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   BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 1268/09   

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https://dejure.org/2011,10921
BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 1268/09 (https://dejure.org/2011,10921)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 1 BvR 1268/09 (https://dejure.org/2011,10921)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 1268/09 (https://dejure.org/2011,10921)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Versagung bzw beschränkte Gewährung von PKH für Geltendmachung einer Vertragsanpassung nach § 32 Abs 1 S 3 UrhG idF vom 22.03.2002 - Relevanz des Wertes der Werknutzung für Angemessenheit der Vergütung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 32 Abs 1 S 3 UrhG vom 22.03.2002
    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde: Versagung bzw beschränkte Gewährung von PKH für Geltendmachung einer Vertragsanpassung nach § 32 Abs 1 S 3 UrhG idF vom 22.03.2002 - Relevanz des Wertes der Werknutzung für Angemessenheit der ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Anpassung einer Entwurfsvergütung oder einer Anpassung der Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten eines Kommunikationsdesigners i.S.d. § 32 Urheberrechtsgesetz (UrhG)

  • rewis.io

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde: Versagung bzw beschränkte Gewährung von PKH für Geltendmachung einer Vertragsanpassung nach § 32 Abs 1 S 3 UrhG idF vom 22.03.2002 - Relevanz des Wertes der Werknutzung für Angemessenheit der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde: Versagung bzw beschränkte Gewährung von PKH für Geltendmachung einer Vertragsanpassung nach § 32 Abs 1 S 3 UrhG idF vom 22.03.2002 - Relevanz des Wertes der Werknutzung für Angemessenheit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Anpassung einer Entwurfsvergütung oder einer Anpassung der Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten eines Kommunikationsdesigners i.S.d. § 32 UrhG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Gegenstand der Nachvergütung gemäß § 32 UrhG ist die Nutzungs- und nicht die Entwurfsvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 1268/09
    Die inzwischen zu den Übersetzerhonoraren ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07 u.a. -, GRUR 2009, S. 1148, sowie vom 20. Januar 2011 - I ZR 19/09 -, noch unveröffentlicht) können ebenfalls nur dahin verstanden werden, dass der Wert der wirtschaftlichen Nutzung eines Werks den Bezugspunkt für die Angemessenheit der Vergütung darstellt.

    Der Arbeitsaufwand für die Erstellung der Übersetzung kann danach allenfalls mittelbar berücksichtigt werden (Urteile vom 7. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 55 f.), ohne dass sich dies auf die vorliegende Fallkonstellation ohne weiteres übertragen ließe.

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 1268/09
    Dieser beruht nicht allein auf den angegriffenen Erwägungen zur Auslegung des § 32 UrhG, die hinweggedacht werden können, ohne andere, selbständig tragende Begründungen zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 17, 86 ).
  • LG Stuttgart, 02.11.2007 - 17 O 734/05
    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 1268/09
    Den später gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wies das Landgericht mit dem in ZUM 2008, S. 163 veröffentlichten Beschluss zurück.
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 1268/09
    Ein Fachgericht, das im Verfahren über die Prozesskostenhilfe eine schwierige, bislang ungeklärte Rechts- oder Tatfrage "durchentscheidet", verkennt die Bedeutung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 1268/09
    Ein Fachgericht, das im Verfahren über die Prozesskostenhilfe eine schwierige, bislang ungeklärte Rechts- oder Tatfrage "durchentscheidet", verkennt die Bedeutung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 m.w.N.).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 19/09

    Destructive Emotions - Übersetzer hat Anspruch auf Beteiligung am Verkaufserlös

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 1268/09
    Die inzwischen zu den Übersetzerhonoraren ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07 u.a. -, GRUR 2009, S. 1148, sowie vom 20. Januar 2011 - I ZR 19/09 -, noch unveröffentlicht) können ebenfalls nur dahin verstanden werden, dass der Wert der wirtschaftlichen Nutzung eines Werks den Bezugspunkt für die Angemessenheit der Vergütung darstellt.
  • OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12

    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses wegen

    Eine Fallgestaltung, bei der im Verfahren über die Prozesskostenhilfe schwierige, bislang ungeklärte Rechts- oder Tatfragen zu Lasten der Beklagten zu 2.) unter Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit "durchentschieden" werden müssten (vgl. BVerfG, ZUM 2011, 396 m.w.N.), liegt nach den vorstehenden Ausführungen nicht vor, weil die Einschätzung der Erfolgsaussichten ihres Verteidigungsvorbringens im Streitfall durchweg auf gesetzlichen oder höchstrichterlich geklärten Rechtsgrundsätzen beruht.
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