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   OLG Saarbrücken, 06.01.2000 - 5 W 410/99 - 122   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16041
OLG Saarbrücken, 06.01.2000 - 5 W 410/99 - 122 (https://dejure.org/2000,16041)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.01.2000 - 5 W 410/99 - 122 (https://dejure.org/2000,16041)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Januar 2000 - 5 W 410/99 - 122 (https://dejure.org/2000,16041)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GVG § 17a Abs. 2; ZPO § 937
    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der ARD um die Verpflichtung zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung

Papierfundstellen

  • afp 2000, 289
  • ZUM-RD 2000, 542
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Soweit in der Rechtsprechung erwogen worden ist, die Beklagte zu 1 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts anzusehen (vgl. OLG Dresden, ZUM-RD 2000, 540, 541; OLG Jena, ZUM-RD 2000, 542 f.; OLG München, NJW 2001, 613, 614), betrafen diese Entscheidungen nicht die Frage, ob die Beklagte zu 1 als Außengesellschaft bürgerlichen Rechts rechts- und parteifähig ist.
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots einer Nachrichtenberichterstattung über die

    Als im Rechtsverkehr unter einer eigenen Bezeichnung und einem eigenen Logo auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. OLG München NJW 2001, 613 [614]; OLG Dresden NZG 2000, 1217 [1218]; OLG Saarbrücken vom 6.1.2000 - 5 W 410/99 -, zitiert nach juris) ist sie rechts- und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO parteifähig (vgl. dazu BGH NJW 2001, 1056 [1058]).
  • OLG München, 28.07.2000 - 21 U 3346/00

    Zustimmung zur Ausstrahlung von zwei Gegendarstellungen bzgl. zweier

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  • LG Neuruppin, 16.01.2017 - 1 O 14/17

    Rechtsweg: Binnenstreitigkeit zwischen einem Vorstandsmitglied der

    Zu guter Letzt betrifft das vorliegende Verfahren auch gerade ein organschaftliches Internum des Antragsgegners und nicht etwa eine Auseinandersetzung zwischen zwei Mitgliedern des Antragsgegners, wie dies etwa - wiederum aus dem Bereich der ARD - in dem Beschluss des Saarländischen OLG vom 06.01.2000 (Az. 5 W 410/99 -122, 5 W 410/99) streitgegenständlich war.
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