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   LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08   

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https://dejure.org/2016,12504
LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08 (https://dejure.org/2016,12504)
LG München I, Entscheidung vom 02.06.2016 - 7 O 17694/08 (https://dejure.org/2016,12504)
LG München I, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 7 O 17694/08 (https://dejure.org/2016,12504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der weiteren angemessenen Beteiligung eines Kameramannes mit 2,25% der Erlöse aus der Auswertung von Nutzungsrechten an einem Film

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urteil im langjährigen Rechtsstreit um »Das Boot«

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Kameramannes (hier: des Filmwerks "Das Boot") auf Nachvergütung

  • professional-production.de (Kurzinformation)

    »Das Boot«-Urheberrechtsprozess: Schlussurteil

  • urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.02.2016)

    Vergleichsvorschlag im Rechtsstreit um »Das Boot«

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 324
  • ZUM 2016, 776
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei einer fortlaufenden Nutzung des Werkes dem Beteiligungsgrundsatz durch eine erfolgsabhängige Vergütung am besten entsprochen wird (BGH GRUR 2005, 148, 151 - Oceano Mare; GRUR 2009, 1148 Rz. 23 - Talking to Addison).

    Bei Urhebern, die entscheidend zu einem besonderen Verkaufserfolg beitragen, ist es nicht gerechtfertigt, sie nicht auch an dem steigenden Gewinnanteil des Auswerters zu beteiligen (vgl. zum umgekehrten Fall des nicht zum Verkaufserfolg entscheidend beitragenden Übersetzers: BGH GRUR 2009, 1148 Rz. 43 - Talking to Addison).

    Ein Abzug von Aufwendungen ist unzulässig, wenn das dazu führt, dass der Urheber keine angemessene Vergütung für die Nutzung seines Werkes erhält (vgl. BGH GRUR 2009, 1148, 1151 Rz. 29 -Talking to Addison: die wirtschaftliche Situation eines Verlags kann es nicht rechtfertigen, den Übersetzern das angemessene Entgelt für die Nutzung ihrer Werke vorzuenthalten).

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 19/09

    Destructive Emotions - Übersetzer hat Anspruch auf Beteiligung am Verkaufserlös

    Auszug aus LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08
    Weiter steht ihm auch vor erfolgter Vertragsanpassung ein direkter Zahlungsanspruch gegen die Beklagte zu 1) in Höhe der angemessenen Vergütung von 204.834,32 EUR zu (vgl. BGH GRUR 2011, 328 Rn. 70 - Destructive Emotions).

    Der vom Kläger erhobene Anspruch auf Einwilligung in die Vertragsänderung, durch die ihm die angemessene Vergütung gewährt wird, betrifft keine Geldschuld, die gem. § 288 Absatz 1 BGB während des Verzugs zu verzinsen ist (vgl. BGH GRUR 2011, 328 Rn. 70 - Destructive Emotions; BGH NJW 2005, 2310, 2312).

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist im dritten Schritt die Vergütung zu bestimmten, die - im Nachhinein betrachtet - insbesondere unter Berücksichtigung der erzielten Erträge und Vorteile - angemessen im Sinne des § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG ist (BGH a. a. O., Rz. 25 - Das Boot; BGH GRUR 2012, 1248 Rz. 55 - Fluch der Karibik).

    Zu vergleichen ist die tatsächliche Vergütung mit der aufgrund der Erträgnisse angemessenen Vergütung im Sinne von § 32 Abs. 2 UrhG (BGH a. a. O., Rz. 25 - Das Boot; GRUR 2012, 1248, RZ. 55 - Fluch der Karibik).

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 94/04

    Kein rückwirkender Verzug des Mieters mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen

    Auszug aus LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08
    Der vom Kläger erhobene Anspruch auf Einwilligung in die Vertragsänderung, durch die ihm die angemessene Vergütung gewährt wird, betrifft keine Geldschuld, die gem. § 288 Absatz 1 BGB während des Verzugs zu verzinsen ist (vgl. BGH GRUR 2011, 328 Rn. 70 - Destructive Emotions; BGH NJW 2005, 2310, 2312).
  • LG München I, 12.01.2011 - 21 O 4856/10

    Übersetzervergütung: Anpassung der Vergütung eines Literaturübersetzers

    Auszug aus LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08
    Ein auffälliges Missverhältnis liegt jedenfalls dann vor, wenn die vereinbarte Vergütung um 100% von der angemessenen Beteiligung abweicht (BGH a. a. O., Rz. 55 - Fluch der Karibik; LG München I, ZUM-RD 2011, 647, 648).
  • KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08

    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber

    Auszug aus LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08
    Zumindest hat sich die Beklagte zu 2) Aufwendungen für die Erstellung eines Programms erspart, das den Sendeplatz des Filmwerks hätte füllen können (vgl. KG, GRUR-RR 2010, 276, 277).
  • OLG München, 10.05.1988 - 3 W 1619/88

    Kostentragungspflicht; Prozessualer Anspruch; Stufenklage

    Auszug aus LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08
    Nach herrschender Meinung ist für jede Stufe gesondert zu prüfen und nach den Grundsätzen der §§ 91 ff ZPO zu beurteilen, wer die Kosten zu tragen hat (OLG München MDR 1988, 782; Rixecker MDR 1985, 633, 634).
  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 2629/10

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Bemessung der zusätzlichen Vergütung für die

    Auszug aus LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (a. a. O., Rz. 91 - Das Boot) sind Förder-, Fonds-, Werbe-, Sponsoringentgelte oder sonstige Finanzierungshilfen keine Erträge oder Vorteile aus der Nutzung des Werkes (a. A. OLG München GRUR-RR 2011, 405 - Pumuckl-Verwertung).
  • LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Vertragsanpassungsanspruch des Übersetzers

