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   OLG München, 23.10.1997 - 6 U 3117/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3685
OLG München, 23.10.1997 - 6 U 3117/96 (https://dejure.org/1997,3685)
OLG München, Entscheidung vom 23.10.1997 - 6 U 3117/96 (https://dejure.org/1997,3685)
OLG München, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 6 U 3117/96 (https://dejure.org/1997,3685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz wegen der Verletzung eines Filmproduzentenrechts ; Voraussetzungen der Annahme einer freien Benutzung wegen Umgestaltung und Bearbeitung des Werks; Umfang des Rechts zu einer Parodie; Rechtfertigung eines Vorgehens wegen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Der Preis ist heiss / Der Preis ist heiss

    Art. 5 Abs. 3 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 1998, 254
  • afp 1998, 250
  • afp 1998, 432
  • ZUM-RD 1998, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

    aa) Da diese Bestimmungen die organisatorische und wirtschaftliche Leistung des Filmherstellers schützen und dieser unternehmerische Aufwand für den gesamten Film erbracht wird, gibt es keinen Teil des Films, auf den nicht ein Teil dieses Aufwands entfiele und der daher nicht geschützt wäre; der Handel mit sogenannten Klammerteilrechten zeigt, dass auch kleinste Teile von Filmwerken und Laufbildern einen schützenswerten wirtschaftlichen Wert haben (vgl. OLG München ZUM-RD 1998, 124, 126; KG MMR 2003, 110, 112; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 94 Rdn. 29 und § 95 Rdn. 8; Fromm/Nordemann/Hertin, Urheberrecht, 9. Aufl., § 95 UrhG Rdn. 6; Wandtke/Bullinger/Manegold, Urheberrecht, 2. Aufl., § 94 UrhG Rdn. 4; Hillig, ZUM 2005, 482; anders zum Schutzrecht des Tonträgerherstellers an Tonfetzen OLG Hamburg ZUM 1991, 545, 548).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97

    Mattscheibe - Pauschale Herabsetzung

    Das Berufungsgericht hat die Beklagte gemäß den im Berufungsverfahren gestellten Anträgen verurteilt (OLG München ZUM-RD 1998, 124).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04

    TV-Total

    Dies wird damit begründet, dass durch § 94 UrhG die unternehmerische Gesamtleistung des Filmherstellers geschützt wird, dass sein organisatorischer Aufwand als Gesamtleistung betrachtet werden muss und dass dieser Aufwand nicht mit abnehmender Länge es jeweiligen übernommenen Ausschnitts gegen Null tendiert, sondern das gesamte wirtschaftliche Risiko auch im Hinblick auf kleine und kleinste Filmteile erbracht wird (OLG München ZUM-RD 1998, 124, 126- Der Preis ist heiß - zu einem vergleichbaren Fall; Schulze ZUM 1994, 15, 20; Schulze-Dreier aaO, § 94 Rz. 29; keine Bedenken insoweit auch bei BGH NJW 2001, 603ff- K's Mattscheibe - ebenfalls zu einem vergleichbaren Fall; aA OLG Hamburg ZUM 1991, 545, 548- zum Sound-Sampling).
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