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   LG Hamburg, 30.07.2010 - 310 O 46/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26599
LG Hamburg, 30.07.2010 - 310 O 46/10 (https://dejure.org/2010,26599)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.2010 - 310 O 46/10 (https://dejure.org/2010,26599)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - 310 O 46/10 (https://dejure.org/2010,26599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch des Inhabers ausschließlicher Nutzungsrechte des Filmherstellers gegenüber einem Webhoster bzw. Sharehosting-Dienst; Zuständigkeit eines deutschen Gerichts i.R.e. Urheberverletzung wegen Abstellens auf den schädigenden Erfolg im Inland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LugÜ Art. 5 Nr. 3; UrhG § 94; ZPO § 32
    Unterlassungsanspruch des Inhabers ausschließlicher Nutzungsrechte des Filmherstellers gegenüber einem Webhoster bzw. Sharehosting-Dienst; Zuständigkeit eines deutschen Gerichts i.R.e. Urheberverletzung wegen Abstellens auf den schädigenden Erfolg im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Haftung von Rapidshare // Negatives Verbotsrecht gegenüber Filehoster geht weiter als die positive Benutzungserlaubnis des Verwerters

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Illegale Verwendung von Filmmaterial im Internet - Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage: Filmwerk, Filmverleih und Rechte im Internet gegenüber Sharehoster

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 81
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.07.2010 - 310 O 46/10
    Als Störer haftet jeder, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Gutes beiträgt (u.a. BGH GRUR 2004, 860 , BGH GRUR 2007, 708 ).

    Die Haftung von Diensteanbietern als Störer setzt die Verletzung von Prüfpflichten voraus, dass diese also zumutbare, geeignete Kontrollmöglichkeiten nicht ausnutzen, um Rechtsverletzungen zu verhindern (BGH GRUR 2004, 860 ).

    Wenn auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wurde, ist nicht nur das konkrete Angebot bzw. die konkrete Datei unverzüglich zu sperren, sondern auch Vorsorge zu treffen, damit es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (BGH GRUR 2004, 860 ; OLG Düsseldorf MMR 2010, 483 ).

  • OLG Hamburg, 30.09.2009 - 5 U 111/08

    Uneingeschränkte Störerhaftung von Rapidshare

    Auszug aus LG Hamburg, 30.07.2010 - 310 O 46/10
    Ihr Geschäftsmodell sei entgegen der Rechtsprechung des OLG Hamburg (ZUM 2010, 440 ff. - RapidShare II) nicht auf die massenhafte Begehung von Urheberrechtsverletzungen angelegt, da lediglich fünf bis sechs Prozent der Dateien urheberrechtsverletzende Inhalte enthielten.

    Ob das Geschäftsmodell der Beklagten von der Rechtsordnung missbilligt wird (vgl. OLG Hamburg MMR 2010, 51 ff.) muss vorliegend nicht entschieden werden.

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Hamburg, 30.07.2010 - 310 O 46/10
    Als Störer haftet jeder, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Gutes beiträgt (u.a. BGH GRUR 2004, 860 , BGH GRUR 2007, 708 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2010 - 20 U 166/09

    Keine Haftung von Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen Dritter

    Auszug aus LG Hamburg, 30.07.2010 - 310 O 46/10
    Wenn auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wurde, ist nicht nur das konkrete Angebot bzw. die konkrete Datei unverzüglich zu sperren, sondern auch Vorsorge zu treffen, damit es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (BGH GRUR 2004, 860 ; OLG Düsseldorf MMR 2010, 483 ).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 85/12

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Sharehosting-Dienstes

    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG Hamburg, ZUM 2011, 81).
  • OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Sharehosters bei

    die Klage unter Abänderung des am 30. Juli 2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg - Aktenzeichen 310 O 46/10 - abzuweisen.
  • AG Hamburg, 06.02.2015 - 36a C 38/14

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen eines Films in einer

    Auch das LG Hamburg (Urteil vom 30.07.2010, 310 O 46/10, ZUM 2011, 81) und nachfolgend das Hans. OLG (Urteil vom 28.03.2012, 5 U 176/10, ZUM-RD 2013, 536) haben sich in ähnlicher Weise geäußert.
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