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   LG Berlin, 30.03.2010 - 15 O 341/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20474
LG Berlin, 30.03.2010 - 15 O 341/09 (https://dejure.org/2010,20474)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.03.2010 - 15 O 341/09 (https://dejure.org/2010,20474)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. März 2010 - 15 O 341/09 (https://dejure.org/2010,20474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • info-it-recht.de

    Auch nicht verlinkte Dateien sind aus dem Internet vollständig zu tilgen, da ansonsten eine öffentliche Zugänglichmachung gegeben ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Eingabe der genauen URL reicht für rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung aus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Verstoß gegen Unterlassungserklärung bei Abruf rechtswidrigen Inhalts durch genaue URL

  • kwblog.de (Kurzinformation)

    LG Berlin ändert seine Rechtsansicht zu Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    LG Berlin ändert seine Rechtsansicht zu Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Öffentliche Zugänglichmachung bei nicht verlinkten Dateien (Werken) auf Internetservern

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Verstoß gegen Unterlassungserklärung bei Abruf rechtswidrigen Inhalts durch genaue URL

Papierfundstellen

  • ZUM 2010, 609
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 23.11.2006 - 5 W 168/06

    Urheberrecht: Anspruchsverfolgung im Eilverfahren wegen Rechtsverletzung durch

    Auszug aus LG Berlin, 30.03.2010 - 15 O 341/09
    Auch das OLG Hamburg spricht in einem offenbar sehr ähnlich gelagerten Fall davon, dass die rechtsverletzenden Kartographien den interessierten Nutzern bei üblichen bzw. typischen Nutzungshandlungen im Internet zur Kenntnis gelangt sein müssen (WRP 2007, 816 f. [OLG Hamburg 23.11.2006 - 5 W 168/06] ); dies führt nach Ansicht des OLG Hamburg zwar bereits zur Verneinung des Verfügungsgrundes, was aber nahe legt, dass das OLG auch den Verfügungsanspruch - trotz der Aussage, die Kartographien seien "im Rechtssinne weiterhin öffentlich zugänglich gemacht" - verneinen würde.

    Entscheidend ist in Fällen wie dem Vorliegenden somit, dass das urheberrechtlich geschützte Werk faktisch der Öffentlichkeit weiter zugänglich ist (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 168/06 )".

  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im

    Auszug aus LG Berlin, 30.03.2010 - 15 O 341/09
    Vielmehr tritt sie der im Urteil vom 9. April 2008 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 U 124/07 von dem Hanseatischen OLG Hamburg (GRUR-RR 2008, 383 = zum RD 2009, 72) vertretenen Auffassung bei, das ausgeführt hat:.
  • LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07

    Keine öffentliche Zugänglichmachung durch bloßes Speichern

    Auszug aus LG Berlin, 30.03.2010 - 15 O 341/09
    Allerdings ist zutreffend, dass die Kammer mit Urteil vom 2. Oktober 2007 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 15 S 1/07 (GRUR-RR 228, 387) in einem durchaus ähnlichen Fall die Auffassung vertreten hat, ein Zugänglichmachen i. S. v. § 19a UrhG verlangte, dass das Werk für die Öffentlichkeit unter Nutzung der üblichen Zugangswege erreichbar sei, was dann nicht der Fall sei, wenn es nach Entfernung eines auf der jeweiligen Internetpräsenz befindlichen Links lediglich unter Einsatz einer Bildersuchmaschine aufgefunden werden könne.
  • BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Hinsichtlich der Hamburger Gerichte ist insoweit von einer ständigen Rechtsprechung auszugehen (vgl. noch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteile vom 9. April 2008 - 5 U 151/07 -, BeckRS 2008, 21349, und - 5 U 124/07 -, GRUR-RR 2008, S. 383 ; ebenso jetzt auch LG Berlin, Urteil vom 30. März 2010 - 15 O 341/09 -, n.v.).
  • LG Berlin, 06.01.2015 - 15 O 412/14

    Pokalbild - Urheberrechtsverletzung im Internet: Unterlassungsanspruch gegen die

    Die noch in der Sache 15 S 1/07 - (Urteil der Kammer vom 2. Oktober 2007 - GRUR-RR 2008, 387ff.) vertretene Auffassung, in der bloßen Bereithaltung einer Datei auf einem Server bei bloßer Möglichkeit der zufälligen Kenntnisnahme dürfte kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19 a UrhG liegen, hat die Kammer mit Urteil vom 30. März 2010 - 15 O 341/09 - (ZUM 2010, 609 ff.) ausdrücklich aufgegeben und sich insoweit der Ansicht des OLG Hamburg (GRUR-RR 2008, 383 ff.) angeschlossen.
  • LG Köln, 22.04.2013 - 28 O 575/10

    Zugänglichmachen von konkreten Kartenausschnitten über das Internet für die

    Dabei schließt sich die Kammer der von dem Oberlandesgericht Hamburg (04.08.2008 - 5 U 124/07, juris RN 30 ff betreffend die Frage der Wiederholungsgefahr; 08.02.2010 - 5 W 5/10, juris RN 2 f zu § 19 a UrhG) als auch dem Landgericht Berlin (30.03.2010 - 15 O 341/09, ZUM 2010, 609 ff) vertretenen Auffassung an, dass derjenige, der von einer bestimmten, von ihm begangenen Urheberrechtsverletzung Kenntnis hat und der sich zur Unterlassung weiterer Verletzungen verpflichtet hat, sich nicht darauf beschränken darf, nur den unmittelbarsten, üblichsten, nicht aber auch den direkten Weg zur unerlaubten Nutzung des geschützten Werkes zu beseitigen.
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