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   OLG Köln, 05.05.2000 - 6 U 77/99   

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https://dejure.org/2000,15122
OLG Köln, 05.05.2000 - 6 U 77/99 (https://dejure.org/2000,15122)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.05.2000 - 6 U 77/99 (https://dejure.org/2000,15122)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 6 U 77/99 (https://dejure.org/2000,15122)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Platin Records

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 4 Nr. 1 § 8 Abs. 2 Nr. 1 § 14; UWG § 1
    Rechtsfolgen fehlender Unterscheidungskraft einer eingetragenen Marke; Eintritt der Löschungswirkung

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 196 (Ls.)
  • ZUM-RD 2001, 352
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12

    Gute Laune Drops

    Dies hat der Senat zwar in dem Urteil "Platinrecords" - 6 U 77/99 - mit der Begründung verneint, es bestehe kein Anlass, eine Bindungswirkung an eine für falsch gehaltene behördliche Entscheidung anzunehmen, nachdem die Behörde diese Entscheidung wieder aufgehoben habe.
  • OLG Hamburg, 31.01.2019 - 3 U 204/17

    Herkunftstäuschung und Verwechselungsgefahr bei Farbwechsel eines Produkts

    Soweit die Antragsgegnerin geltend macht, dass vor dem Hintergrund der Löschungsentscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO trotz der fehlenden Rechtskraft keine Bindung an Markeneintragung mehr gegeben sei und sich insoweit auf eine Entscheidung des OLG Köln (Az. 6 U 77/99, Urteil v. 05.05.2000, Anlage BB 25) beruft, greift ihr Einwand nicht durch.
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 70/07

    "Drei-Scherkopf-Rasierer" - Bindungswirkung der Markeneintragung für das

    Der Senat hat vielmehr bereits in einer Entscheidung vom 05.05.2000 - 6 U 77/99 - (veröffentlicht in ZUM-RD 2001, 352 - Platin Records) die Auffassung vertreten, dass die Bindungswirkung an die Eintragungsentscheidung schon endet, sobald die hierzu aufgerufenen Eintragungsbehörden die Löschung im Markenregister anordnen: wenn die erkennende Behörde nämlich ihre eigene Entscheidung wieder aufgehoben habe, sei der ursprüngliche Anlass für die Bindung der Gerichte im Verletzerprozess an die Eintragungsentscheidung weggefallen (zustimmend Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, § 14 Rn. 16; a.A. mit Blick auf Glaubhaftmachungsgrundsätze im Verfügungsverfahren OLG Dresden NJWE-WettbR 1999, 133, 135, 136 - cyberspace.de; Ströbele/Hacker, Kommentar zum Markengesetz, 8. Aufl., § 14 Rn. 13 zu Fn. 20).
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