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   OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 12/03   

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https://dejure.org/2005,6465
OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 12/03 (https://dejure.org/2005,6465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.07.2005 - 11 U 12/03 (https://dejure.org/2005,6465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 11 U 12/03 (https://dejure.org/2005,6465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004; ; KUG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1, Abs. 2 § 1004; KUG § 22 § 23
    Zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Bildberichterstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer stillschweigender Einwilligung in die Veröffentlichung privater Fotos; Konsequenzen der Eingehung einer Beziehung mit einem Prominenten für den eigenen Status

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2006, 73
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 12/03
    Wie der Senat schon in den Parallelverfahren entschieden hat (Senatsurteile vom 02.09.2003 - Az. 11 U 6/03; 11 U 31/03 vom heutigen Tag) ist oder war die Klägerin nicht relative Person der Zeitgeschichte.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 2.9.2003 (Az.: 11 U 6/2003) unter II. 3.2 ausgesprochen hat, besteht ein überwiegendes Interesse an der Publikation von Bildern der Klägerin in zeitlicher Hinsicht jedenfalls nicht schrankenlos.

  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 31/03

    Persönlichkeitsverletzende Bildberichterstattung: Zeitliche Beschränkung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 12/03
    Wie der Senat schon in den Parallelverfahren entschieden hat (Senatsurteile vom 02.09.2003 - Az. 11 U 6/03; 11 U 31/03 vom heutigen Tag) ist oder war die Klägerin nicht relative Person der Zeitgeschichte.
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 12/03
    Diesem Interesse kann ausreichend dadurch Rechnung getragen werden, dass zulässig zu veröffentlichendes Bildmaterial aus neuerer Zeit verwendet wird (BGB, Urteil vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03).
  • LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Während das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden hat, dass das bloße Untätigbleiben in einer solchen Situation nicht als Einwilligung in die Veröffentlichung der Aufnahme gedeutet werden kann (OLG Frankfurt, Urt. v. 26.07.2005 - Az. 11 U 12/03 - juris), ließ das Oberlandesgericht Köln die bewusste Hinnahme der Aufnahme der eigenen Person durch ein Fernsehteam für eine konkludente Einwilligung in die Veröffentlichung dieser Aufnahmen ausreichen (OLG Köln Urt. v. 22.02.1994 - Az. 15 U 183/93 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2008 - 6 U 22/07

    Zur Zulässigkeit der Berufung und der Klage - Wirksamkeit eines Sozietätvertrages

    Die Akten des Landgerichts Düsseldorf - 5 O 421/99 - (= Oberlandesgericht Düsseldorf - I-11 U 12/03 - = BGH - II ZR 44/04 -) waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 30/03

    Bildunterschriften verbotener Bildveröffentlichungen: Wegfall der

    Zwar muss die Klägerin - wie der Senat mehrfach entschieden hat ( Urteile vom 26.07.2005 Az: 11 U 12/03; 11 U 13/03; 11 U 31/03) - eine Bild-Berichterstattung über ihre Affäre mit Herrn C grundsätzlich nicht hinnehmen.
  • KG, 30.08.2005 - 14 U 271/02

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung: Erneute Veröffentlichung

    Dies ist hier anzunehmen, weil jedenfalls heute die Scheidung der Ehe ... und die hierfür maßgeblichen Gründe nicht mehr als zeitgeschichtlicher Vorgang angesehen werden können, an denen die Öffentlichkeit immer noch ein gewisses Interesse hat (OLG Frankfurt JURIS KORE442602003 sowie Urteil vom 26. Juli 2005 - 11 U 12/03 -).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 31/03
    Die Beklagte zeigt keine neuen Gesichtspunkte auf, die zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen könnten (vgl. auch die Entscheidung des Senats 11 U 12/03 vom heutigen Tag).
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