK und der KJM hinsichtlich des Kriteriums der Staatsferne verkannt.

    Vielmehr müssen die der Entscheidung der KJM zugrunde liegenden Erwägungen, die hier in die Bescheidsbegründung eingeflossen sind, als sachverständige Aussagen begriffen werden, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordert, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachterlicher Äußerungen zu erschüttern (BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351).

  • VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.597

    Fernsehformat "MTV I want a famous face", Folge 1

    Die Beklagte bezweifelte mit Schreiben vom 14. August 2008 die Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung der Sachverständigen und verwies auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 31. Juli 2008 Au 7 S 08.659, in dem der KJM ein Beurteilungsspielraum zuerkannt wurde.

    Das VG Augsburg (B. v. 31.07.2008 Au 7 S 08.659) habe den strukturellen Unterschied zwischen der KEK und der KJM hinsichtlich des Kriteriums der Staatsferne verkannt.

    2.2.1 Der Beklagten und der KJM dürften allerdings hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und 4 JMStV verstößt, kein Beurteilungsspielraum zukommen (so auch VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351).

  • VG Augsburg, 28.08.2009 - Au 7 K 08.658

    Telemedien-Angebot; Kommission für Jugendmedienschutz (KJM);

    Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte diesen Antrag mit Beschluss vom 31. Juli 2008 (Az. Au 7 S 08.659) ab.

    Insbesondere hat der Kläger auch nach dem Ergehen des Beschlusses vom 31. Juli 2008 (Az. Au 7 S 08.659) und nach Ergehen der Beschwerdeentscheidung (BayVGH vom 2.2.2009, Az. 7 CS 08.2310) weder weitere Beweismittel vorgelegt noch Sach- und Rechtsausführungen zur - nach Ansicht der Klägerseite - fehlenden Passivlegitimation gemacht.

    Insoweit nimmt die Kammer Bezug auf die Darlegungen in den Gründen ihres Beschlusses vom 31. Juli 2008 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az. Au 7 S 08.659).Diese Entscheidung ist den Beteiligten bekannt.

  • VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.598

    Fernsehformat "MTV I want a famous face", Folge 2

    Die Beklagte bezweifelte mit Schreiben vom ... August 2008 die Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung der Sachverständigen und verwies auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 31. Juli 2008 Au 7 S 08.659, in dem der KJM ein Beurteilungsspielraum zuerkannt worden ist.

    Das VG Augsburg (B. v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659) habe den strukturellen Unterschied zwischen der KEK und der KJM hinsichtlich des Kriteriums der Staatsferne verkannt.

    2.2.1 Der Beklagten und der KJM dürfte allerdings hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und 4 JMStV verstößt, kein Beurteilungsspielraum zukommen (so auch VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351).

  • VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.5848

    Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer

    Die Beklagte bezweifelte mit Schreiben vom 14. August 2008 die Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung der Sachverständigen und verwies auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 31. Juli 2008 Au 7 S 08.659, in dem der KJM ein Beurteilungsspielraum zuerkannt worden ist.

    Das VG Augsburg (B. v. 31.07.2008 Au 7 S 08.659) habe den strukturellen Unterschied zwischen der KEK und der KJM hinsichtlich des Kriteriums der Staatsferne verkannt.

    2.2 Der Beklagten und der KJM kommt bei der Entscheidung über die Frage, ob eine Sendung geeignet ist, i.S.v. § 5 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 2 JMStV die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, kein Beurteilungsspielraum zu, sondern diese ist vom Gericht uneingeschränkt überprüfbar (vgl. hierzu ausführlich VG München vom 4.6.2009 M 17 K 05.5329 und vom 17.6.2009 M 17 K 05.599; so auch BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351) Verneint man einen Beurteilungsspielraum der KJM und sieht deren Stellungnahme, die in den angefochtenen Bescheid übernommen worden ist, als sachverständige Äußerung an, so hat die vom Gericht durchgeführte Beweisaufnahme ergeben, dass für die streitgegenständliche Folge 6 der Auffassung der KJM zumindest im Ergebnis zu folgen ist.

  • VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215

    Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer

    Das VG Augsburg (B.v.31.07.2008 Au 7 S 08.659) habe den strukturellen Unterschied zwischen der KEK und der KJM hinsichtlich des Kriteriums der Staatsferne verkannt.

    2.2 Der Beklagten und der KJM kommt bei der Entscheidung über die Frage, ob eine Sendung geeignet ist, i.S.v. § 5 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 2 JMStV die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, kein Beurteilungsspielraum zu, sondern diese ist vom Gericht uneingeschränkt überprüfbar (vgl. hierzu ausführlich VG München vom 4.6.2009 M 17 K 05.5329 und vom 17.6.2009 M 17 K 05.599; so auch BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351) Verneint man einen Beurteilungsspielraum der KJM und sieht deren Stellungnahme, die in den angefochtenen Bescheid übernommen worden ist, als sachverständige Äußerung an, so hat die vom Gericht durchgeführte Beweisaufnahme ergeben, dass für die streitgegenständliche Folge 5 der Auffassung der KJM zumindest im Ergebnis zu folgen ist.

  • VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07

    Verstoß gegen die JMStV-Bestimmungen durch Ausstrahlung einer Folge der

    Ein Beurteilungsspielraum der KJM wird teilweise (vgl. etwa Schulz-Held, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RdNr. 63, 68 zu § 20 JMStV, VG Augsburg, Beschl. vom 31. Juli 2008 - 7 S 08.659 - [juris]) aus der Weisungsungebundenheit der sachverständigen Mitglieder der KJM (§ 14 Abs. 6 JMStV) und einem Rückschluss aus § 20 Abs. 3 JMStV hergeleitet: Wenn die KJM Vorentscheidungen einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle nur darauf überprüfen könne, ob "die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums" eingehalten worden seien, müsse der KJM ebenfalls Beurteilungsspielraum zustehen, wenn sie eigenständig tätig werde.
  • VG Münster, 12.02.2010 - 1 K 1608/09

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer unverschlüsselten Ausstrahlung von

    So auch VG München, Urteil vom 4. Juni 2009 - M 17 K 05.5329 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2009 - 27 A 61.07 -, juris; a.A. VG Augsburg, Beschluss vom 31. Juli 2008 - Au 7 S 08.659 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 20.03.2012 - 27 K 603/11

    Beanstandung; Untersagung; Zeitpunkt; Entwicklungsbeeinträchtigung;

  • VG Osnabrück, 29.01.2010 - 4 A 62/09

    Entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung eines Internetangebotes

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