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   BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08   

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BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08 (https://dejure.org/2010,1399)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08 (https://dejure.org/2010,1399)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2760/08 (https://dejure.org/2010,1399)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen fachgerichtliche Entscheidung, die das Bestehen einer Vergütungspflicht (Geräteabgabe) für Drucker und Plotter auf der Grundlage von § 54a UrhG ablehnt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 54a Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 2 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen fachgerichtliche Entscheidung, die das Bestehen einer Vergütungspflicht (Geräteabgabe) für Drucker und Plotter auf der Grundlage von § 54a UrhG ablehnt

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Drucker und Plotter auf der Grundlage von § 54a Urheberrechtsgesetz (UrhG) in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung; Konstituierende Merkmale des Urheberrechts als Eigentum i.S.d. Verfassung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen fachgerichtliche Entscheidung, die das Bestehen einer Vergütungspflicht (Geräteabgabe) für Drucker und Plotter auf der Grundlage von § 54a UrhG ablehnt

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen fachgerichtliche Entscheidung, die das Bestehen einer Vergütungspflicht (Geräteabgabe) für Drucker und Plotter auf der Grundlage von § 54a UrhG ablehnt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung einer Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Drucker und Plotter auf der Grundlage von § 54a Urheberrechtsgesetz ( UrhG ) in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung; Konstituierende Merkmale des Urheberrechts als Eigentum i.S.d. Verfassung

  • rechtsportal.de

    Ablehnung einer Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Drucker und Plotter auf der Grundlage von § 54a Urheberrechtsgesetz ( UrhG ) in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung; Konstituierende Merkmale des Urheberrechts als Eigentum i.S.d. Verfassung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Geräteabgaben für PCs und Drucker: BVerfG hebt erneut BGH auf

  • heise.de (Pressemeldung, 15.01.2011)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten VG WORT

  • vgwort.de PDF (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet erneut zugunsten der VG WORT

  • heise.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.01.2008)

    VG Wort geht für Drucker-Urheberpauschale vors Bundesverfassungsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 223
  • ZUM 2011, 311
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08
    Denn das Vorbringen der Beschwerdeführerin genügt insoweit mangels hinreichend differenzierter und verfassungsrechtlich erheblicher Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und der darin enthaltenen detaillierten rechtlichen Würdigung nicht dem gesetzlichen Begründungserfordernis gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz, § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 85, 36 ; 88, 40 ; 89, 1 ; 101, 331 ; 105, 252 ).

    Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung des Urheberrechts die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten und müssen die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den Eigentumsschutz der Urheber ebenso wie etwaige damit konkurrierende Grundrechtspositionen beachtet und unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen vermeidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ).

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist allerdings erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, insbesondere weil darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ; 112, 332 ).

    Wie etwa im Mietrecht (vgl. BVerfGE 89, 1 ) und im Arbeitsrecht (vgl. BVerfGK 1, 308 ) ist es auch in urheberrechtlichen Streitigkeiten nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, den Zivilgerichten vorzugeben, wie sie im Ergebnis zu entscheiden haben (vgl. auch BVerfGE 94, 1 ; 112, 332 ).

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist allerdings erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, insbesondere weil darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ; 112, 332 ).

    Die sich im Privatrechtsstreit gegenüberstehenden Parteien können regelmäßig jeweils für sich Grundrechte in Anspruch nehmen, die aber nur im Wege der Ausstrahlungswirkung auf die Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Normen Einfluss nehmen (vgl. BVerfGE 112, 332 m.w.N.; stRspr).

    Wie etwa im Mietrecht (vgl. BVerfGE 89, 1 ) und im Arbeitsrecht (vgl. BVerfGK 1, 308 ) ist es auch in urheberrechtlichen Streitigkeiten nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, den Zivilgerichten vorzugeben, wie sie im Ergebnis zu entscheiden haben (vgl. auch BVerfGE 94, 1 ; 112, 332 ).

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 im Verfahren 1 BvR 1631/08 (GRUR 2010, S. 999) entschieden, dass das ebenfalls die Vergütungspflicht bei Druckern und Plottern betreffende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05 - (BGHZ 174, 359) die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt.

    Die Beschwerdeführerin beschränkt ihre Verfassungsbeschwerde unter Verweis auf das Verfahren 1 BvR 1631/08 "auf eine Zusammenfassung ihrer Rügen aus Art. 3 und Art. 14 GG".

    bb) Aus der Bezugnahme des angegriffenen Beschlusses auf das Urteil vom 6. Dezember 2007 und aus der Formulierung, das Berufungsgericht habe die Klage "im Ergebnis" zu Recht abgewiesen, geht hervor, dass sich der Bundesgerichtshof auf die Erwägungen stützt, die im Verfahren 1 BvR 1631/08 vor dem Hintergrund des Eigentumsschutzes als bedenklich angesehen wurden.

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Die Deutung darf aber nicht dazu führen, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (BVerfG 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2760/08 - Rn. 16 mwN, GRUR 2011, 223) .

    Die Fachgerichte haben daher das einfache Recht so auszulegen und anzuwenden, dass unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen vermieden werden (vgl. BVerfG 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2760/08 - Rn. 17, aaO) .