    Auszug aus LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08
    Da es um die Höhe der Vergütung geht, kann das Gericht nach § 287 Abs. 2 ZPO unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung entscheiden (LG München I ZUM 2006, 73, 78; LG Hamburg ZUM 2008, 603, 605).
  • OLG München, 14.12.2006 - 29 U 1728/06

    Beteiligung des Urhebers an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke durch

    Auszug aus LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08
    Hat der Urheber einen Anspruch auf Vertragsanpassung, kann er auch vor Rechtskraft der Vertragsanpassung auf Zahlung der sich aus dem geänderten Vertrag ergebenden Zahlungsansprüche klagen (OLG München ZUM 2007, 142, 146).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

  • LG München I, 10.11.2005 - 7 O 24552/04

    Urheberrecht - § 32 UrhG n.F.: Anpassung der Vergütungsvereinbarung

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 136/01

    BGH stärkt Rechte der Übersetzer - BGH entscheidet im Streit zwischen

  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 9/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Im vorliegenden Rechtsstreit hat das Landgericht die Beklagten teilweise nach den ursprünglich gestellten Klageanträgen verurteilt (LG München, ZUM 2016, 776).
  • OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16

    Nachvergütungsansprüche für den Chef-Kameramann des Films "Das Boot"

    Unter Abänderung des am 2. Juni 2016 verkündeten Urteils des Landgerichts München I vom 2. Juni 2016, Az.: 7 O 17694/08, werden die Beklagten wie folgt verurteilt:.
  • OLG München, 01.06.2017 - 6 U 310/16

    Nachvergütungsanspruch für die Nutzung der Verwertungsrechte an Tonträgern -

    Weiterhin werde auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts München I vom 02.06.2016, Az. 7 O 17694/08 - Das Boot III (Anlage K 74), hingewiesen, wonach bei der Feststellung der vom Urheber tatsächlich erhaltenen Vergütung für den nach § 32 a UrhG relevanten Zeitraum zu berücksichtigen sei, dass der wesentliche Auswertungszeitraum bei Filmen in der Regel kurze Zeit - wenige Monate oder Jahre - nach dem Erscheinen des Films ende und für diese Auswertung nach den Vorstellungen der Parteien auch der allergrößte Teil der Vergütung eingeräumt worden sein dürfe.

    Die Entscheidung des Landgerichts München I vom 02.06.2016, Az. 7 O 17694/08 - Das Boot III (Anlage K 74), sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da es keinerlei Erfahrungswerte dahingehend gebe, dass ein entsprechend kurzer Auswertungszeitraum wie bei Filmen auch bei erfolgreichen Werken der Musik üblich wäre.

    Die von der Klägerin weiterhin ins Feld geführte nicht rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München I vom 02.06.2016, Az. 7 O 17694/08 - Das Boot III (BeckRS 2016, 10094), ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Die nach § 32 a Abs. 1 UrhG zu berücksichtigende Gegenleistung sei danach mit Null anzusetzen, wenn der wesentliche Auswertungszeitraum des Films bereits weit vor dem Zeitraum geendet habe, für den eine weitere Beteiligung nach § 32 a Abs. 1 UrhG gefordert werde (vgl. LG München I, Schlussurteil vom 02.06.2016 - 7 O 17694/08, BeckRS 2016, 10094).

    Denn anderenfalls könnte bei Entrichtung einer Einmalzahlung an den Urheber bzw. Künstler die Rechtsfolge des § 32 a UrhG schon dann eingreifen, wenn nach einem längeren Zeitablauf noch eine weitere Auswertung auch geringen Ausmaßes - und ohne dass insgesamt bei Betrachtung der vom Urheber erhaltenen Vergütung von einem Missverhältnis auszugehen wäre - erfolgt, da hierfür die anzusetzende tatsächlich erhaltene Vergütung mit "Null" zu bemessen wäre (vgl. LG München I, Schlussurteil vom 02.06.2016 - 7 O 17694/08, BeckRS 2016, 10094).

    Unabhängig von diesen allgemeinen Erwägungen lässt sich die Auswertungssituation von Filmen, wie sie der Entscheidung des Landgerichts München I vom 02.06.2015 (Az.: 7 O 17694/08, BeckRS 2016, 10094) zugrunde lag, aber auch nicht mit der Auswertung von Musikwerken vergleichen.

  • OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Schweigen über die Motive

    Auf der Leistungsstufe hat der Kläger nach erteilter Auskunft jeweils Ansprüche auf Vertragsanpassung und auf weitere angemessene Beteiligung für Werknutzungen nach dem 28.03.2002 sowie gegen die Beklagte zu 3) zusätzlich Ansprüche auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten geltend gemacht, die das Landgericht mit Schlussurteil vom 02.06.2016, berichtigt durch Beschlüsse vom 10.06.2016 und 27.10.2016 (BI. 1471/1507 d.A.-, BeckRS 2016, 10094 - Das Boot III) teilweise zugesprochen hat.
  • LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17

    Erfolglose Klage auf weitere angemessene Vergütung

    Die Klägerin habe, insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Urteile des Landgerichts München I vom 02. Juni 2016, 7 O 17649/08 [richtig: 7 O 17694/08 - d. Red.] , und des Kammergerichts Berlin vom 01. Juni 2016, 24 U 25/15, Recherchen angestellt und festgestellt, dass in dem Portal B... O... M..., für den Film "D... U..." ein weltweites Einspielergebnis von ca. 92 Millionen US-Dollar angegeben sei.
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