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   LG Köln, 03.11.2004 - 28 O 731/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15136
LG Köln, 03.11.2004 - 28 O 731/03 (https://dejure.org/2004,15136)
LG Köln, Entscheidung vom 03.11.2004 - 28 O 731/03 (https://dejure.org/2004,15136)
LG Köln, Entscheidung vom 03. November 2004 - 28 O 731/03 (https://dejure.org/2004,15136)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2005, 81
  • afp 2005, 82
  • ZUM-RD 2005, 351
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95

    Zu den Grenzen des Agenturprivilegs

    Auszug aus LG Köln, 03.11.2004 - 28 O 731/03
    Zu beachten ist die so genannte pressemäßige Sorgfalt, der genügt ist, wenn die berufsmäßigen Besonderheiten der Presse hinreichend berücksichtigt sind (vgl. BVerfG NJW-RR 2000, 1209, zum Ganzen auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rn. 6.117 ff.).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 03.11.2004 - 28 O 731/03
    Ein Schmerzensgeldanspruch bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts setzt voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BGH NJW 1996, 1131).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus LG Köln, 03.11.2004 - 28 O 731/03
    Das BVerfG (BVerfG NJW 1984, 1741) hat klargestellt, dass die - hier möglicherweise zu unterstellende - rechtswidrige Beschaffung von Information nicht unter den Schutz von Art. 5 GG fällt, die Verbreitung dieser Information aber sehr wohl.
  • OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 1486/22

    Bild einer sorbischen Künstlerin auf T-Shirts: Recht am eigenen Bild gegen

    Kann der Abgebildete dagegen weder auf dem Bild noch durch im Kontext der Abbildung gegebene Informationen durch persönliche Merkmale individualisiert werden oder ist die Identifizierbarkeit nur im engsten Freundes- und Familienkreis aufgrund nur dort bekannten Sonderwissens möglich, liegt keine Erkennbarkeit im Sinne von § 22 KUG vor (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17. Mai 2005 - 15 U 211/04 -, Rn. 18, juris, zu: LG Köln, Urteil vom 3.11.2004 - 28 O 731/03 -, - Hassprediger -, juris; KG, Urteil vom 22.01.2015, 10 U 134/14, Rn. 12, - juris; Wandtke/Bullinger/Fricke, a.a.O., § 22 KUG Rn. 7; Wenzel, a.a.O., Kap. 12, Rn. 54 m.w.N. m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.05.2005 - 15 U 211/04

    Persönliche Haftung des Intendanten einer öffentlich- rechtlichen Fernseh- und

    Die Berufung des Klägers gegen das am 03.11.2004 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln- 28 O 731/03- wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 03.11.2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az. 28 O 731/03, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger zum Ausgleich des durch die Ausstrahlung der Sendung "Q" in der B am 02.10.2003 um 21.45 Uhr und am 23.10.2003 um 21.45 Uhr entstandenen Schadens einen Betrag zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird.

  • LG Essen, 10.07.2014 - 4 O 157/14

    Ist YouTube-Video von Unfallopfer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung?

    Erforderlich ist eine Erkennbarkeit für einen - mehr oder minder großen - Bekanntenkreis, den der Betroffene nicht ohne Weiteres selbst unterrichten bzw. überschauen kann (vgl. BeckOK Urh/R/Engels, KunstUrhG, § 22 Rn. 22; LG Köln, ZUM-RD 2005, 351).
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