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   OLG Köln, 10.05.2012 - I-15 U 199/11   

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OLG Köln, 10.05.2012 - I-15 U 199/11 (https://dejure.org/2012,27921)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.05.2012 - I-15 U 199/11 (https://dejure.org/2012,27921)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - I-15 U 199/11 (https://dejure.org/2012,27921)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Persönlichkeitsrecht - Die automatische Ergänzung von Suchbegriffen ist keine Aussage des Betreibers der Suchmaschine

  • openjur.de

    Internet-Suchmaschine; Vervollständigungsfunktion; Ergänzungssuchbegriffe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1004 Abs. 1 analog i.V. mit § 823,; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Internet-Suchmaschine; Vervollständigungsfunktion; Ergänzungssuchbegriffe

  • Telemedicus

    Google haftet nicht für Autocomplete-Vorschläge

  • Telemedicus

    Google haftet nicht für Autocomplete-Vorschläge

  • aufrecht.de

    Google haftet nicht für Autocomplete-Vorschläge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die i.R. einer automatischen Vervollständigungsfunktion einer Internet-Suchmaschine angezeigten Ergänzungssuchbegriffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die im Rahmen einer automatischen Vervollständigungsfunktion einer Internet-Suchmaschine angezeigten Ergänzungssuchbegriffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Google haftet nicht für Google-Autovervollständigung - Begriffe in Auto-Complete-Funktion sind keine Äußerungen der Suchmaschine

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    AutoComplete-Funktion von Google

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Google-Auto-Complete-Funktion ist nicht rechtswidrig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Automatische Vervollständigungsfunktion einer Suchmaschine verletzt nicht Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vervollständigungsfunktion bei Internetsuchmaschine stellt keine eigenständige inhaltliche Aussage dar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    AutoComplete-Funktion von Google nicht rechtswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Suchmaschinenvorschläge keine Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    AutoComplete-Funktion von Google

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Google zur Löschung von Autocomplete-Einträgen verpflichtet

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Suchmaschinenvorschläge keine Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Google-Autocomplete-Funktion: Ergänzungssuchbegriffe einer Internet-Suchmaschine haben keinen eigenen Aussageinhalt - Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Besprechungen u.ä. (2)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Unterlassungsanspruch bei Google Auto Suggest

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Google zur Löschung von Autocomplete-Einträgen verpflichtet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 486
  • MMR 2012, 840
  • K&R 2012, 756
  • ZUM 2012, 987
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • LG Köln, 19.10.2011 - 28 O 116/11

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch das Auftauchen der Begriffe

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Die Berufung der Klägers gegen das am 19.10.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 116/11 - wird zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen, das am 19.10.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln (28 O 116/11) abzuändern und die Beklagte - sinngemäß - zu verurteilen, 1.

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Diese darf sich nicht in der semantischen Würdigung der verwendeten einzelnen Begriffe erschöpfen, sondern hat die daraus gebildete Äußerung als zusammenhängendes Ganzes zu würdigen (ganz h. M.: vgl. BVerfG, NJW 1995, 3303/3305 - "Soldaten sind Mörder II"-; BGH, NJW 2000, 656; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage. 4. Kap., Rdn. 1).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Maßstab ist das Leitbild eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (vgl. BGHZ 156, 250 ff - "Marktführerschaft" - Rdz. 14 gem. Juris-Ausdruck; BGH, GRUR 2003, 247 -"THERMAL BAD" - Rdz. 19 gemäß Juris-Ausdruck; BGH, GRUR 2002, 550 ff - "Elternbriefe" - Rdz. 25 gemäß Juris-Ausdruck; Sosnitza, a.a.O., § 2 Rdn. 96/97).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Maßstab ist das Leitbild eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (vgl. BGHZ 156, 250 ff - "Marktführerschaft" - Rdz. 14 gem. Juris-Ausdruck; BGH, GRUR 2003, 247 -"THERMAL BAD" - Rdz. 19 gemäß Juris-Ausdruck; BGH, GRUR 2002, 550 ff - "Elternbriefe" - Rdz. 25 gemäß Juris-Ausdruck; Sosnitza, a.a.O., § 2 Rdn. 96/97).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Maßstab ist das Leitbild eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (vgl. BGHZ 156, 250 ff - "Marktführerschaft" - Rdz. 14 gem. Juris-Ausdruck; BGH, GRUR 2003, 247 -"THERMAL BAD" - Rdz. 19 gemäß Juris-Ausdruck; BGH, GRUR 2002, 550 ff - "Elternbriefe" - Rdz. 25 gemäß Juris-Ausdruck; Sosnitza, a.a.O., § 2 Rdn. 96/97).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Da es auf die Ermittlung des objektiven Sinnes der Äußerung ankommt, ist dabei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des Betroffenen maßgeblich, sondern entscheidend darauf abzustellen, wie ein unvoreingenommenes und verständiges Durchschnittspublikum die Äußerung ausgehend von ihrem Wortlaut unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und des sprachlichen Kontextes sowie der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände versteht (vgl. BVerfG, a.a.O., BGH, AfP 2008, 297 -"Gen-Milch"- Rdz. 15 gem. Juris-Ausdruck - jew. m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 13.11.1992 - 1 BvR 708/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Von den Parteien vorgelegte Verbraucherumfragen zum Verständnis der Durchschnittsrezipienten sind zwar als Elemente des Parteivortrags grundsätzlich in die rechtliche Würdigung der Äußerung einzubeziehen, und auf ihre Stichhaltigkeit oder ihre Verwertung als Beweismittel hin zu würdigen (vgl. BVerfG, NJW 1993, 1461 - Rdz. 26 f gem. Juris-Ausdruck; BGH, a.a.O., -"Gen-Milch" - Rdz. 26).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Diese darf sich nicht in der semantischen Würdigung der verwendeten einzelnen Begriffe erschöpfen, sondern hat die daraus gebildete Äußerung als zusammenhängendes Ganzes zu würdigen (ganz h. M.: vgl. BVerfG, NJW 1995, 3303/3305 - "Soldaten sind Mörder II"-; BGH, NJW 2000, 656; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage. 4. Kap., Rdn. 1).
  • BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08

