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   OLG Hamburg, 06.02.2007 - 7 U 151/06   

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https://dejure.org/2007,23568
OLG Hamburg, 06.02.2007 - 7 U 151/06 (https://dejure.org/2007,23568)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2007 - 7 U 151/06 (https://dejure.org/2007,23568)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 7 U 151/06 (https://dejure.org/2007,23568)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2007, 476
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2007 - 7 U 151/06
    Es liegt vielmehr an ihr, ihre Organisation so einzurichten, dass sie diesen Anforderungen gerecht werden kann (vgl. etwa BVerfG NJW 2004, 589).
  • KG, 29.02.2000 - 9 U 5861/98

    Rechtswidrigkeit der Verbreitung einer beleidigenden Äußerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2007 - 7 U 151/06
    Die vom Beklagtenvertreter nachhaltig angeführte Entscheidung des Kammergerichts vom 29.2.2000 - AfP 2001, 65 - führt schon deswegen zu keiner anderen Beurteilung, weil es sich dort um die Verbreitung eines ohnehin streitigen Zitats handelte, welches eine Meinungsäußerung enthielt.
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Jedenfalls macht sich ein Presseorgan die ehrenrührige Äußerung eines Dritten in einem Interview nicht schon mit deren Verbreitung dadurch zu Eigen, dass es sich nicht ausdrücklich davon distanziert (BGHZ 66, 182, 189; BVerfGK 10, 485, 492; BVerfG, WM 2009, 1706, 1709; EGMR, Urteile vom 29. März 2001, Beschwerde Nr. 38432/97, Thoma/Luxemburg, Rn. 64; vom 30. März 2004, Beschwerde Nr. 53984/00, Radio France u.a./Frankreich, Rn. 37 ff.; vom 14. Dezember 2006, Beschwerde Nr. 76918/01, Verlagsgruppe News GmbH/Österreich, Rn. 33; a.A. aber OLG München, ZUM 1985, 632, 634; OLG Hamburg, AfP 2006, 564, 565; ZUM-RD 2007, 476, 477; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 35; unklar Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 39 Rn. 15).
  • OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11

    Geldentschädigungsanspruch; Verdachtsberichterstattung

    Allerdings macht sich ein Presseorgan die ehrenrührige Äußerung eines Dritten in einem Interview auch nicht schon mit deren Verbreitung dadurch zu eigen, dass es sich nicht ausdrücklich davon distanziert (BVerfG, WM 2009, 1706; BGH AfP 2010, 72 unter Hinweis auf EGMR, Urteile vom 29. März 2001, Beschwerde Nr. 38432/97, Thoma/Luxemburg, Rn. 64; vom 30. März 2004, Beschwerde Nr. 53984/00, Radio France u.a./Frankreich, Rn. 37 ff.; vom 14. Dezember 2006, Beschwerde Nr. 76918/01, Verlagsgruppe News GmbH/Österreich, Rn. 33 sowie die entgegenstehende Rechtsprechung des OLG München, ZUM 1985, 632 und des OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 476; vgl. im Übrigen Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 39 Rn. 15).
  • LG Hamburg, 29.02.2008 - 324 O 998/07

    Unwahre Tatsachenbehauptung aus einem Interview

    Würde man ein "Zu-eigen-Machen" als Voraussetzung der Verbreiterhaftung bei Interviews fordern, so würde man insoweit die Verbreiterhaftung weitestgehend aushöhlen, da in dem Fall, in dem sich der intellektuelle Verbreiter die Äußerung tatsächlich zu eigen macht, bereits eine Haftung wegen Behauptens in Betracht kommt (vgl. Hans OLG Urteil vom 6.2. 2007, Az. 7 U 151/06, ZUM-RD 2007, S. 476 f, zitiert nach Juris, Juris Ziffer 17), so dass es auf eine Verbreiterhaftung in derartigen Fällen bereits nicht mehr ankommt.

    Das Hanseatische Oberlandesgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass eine Verbreitung von Zitaten zu einer Verbreiterhaftung führt, auch ohne dass sich der Verbreiter die Tatsachenbehauptung inhaltlich zu eigen machen müsste (vgl. Hans OLG Urteil vom 6.2. 2007, Az. 7 U 151/06, ZUM-RD 2007, S. 476 f, zitiert nach Juris, Juris Ziffern 18, 19).

  • LG Hamburg, 18.03.2016 - 324 O 621/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch bei Verbreitung einer

    Jedenfalls macht sich ein Presseorgan die ehrenrührige Äußerung eines Dritten in einem Interview nicht schon mit deren Verbreitung dadurch zu Eigen, dass es sich nicht ausdrücklich davon distanziert (BGHZ 66, 182, 189; BVerfGK 10, 485, 492; BVerfG, WM 2009, 1706, 1709; EGMR, Urteile vom 29. März 2001, Beschwerde Nr. 38432/97, Thoma/Luxemburg, Rn. 64; vom 30. März 2004, Beschwerde Nr. 53984/00, Radio France u.a./Frankreich, Rn. 37 ff.; vom 14. Dezember 2006, Beschwerde Nr. 76918/01, Verlagsgruppe News GmbH/Österreich, Rn. 33; aA aber OLG München, ZUM 1985, 632, 634; OLG Hamburg, AfP 2006, 564, 565; ZUM-RD 2007, 476, 477; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 35; unklar Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 39 Rn. 15).".
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