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Wie etwa im Mietrecht und im Arbeitsrecht ist es allerdings auch in urheberrechtlichen Streitigkeiten regelmäßig nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, den Zivilgerichten vorzugeben, wie sie im Ergebnis zu entscheiden haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2760/08 -, GRUR 2011, S. 223, Rn. 19 m.w.N.).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

    Die Deutung darf aber nicht dazu führen, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (BVerfG 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2760/08 - Rn. 16 mwN, GRUR 2011, 223) .
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    aa) Die verfassungskonforme Auslegung von Rechtsnormen gebietet, die Wertentscheidungen der Verfassung zu beachten und die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung zu bringen (BVerfG 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2760/08 - Rn. 16, GRUR 2011, 223; 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - BVerfGE 95, 64; 30. März 1993 - 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90 - BVerfGE 88, 145; BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 27 f., AP TzBfG § 14 Nr. 82 = EzA TzBfG § 14 Nr. 77; Voßkuhle AöR 125, 177) .
  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Sie würde diese Urheber in ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzen (vgl. zu § 54a Abs. 1 UrhG aF BVerfG, ZUM 2011, 313 Rn. 14 bis 26, insbesondere Rn. 21; GRUR 2011, 223 Rn. 14 bis 25, insbesondere Rn. 21; vgl. auch BVerfG, GRUR 2011, 225 Rn. 23).
  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 28/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2760/08, GRUR 2011, 223 = ZUM 2011, 311).

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Kammerbeschlüssen vom 21. Dezember 2010 (1 BvR 2742/08, ZUM 2011, 313 und 1 BvR 2760/08, GRUR 2011, 223) zwei Beschlüsse des Senats vom 14. August 2008 (I ZR 208/07, juris und I ZR 17/07, juris) aufgehoben, mit denen dieser Revisionen der Klägerin unter Hinweis auf seine Entscheidung "Drucker und Plotter I" (BGHZ 174, 359) mit der Begründung zurückgewiesen hatte, das Berufungsgericht habe im Ergebnis mit Recht angenommen, dass Drucker und Plotter nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten gehörten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidungen ausgeführt, eine solche Auslegung des § 54a Abs. 1 UrhG aF , die bei Urhebern digitaler Vorlagen jegliche Vergütung entfallen lasse, verletze diese Urheber in ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, ZUM 2011, 313 Rn. 14 bis 26, insbesondere Rn. 21; GRUR 2011, 223 Rn. 14 bis 25, insbesondere Rn. 21; vgl. auch BVerfG, GRUR 2010, 999 Rn. 59 bis 66, insbesondere Rn. 63).

  • OLG Frankfurt, 24.06.2021 - 6 U 244/19

    Haftung des Betreibers eines Online-Marktplatzes für Rechtsverletzungen unter dem

    Inwieweit sich diese Grundsätze auf die Verletzung anderer Verbotstatbestände übertragen lassen, ist noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGH GRUR 2011, 223 Rn 36 - Kinderhochstühle im Internet I).

    Die Hinzuziehung eines mit der Materie vertrauten Juristen ist ihr nicht zuzumuten (BGH GRUR 2011, 223 Rn 48 - Kinderhochstühle im Internet I).

  • BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11

    Nichtannahmebeschluss AnyDVD

    Das aufhebende Urteil des Bundesgerichtshofs leide - zu Lasten des geistigen Eigentums - an einem Abwägungsdefizit im Sinne der Kammerrechtsprechung in den Geräteabgabefällen (Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2742/08 -, ZUM 2011, S. 313, Rn. 17 ff., und - 1 BvR 2760/08 -, GRUR 2011, S. 223, Rn. 17 ff.).
  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 28/11

    Drucker und Plotter II

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2760/08, GRUR 2011, 223 = ZUM 2011, 311).

    Selbst wenn Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf das Vervielfältigungsrecht gegenüber einer Genehmigung des Rechtsinhabers nicht als vorrangig anzusehen wären, ist die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache "Padawan" nach Ansicht des Senats jedenfalls nicht dahin zu verstehen, dass eine Genehmigung der Vervielfältigung durch den Rechtsinhaber - ohne gleichzeitige Vergütungsabrede - einen gerechten Ausgleich nach der Richtlinie ausschlösse (vgl. BVerfG, GRUR 2011, 223 Rn. 24).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 30/11

    PC II

    Selbst wenn Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf das Vervielfältigungsrecht gegenüber einer Genehmigung des Rechtsinhabers nicht als vorrangig anzusehen wären, ist die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache "Padawan" nach Ansicht des Senats jedenfalls nicht dahin zu verstehen, dass eine Genehmigung der Vervielfältigung durch den Rechtsinhaber - ohne gleichzeitige Vergütungsabrede - einen gerechten Ausgleich nach der Richtlinie ausschlösse (vgl. BVerfG, GRUR 2011, 223 Rn. 24).
  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08

    Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen

  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 162/10

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 39/15

    PC mit Festplatte I - Gerätevergütung: Technische Eignung und erkennbare

  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 29/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 42/15

    Gerätevergütung: Gesetzliche Vermutung der Aktivlegitimation eines

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 924/11

    Zweistufige Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - Krankengeld

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 49/15

    Zuordnung von Personal Computern (PCs) mit eingebauter Festplatte zu den

  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08

    Keine Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 628/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung -

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 259/14

    Urheberschutz: Vergütungspflicht für sog. "Musik-Handys" nach altem Recht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 6 AS 1732/13
  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 333/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Zusatzversorgung nach dem

  • ArbG Berlin, 25.11.2011 - 33 Ca 7824/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2018 - L 4 R 38/17

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - L 6 AS 413/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - L 12 AS 1702/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 101/17

    Wirksamkeit einer Versetzung - Schadensersatzansprüche - tarifvertragliche

  • LAG Köln, 22.11.2013 - 10 Sa 454/13

    Bezahlung von Breakstunden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - L 6 AS 206/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LAG Köln, 11.10.2013 - 10 Sa 223/13

    Aufstockungsantrag des Arbeitnehmers

  • ArbG Herne, 27.02.2013 - 5 Ca 2866/12

    Eine unter dem Vorbehalt der vorherigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ArbG Hamburg, 25.01.2012 - 24 Ca 120/11
  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08
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