    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Dass das maßgebliche Durchschnittspublikum die hier angezeigten Wortkombinationen als geschlossene, bereits aus sich heraus aussagekräftige Äußerungen wahrnimmt, mit denen eine inhaltliche Verbindung zwischen der namentlich genannten Person und dem jeweils hinzugefügten Begriff zum Ausdruck gebracht wird, und die Begriffskombinationen nicht lediglich als ohne weiteres unvollständige und ergänzungsbedürftige Äußerungen mit derart variablen Inhaltsspektrum begreift, dass sie nicht als eigenständige Aussagen zu einem bestimmten Sachverhalt verstanden werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08 - "Gen-Milch" - Rdz. 23 gem. Juris-Ausdruck), lässt sich jedoch nicht uneingeschränkt bejahen.
  • OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11

    Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Bereits die Bezeichnung des Dienstes der Beklagten als "Suchmaschine" impliziert, dass der geleistete Nachweis an Information nicht aus kognitiver intellektueller Leistung herrührt, sondern das Ergebnis eines computergesteuerten, automatischen Vorgangs ist (vgl. OLG Hamburg, ZUM-RD 2011, 670 ff - Rdz. 113), in dessen Rahmen eine Überprüfung allein anhand formaler rechnerischer Kriterien stattfindet.
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Das Berufungsgericht (Urteil veröffentlicht u.a. in GRUR-RR 2012, 486 und ZUM 2012, 987 m. Anm. Seitz) hat sowohl die internationale Zuständigkeit als auch die Anwendbarkeit deutschen Rechts bejaht.
  • OLG Köln, 26.06.2019 - 15 U 91/19

    Muss ich mir eine Bewertung mit einem Stern bei Google gefallen lassen?

    Die dem Vorstehenden entsprechende Würdigung konnte das Landgericht und kann auch der Senat - entgegen der Berufungsbegründung - ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens treffen, denn die Mitglieder der Spruchkörper sind als potentielle Adressaten aus eigener Sachkunde in der Lage zu beurteilen, wie Äußerungen von einem durchschnittlichen Rezipienten gedeutet und verstanden werden (st. Rspr. des Senats, vgl. Senat v. 27.05.2014 - 15 U 3/14, ZUM 2014, 902, 905; v. 10.5.2012 - 1 U 199/11, MMR 2012, 840, 844 [insofern von BGH v. 14.05.2013 - VI ZR 269/12, MMR 2013, 535 Rn. 16 nicht berührt]; vgl. zudem allg. etwa auch BGH v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, GRUR 2016, 855 Rn. 35 - jameda; OLG Nürnberg v. 17.07.2019 - 3 W 1470/19, BeckRS 2019, 15781 Rn. 34; LG Mannheim v. 23.07.2019 - 14 O 26/19, n.v. = Anlage B 7, Bl. 193 ff. d.A.).
  • OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11

    Haftung für Autocomplete-Vorschläge

    Der Senat hat die Berufung der Kläger zunächst mit seinem am 10.05.2012 verkündeten Urteil (veröffentlicht u.a. in GRUR 2012, 486 und ZUM 2012, 987) im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, dass den mittels der "Autocomplete-Funktion der Suchmaschine der Beklagten angezeigten Suchergänzungsvorschlägen keine Aussagequalität beizumessen sei, die einen inhaltlichen Bezug zwischen dem Kläger zu 2) und den vorgeschlagenen Ergänzungsbegriffen etwa dergestalt herstelle, dass der Kläger zu 2) Mitglied bei Scientology sei oder dieser Sekte zumindest positiv gegenüberstehe oder Täter oder Teilnehmer eines Betruges sei.
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