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   OLG München, 15.01.2013 - 6 W 86/13   

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https://dejure.org/2013,554
OLG München, 15.01.2013 - 6 W 86/13 (https://dejure.org/2013,554)
OLG München, Entscheidung vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 (https://dejure.org/2013,554)
OLG München, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 6 W 86/13 (https://dejure.org/2013,554)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht erforderlich, dass der Rechteinhaber selbst ausschließliche Rechte für die Internet-Verwertung besitzt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG steht auch Inhabern der ausschließlichen Videolizenz zu

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Auskunftsanspruch auf für Offline-Rechteinhaber

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 209
  • MMR 2013, 317
  • ZUM-RD 2013, 183
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 761/20

    Nachvergütungspflicht für bildbeschreibende Kurztexte

    Das Verbot einer anderweitigen Verwertung - auch durch den Urheber selbst - reicht insoweit weiter als das positive Nutzungsrecht (vgl. OLG München, Beschluss vom 15. Januar 2013, 6 W 86/13, ZUM-RD 2013, 183 (184); BeckOK UrhR/Soppe, 29. Ed. 15.6.2020, UrhG § 31 Rn. 67; Wandtke/Grunert/König, in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 5. Aufl. 2019, § 38 Rn. 13).
  • OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13

    Geltendmachung der Urheberrechte an einer Filmproduktion

    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG etwa befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks auch in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; vgl. auch BGH, GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13).

    Die Antragstellerin ist auf Grund der von ihr dargelegten und urkundlich belegten (Anlage ASt 3) Nutzungs- und Auswertungsrechte an der Produktion "The Walking Dead - Series 3" für den deutschsprachigen Raum berechtigt, Auskunft wegen des unberechtigten Anbietens von Filmen der Staffel im Wege des Filesharing zu verlangen, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 12.02.2013 - 6 W 27/13; vgl. ebenso OLG München, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 86/13).

  • OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12

    Umfang des Verwertungsrecht an einem Film

    Dementsprechend kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192, 194; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 15.09.2012, § 97 Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697, 698 - ALF; Senat, MMR 2010, 487 - Culcha Candela; Beschl. v. 12.02.2013 - 6 W 27/13).
  • OLG Köln, 19.09.2014 - 6 W 115/14

    Umfang der Rechte an einem Musiktitel

    Dementsprechend kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (Senat, ZUM-RD 2014, 162 - Sprachfassungen; OLG München MMR 2013, 317 - The Walking Dead; Reber, in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 1.7. 2014, § 97 Rn. 12; s. auch BGH, GRUR 1992, 697, 698 - ALF).
  • LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14

    Schadensersatz wegen öffentlichen Zugänglichmachens von Filmen über

    Deshalb ist es nicht von Bedeutung, dass die Zedentin nicht auch über die ausschließlichen Nutzungsrechte im Online-Bereich verfügt, denn ihre Rechtsposition in Bezug auf die Verwertung auf Datenträger (DVD, BD) wird durch die öffentliche Zugänglichmachung über Online-Tauschbörsen in erheblichem Umfang beeinträchtigt (OLG München, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 -, Rn. 14, juris).
  • LG Kassel, 21.04.2016 - 10 S 215/15
    v. 17.04.2015, - 6 W 14/1-5, BeckRS 2015, 07756; Beschluss v. 31.03.2014, - 6 W 136/13; OLG München, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 6 W 86/13, juris-Rdn. 1,4; Beschluss vom 23. September 2013, - l-6 W 254/12, ZUM-RD 2014, 162 ff.; Wandtke/Bullinger/v. Wolff, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 97 Rdn. 9; Zentner, GRUR-Prax 2015, 237).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 6 W 106/13

    Streitwert des Aufhebungsverfahrens nach § 927 ZPO

    Der Senat hat den Streitwert für das Anordnungsverfahren auf 35.000,-- EUR festgesetzt (Entscheidung vom 21.08.2013 - 6 W 86/13, Bl. 107 d. A.).
  • OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 39/13

    Umfang des Urheberrechts an einem Filmwerk

    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 01.03.2013, § 97 UrhG Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13).
  • OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12

    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Synchronisation eines Films in mehrere

    Dementsprechend ist der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192, 194; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 15.09.2012, § 97 Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697, 698 - ALF).
  • LG München I, 04.09.2015 - 21 O 20455/14

    Voraussetzungen fürs Vorliegen einer Koproduktion iSd GEMA-Berechtigungsvertrags

    Die Gegenansicht, die davon ausgeht, dass derjenige nicht im Rahmen von § 96 Abs. 1 UrhG aktivlegitimiert sei, der nur über ein Nutzungsrecht zur Vervielfältigung verfügt (Wandke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl., § 96, Rn. 12), überzeugt schon deshalb nicht, weil das Urheberrecht auch sonst davon ausgeht, dass das Verbietungsrecht des Rechteinhabers weiter gehen kann als sein positives Benutzungsrecht (OLG München, GRUR-RR 2013, 209 - The Walking Dead).
  • AG Hamburg, 06.02.2015 - 36a C 38/14

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen eines Films in einer

  • OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13

    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Verbreitung eines Films in

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