Rechtsprechung
   OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8254
OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05 (https://dejure.org/2007,8254)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2007 - 6 U 5649/05 (https://dejure.org/2007,8254)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 6 U 5649/05 (https://dejure.org/2007,8254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der angemessenen Vergütung des Urhebers eines belletristischen Textes an Hand eines objektiv-generalisierenden Maßstabs ex ante; Anrechnung eines Normseitenhonorars in Anlehnung an die gemeinsame Vergütungsregel für Autoren deutschsprachiger belletristischer ...

  • Judicialis

    UrhG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 32
    Zur Bemessung einer angemessenen Vergütung des Urhebers sowie des Übersetzers gemäß § 32 UrhG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Angemessene Vergütung ist ex ante zu bestimmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2010, 807
  • ZUM-RD 2007, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 94/04

    Kein rückwirkender Verzug des Mieters mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05
    Denn die tenorierte Vertragsänderung trete, wie der Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2310) befunden habe, gemäß § 894 ZPO erst mit Rechtskraft des Urteils ein.

    Soweit das Landgericht - von den Parteien unangegriffen - im Wege des Teilurteils unter Berufung auf die Entscheidung BGH NJW 2005, 2310, 2311 die Beklagten nur verpflichtet hat, der tenorierten Vertragsanpassung zuzustimmen, den Ausspruch über den sich daraus ergebenden Auskunftsanspruch (soweit darüber nach teilweiser Erledigungserklärung noch zu befinden ist) und den Zahlungsanspruch der Klägerin hingegen teilweise (nämlich im nicht abgewiesenen Umfang) dem Schlussurteil vorbehalten hat, kann dahinstehen, ob die in Bezug genommene (die Frage des rückwirkenden Verzugseintritts im Falle eines im Prozess erfolgreichen Mieterhöhungsverlangens betreffende) höchstrichterliche Rechtsprechung mit Rücksicht auf § 894 ZPO ein derartiges Vorgehen gebietet (anders scheinbar BGH GRUR 1991, 901, 902 - Horoskop-Kalender, des Weiteren die überwiegende Ansicht in der Literatur, vgl. Schricker in: Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl. 2006, § 32 Rdnr. 22; Schulze in: Schulze/Dreier, UrhG, 2. Aufl., 2006, § 32 Rdnr. 25; Wandtke/Grunert in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 2. Aufl., 2006, § 32 Rdnr. 18, ebenso BT-Drs. 14 /8058, S. 18 - welche übereinstimmend davon ausgehen, dass die Klage auf Vertragsänderung mit derjenigen aus dem geänderten Vertrag verbunden werden könne, so dass über beide Ansprüche entschieden werden kann).

    Anders als das Erstgericht sieht sich der Senat auch mit Rücksicht auf die Entscheidung BGH NJW 2005, 2310, 2311 nicht daran gehindert, vor Rechtskraft der tenorierten Vertragsanpassung über die sich daraus etwa ergebenden Zahlungsansprüche zu befinden.

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

    Auszug aus OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05
    Die Angemessenheit der Vergütung des Übersetzers eines belletristischen Textes verlangt, dass die Honorierungsstruktur grundsätzlich Umfang und Intensität der tatsächlichen Nutzung des Werks widerspiegelt (Anschluss an BVerfG GRUR 1980, 44, 48 - Kirchenmusik).

    Gleichwohl kann das Gericht auf der Grundlage der aktenkundigen unstreitigen Tatsachen im Rahmen des ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessens die Bewertung treffen, dass die sich aus dieser Vergütungsform ergebende Teilhabe des Übersetzers an der Nutzung seines Werks trotz der vorgesehenen Erfolgsbeteiligung nicht als redlich angesehen werden kann und daher unangemessen ist: Anknüpfend an die (zu § 36 UrhG a.F. ergangene) Entscheidung des Bundesgerichtshofes "Musikfragmente" (GRUR 2002, 602, 604), in welcher - unabhängig von dem seinerzeit zu beurteilenden Einzelfall - die allgemeine Feststellung getroffen wird, dass allein die Üblichkeit der Entlohnung (dort von Musikschaffenden) nichts über ihre Angemessenheit besagt, diese vielmehr (in Anlehnung an die Tarifstruktur der Verwertungsgesellschaften) im Regelfall eine prozentuale Beteiligung erfordere, geht auch der Senat davon aus, dass das normative Kriterium der Redlichkeit bei Einbeziehung aller relevanten Umstände eine Honorierung des Übersetzers grundsätzlich nach dem Beteiligungsprinzip, d.h. ein - von den wirtschaftlichen Erträgnisses des Verwerters zunächst grundsätzlich unabhängiges (vgl. Schricker in: Schricker, a.a.O., § 32 Rdnr. 36 a.E.; BVerfG GRUR 1980, 44, 48 -Kirchenmusik), sondern allein - nach dem Maßstab von Dauer, Umfang und Intensität der (durch die Rechtseinräumung ermöglichten) Nutzungshandlungen ermitteltes Absatzhonorar verlangt.

    Ausgangspunkt hat vielmehr das mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Gebot zu sein, dass der Übersetzer als Urheber dergestalt an der wirtschaftlichen Verwertung seines geistigen Eigentums zu beteiligen ist, dass die für die Rechtseinräumung geschuldete Vergütung Intensität und Umfang der Nutzung widerspiegelt (BVerfG GRUR 1980, 44, 48 - Kirchenmusik).

  • LG München I, 30.11.2005 - 21 O 24780/04

    Urheberrechtliche Ansprüche auf Abänderung der Vergütungsregelung von

    Auszug aus OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05
    Auf die Berufungen beider Parteien wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 30. November 2005, Az. 21 O 24780/04, abgeändert.

    das Urteil des Landgerichts München I vom 30. November 2005, Az. 21 O 24780/04, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 30. November 2005, Az. 21 O 24780/04, abgeändert.

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

    Auszug aus OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05
    Soweit das Landgericht - von den Parteien unangegriffen - im Wege des Teilurteils unter Berufung auf die Entscheidung BGH NJW 2005, 2310, 2311 die Beklagten nur verpflichtet hat, der tenorierten Vertragsanpassung zuzustimmen, den Ausspruch über den sich daraus ergebenden Auskunftsanspruch (soweit darüber nach teilweiser Erledigungserklärung noch zu befinden ist) und den Zahlungsanspruch der Klägerin hingegen teilweise (nämlich im nicht abgewiesenen Umfang) dem Schlussurteil vorbehalten hat, kann dahinstehen, ob die in Bezug genommene (die Frage des rückwirkenden Verzugseintritts im Falle eines im Prozess erfolgreichen Mieterhöhungsverlangens betreffende) höchstrichterliche Rechtsprechung mit Rücksicht auf § 894 ZPO ein derartiges Vorgehen gebietet (anders scheinbar BGH GRUR 1991, 901, 902 - Horoskop-Kalender, des Weiteren die überwiegende Ansicht in der Literatur, vgl. Schricker in: Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl. 2006, § 32 Rdnr. 22; Schulze in: Schulze/Dreier, UrhG, 2. Aufl., 2006, § 32 Rdnr. 25; Wandtke/Grunert in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 2. Aufl., 2006, § 32 Rdnr. 18, ebenso BT-Drs. 14 /8058, S. 18 - welche übereinstimmend davon ausgehen, dass die Klage auf Vertragsänderung mit derjenigen aus dem geänderten Vertrag verbunden werden könne, so dass über beide Ansprüche entschieden werden kann).

    Dabei war ergänzend die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 36 UrhG a.F. zu berücksichtigen (GRUR 2002, 153 ff.- Kinderhörspiele; GRUR 1991, 901, 903 - Horoskop-Kalender), wonach eine vom Gericht nach billigem Ermessen vorzunehmende Vertragsänderung regelmäßig nur so weit gehen kann, wie dies erforderlich ist, um die Unangemessenheit der bisherigen Beteiligung des Urhebers an der Verwertung seines Werks zu beseitigen.

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05
    Gleichwohl kann das Gericht auf der Grundlage der aktenkundigen unstreitigen Tatsachen im Rahmen des ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessens die Bewertung treffen, dass die sich aus dieser Vergütungsform ergebende Teilhabe des Übersetzers an der Nutzung seines Werks trotz der vorgesehenen Erfolgsbeteiligung nicht als redlich angesehen werden kann und daher unangemessen ist: Anknüpfend an die (zu § 36 UrhG a.F. ergangene) Entscheidung des Bundesgerichtshofes "Musikfragmente" (GRUR 2002, 602, 604), in welcher - unabhängig von dem seinerzeit zu beurteilenden Einzelfall - die allgemeine Feststellung getroffen wird, dass allein die Üblichkeit der Entlohnung (dort von Musikschaffenden) nichts über ihre Angemessenheit besagt, diese vielmehr (in Anlehnung an die Tarifstruktur der Verwertungsgesellschaften) im Regelfall eine prozentuale Beteiligung erfordere, geht auch der Senat davon aus, dass das normative Kriterium der Redlichkeit bei Einbeziehung aller relevanten Umstände eine Honorierung des Übersetzers grundsätzlich nach dem Beteiligungsprinzip, d.h. ein - von den wirtschaftlichen Erträgnisses des Verwerters zunächst grundsätzlich unabhängiges (vgl. Schricker in: Schricker, a.a.O., § 32 Rdnr. 36 a.E.; BVerfG GRUR 1980, 44, 48 -Kirchenmusik), sondern allein - nach dem Maßstab von Dauer, Umfang und Intensität der (durch die Rechtseinräumung ermöglichten) Nutzungshandlungen ermitteltes Absatzhonorar verlangt.

    Im Anschluss an das Landgericht hält es der Senat daher ebenso wie die sonstigen bisher zu der Problematik der Übersetzervergütung bekannt gewordenen erstinstanzlichen Entscheidungen für geboten, ähnlich wie bei den von Verwertungsgemeinschaften angewandten Tarifstrukturen (vgl. BGH GRUR 2002, 602, 604 - Musikfragmente) ein am Umfang der faktischen Verbreitung des Werks orientiertes Absatzhonorar zu vereinbaren, um die Angemessenheit der Übersetzervergütung sicherzustellen.

  • OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02

    Angemessenheitskriterien für Honorar eines Buchübersetzers

    Auszug aus OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05
    Was die Höhe der absatzabhängigen Vergütung anbelange, orientiere sich das Landgericht einerseits an der den außergewöhnlichen Einzelfall eines unerwarteten Bestseilers betreffenden, zu § 36 UrhG a.F. ergangenen und bereits deshalb nicht einschlägigen Entscheidung des OLG München, ZUM 2003, 684, ohne indes die dort angeführten Kriterien, insbesondere den hier unterdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad der Übersetzung, in die Beurteilung einzubeziehen.

    Allerdings rechtfertigt es dieser vom Senat für sachgerecht erachtete Gleichlauf zwischen Taschenbuch- und Hardcoverausgabe auch, den Beteiligungssatz des Übersetzers, der in der bisherigen erstinstanzlichen Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen in Anlehnung an die (zu § 36 UrhG a.F. ergangene) Entscheidung des OLG München, ZUM 2003, 684, 685 f., vielfach bei 2% als Mittelwert eines dort (für Bestseller) als angemessen befundenen Rahmens von 1% bis 3 % im Handcoverbereich angesetzt wurde, geringfügig abzusenken: Selbst wenn man die Auffassung teilte, dass die für Bestseller aus der Ex-post-Betrachtung zu konstatierenden Besonderheiten im Grundsatz auch auf die (ex ante vorzunehmende) Ermittlung der angemessenen Vergütung i.S.d. § 32 UrhG zu übertragen seien, wäre jedenfalls mit der gleichzeitigen Anhebung der prozentualen Taschenbuchbeteiligung auf teils mehr als das Doppelte der erstinstanzlich bisher ausgeurteilten Prozentsätze für den Normalfall einer nach § 32 UrhG zu bestimmenden redlichen Vergütung bereits eine Erhöhung der Beteiligung des Übersetzers verbunden.

  • OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5785/05

    Zur Angemessenheit der Vergütung des Übersetzers eines belletristischen Textes

    Auszug aus OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05
    Im Übrigen illustriert auch der unter Az. 6 U 5785/05 beim Senat anhängige Parallelfall anschaulich, dass selbst eine ungewöhnlich hohe Auflagenzahl von mehr als 240.000 Buchexemplaren angesichts des dem Autor (im Hinblick auf noch höher gesteckte Erwartungen) gezahlten Honorars kein Garant für Reinerlöse des Verwerters aus einem überdurchschnittlich erfolgreichen Titel sind: nach wie vor weist die Beklagte dort eine Unterdeckung von mehr als EUR 200.000.- aus.
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 334/97

    Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05
    Desgleichen ist die Frage, ob ein Teilurteil nach § 301 ZPO - insbesondere im Hinblick darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Nachweise bei BGH NJW 2000, 2512, 2513) die Gefahr einer widersprechenden Schlussentscheidung ausgeschlossen sein muss - in prozessual zulässiger Weise ergehen konnte, vorliegend nicht entscheidungserheblich.
  • AG Hamburg, 04.09.1990 - 36a C 288/90

    Normalbürger / Alltagsgeschehen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05
    anbelange, könne der Betrag - der sich angesichts der bis zum 01. April 2005 getätigten Verkäufe bei einer Beteiligung von jeweils 1% am Nettoladenverkaufspreis für den Titel "A..." auf EUR 853, 76, für "Das ..." auf EUR 392, 67 belaufe - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes GRUR 1991, 910 ff - Horoskop-Kalender zulässigerweise mit der Klage auf Einwilligung in eine Vertragsänderung verbunden werden.
  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

    Auszug aus OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05
    Dabei war ergänzend die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 36 UrhG a.F. zu berücksichtigen (GRUR 2002, 153 ff.- Kinderhörspiele; GRUR 1991, 901, 903 - Horoskop-Kalender), wonach eine vom Gericht nach billigem Ermessen vorzunehmende Vertragsänderung regelmäßig nur so weit gehen kann, wie dies erforderlich ist, um die Unangemessenheit der bisherigen Beteiligung des Urhebers an der Verwertung seines Werks zu beseitigen.
  • LG Berlin, 27.04.2006 - 16 O 806/04
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auf die Revisionen der Parteien wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8. Februar 2007 - 6 U 5649/05 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Beklagte auf den Hilfsantrag zu II zur Einwilligung in die vom Berufungsgericht formulierte Änderung der Übersetzungsverträge verurteilt und den Zahlungsantrag zu III abgewiesen hat.

    Auf die Berufung der Parteien hat das Berufungsgericht (OLG München ZUM-RD 2007, 166) die Beklagte unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel verurteilt, in die Abänderung des jeweiligen § 6 der Übersetzungsverträge mit folgender Fassung einzuwilligen:.

  • LG München I, 15.04.2010 - 7 O 24634/07

    Urheberrecht: Tatrichterliche Bestimmung der angemessenen Vergütung für

    Ein nach § 32 Abs. 2 Satz 3 UrhG klagender Urheber würde sonst das Risiko eines vollständigen Unterliegens im Prozess tragen, wenn er nicht genau die vom angerufenen Gericht als angemessen erachtete Vertragsgestaltung wenigstens in einem Hilfsantrag formuliert hätte (vgl. OLG München, ZUM 2007, 308, 315; ZUM-RD 2007, 166).
  • LG München I, 15.04.2010 - 7 O 24267/07

    Angemessene Vergütung für die Übersetzung eines belletristischen Werkes: Anspruch

    Ein nach § 32 Abs. 2 Satz 3 UrhG klagender Urheber würde sonst das Risiko eines vollständigen Unterliegens im Prozess tragen, wenn er nicht genau die vom angerufenen Gericht als angemessen erachtete Vertragsgestaltung wenigstens in einem Hilfsantrag formuliert hätte (vgl. OLG München, ZUM 2007, 308, 315; ZUM-RD 2007, 166).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht