Rechtsprechung
   LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14804
LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05 (https://dejure.org/2005,14804)
LG Köln, Entscheidung vom 23.11.2005 - 28 O 268/05 (https://dejure.org/2005,14804)
LG Köln, Entscheidung vom 23. November 2005 - 28 O 268/05 (https://dejure.org/2005,14804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von Möbeln als Werke der angewandten Kunst ; Nachbildung von Möbelkunstwerken in einer Museumslounge für die Museumsbesucher als Verletzung des Verbreitungsrechts; Vorliegen des Erschöpfungstatbestandes

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 17, 97 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2006, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Naumburg, 03.04.2001 - 11 U 13/01

    In der Regel kein Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo wegen des

    Auszug aus LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05
    Sie stützt sich für den von ihr geltend gemachten Anspruch aus §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 17, 97 UrhG insbesondere auf drei von ihr erstrittene Entscheidungen, wonach ihr Verbreitungsrecht durch Aufstellung von Nachbildungen in Hotelräumen (KG, Urteil vom 30.04.1993, GRUR 1996, 968 ff.), in Verkaufsräumen eines Kaufhauses (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2003, Az. 11 U 55/02, Bl. 76 ff. d.A.) und in einer Parfümerie (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2001, Az.: 11 U 13/01) verletzt werde und beruft sich darauf, dass der Urheber möglichst umfassend an jedem neuen Verwertungsvorgang teilhaben solle, der eine gewerbliche Ausbeutung mit sich bringe.

    Denn es liefe dem Schutzzweck der §§ 15 ff. UrhG zuwider, wenn über den Kopf des Berechtigten hinweg ohne dessen Beteiligung die schöpferische Leistung durch Gebrauchsüberlassung der Nachbildungen an die Allgemeinheit ausgenutzt werden dürfte, wenn damit zugleich ein Gewinn an Prestige und - beispielsweise - die Möglichkeit gehobener Preisgestaltung einhergeht (KG, a.a.O, S. 970, OLG Frankfurt, 11 U 13/01, Seite 8, 9).

  • KG, 30.04.1993 - 5 U 2548/91

    Verletzung des Urheberrechts an Le Corbusier-Möbeln

    Auszug aus LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05
    Sie stützt sich für den von ihr geltend gemachten Anspruch aus §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 17, 97 UrhG insbesondere auf drei von ihr erstrittene Entscheidungen, wonach ihr Verbreitungsrecht durch Aufstellung von Nachbildungen in Hotelräumen (KG, Urteil vom 30.04.1993, GRUR 1996, 968 ff.), in Verkaufsräumen eines Kaufhauses (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2003, Az. 11 U 55/02, Bl. 76 ff. d.A.) und in einer Parfümerie (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2001, Az.: 11 U 13/01) verletzt werde und beruft sich darauf, dass der Urheber möglichst umfassend an jedem neuen Verwertungsvorgang teilhaben solle, der eine gewerbliche Ausbeutung mit sich bringe.

    In den Möbeln offenbart sich, wie bereits durch das Kammergericht (GRUR 1996, 968), entschieden worden ist, eine Gestaltungshöhe, die es rechtfertigt, die Erzeugnisse unter die Werke der bildenden Künste einzuordnen.

  • OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03

    Bauhaus aus Italien

    Auszug aus LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05
    Das von der Beklagten vorprozessual herangezogene - nicht rechtskräftige - Urteil des OLG Hamburg vom 07.07.2004 (GRUR-RR 2005, 41 ff.) sei insofern unzutreffend, wonach im Hinblick auf einen in Italien abgeschlossenen - und dort urheberrechtlich unbedenklichen - Erwerbsvorgang das deutsche Urheberrecht nicht berührt sei und das Anbieten der Ware in Deutschland keine Urheberrechtsverletzung sei.

    Die von der Kammer vorgenommene Bewertung widerspricht auch nicht der Sichtweise des OLG Hamburg in der von den Parteien zitierten Entscheidung (GRUR-RR 2005, 41 ff.).

  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 120/69

    Konzertveranstalter

    Auszug aus LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05
    Ein Inverkehrbringen von Werkstücken, das einen Eingriff in das Verwertungsrecht darstellt, liegt beispielsweise vor, wenn von einem Konzertveranstalter an die Musiker Noten verteilt und nach dem Konzert wieder eingesammelt werden (BGH GRUR 1972,141 - Konzertveranstalter), bei unberechtigter Verwendung von Bildreproduktionen als Dekoration oder bei der Ausstattung von Hotelzimmern oder sonstigen Räumlichkeiten, wie zum Beispiel Kaufhäusern, die der gemeinschaftlichen Nutzung durch Gäste dienen mit Nachbildungen urheberrechtlich geschützter Möbel.
  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 153/83

    "Gebührendifferenz IV"; Freier Verkehr bei Warenaustausch zwischen

    Auszug aus LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05
    Dies bedeutet jedoch nur, dass, wenn zum Beispiel der Rechteinhaber den Vertrieb in einem Mitgliedsland zustimmt, die Vervielfältigungstücke von dort auch in die anderen Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums verbreitet werden dürfen (Schulze, a.a.O., Rn. 35; EuGH GRUR Int. 1971, 450, 454 - Polydor; EuGH GRUR Int. 1981, 229, 231 - Gebührendifferenz II; BGH GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02

    Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

    Auszug aus LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05
    Sie stützt sich für den von ihr geltend gemachten Anspruch aus §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 17, 97 UrhG insbesondere auf drei von ihr erstrittene Entscheidungen, wonach ihr Verbreitungsrecht durch Aufstellung von Nachbildungen in Hotelräumen (KG, Urteil vom 30.04.1993, GRUR 1996, 968 ff.), in Verkaufsräumen eines Kaufhauses (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2003, Az. 11 U 55/02, Bl. 76 ff. d.A.) und in einer Parfümerie (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2001, Az.: 11 U 13/01) verletzt werde und beruft sich darauf, dass der Urheber möglichst umfassend an jedem neuen Verwertungsvorgang teilhaben solle, der eine gewerbliche Ausbeutung mit sich bringe.
  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05
    Dies bedeutet jedoch nur, dass, wenn zum Beispiel der Rechteinhaber den Vertrieb in einem Mitgliedsland zustimmt, die Vervielfältigungstücke von dort auch in die anderen Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums verbreitet werden dürfen (Schulze, a.a.O., Rn. 35; EuGH GRUR Int. 1971, 450, 454 - Polydor; EuGH GRUR Int. 1981, 229, 231 - Gebührendifferenz II; BGH GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV).
  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

    Auszug aus LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05
    Dies bedeutet jedoch nur, dass, wenn zum Beispiel der Rechteinhaber den Vertrieb in einem Mitgliedsland zustimmt, die Vervielfältigungstücke von dort auch in die anderen Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums verbreitet werden dürfen (Schulze, a.a.O., Rn. 35; EuGH GRUR Int. 1971, 450, 454 - Polydor; EuGH GRUR Int. 1981, 229, 231 - Gebührendifferenz II; BGH GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 148/06

    Urheberrechtlich relevante Verbreitung durch Aufstellen von Nachbildungen von

    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG Köln ZUM-RD 2006, 256).
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 227/05

    "Nachbildungen von Le-Corbusier- Möbeln"; Präsentation von in Italien legal

    Die Berufungen der Beklagten und ihrer Streithelferin gegen das am 23. November 2005 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 268/05 - werden zurückgewiesen.
  • LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 582/07

    Fotos als Wanddekoration in einer Gaststätte

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG Köln vom 07.07.2006 (GRUR-RR 2007, 1; vorgehend Kammer, 28 O 268/05).

    Soweit die Kammer in dem Urteil vom 23.11.2005 (Az. 28 O 268/05) beiläufig und für die Entscheidung nicht tragend ausgeführt hat, ein Inverkehrbringen liege vor, wenn Bildreproduktionen unberechtigt als Dekoration verwendet würden, so hält sie daran nicht mehr fest.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht