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   OLG München, 21.02.2013 - 29 U 3907/12   

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https://dejure.org/2013,10859
OLG München, 21.02.2013 - 29 U 3907/12 (https://dejure.org/2013,10859)
OLG München, Entscheidung vom 21.02.2013 - 29 U 3907/12 (https://dejure.org/2013,10859)
OLG München, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 29 U 3907/12 (https://dejure.org/2013,10859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Länge der urheberrechtlichen Schutzfrist für in den USA erstveröffentlichte Werke in Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 121 Abs. 4 S. 1; WUA Art. IV Abs. 4a
    Länge der urheberrechtlichen Schutzfrist für Filmwerke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes in den USA nicht mehr geschützter Roman genießt keine Schutzfristenverlängerung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes in den USA nicht mehr geschützter Roman genießt keine Schutzfristenverlängerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2013, 463
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1978 - I ZR 97/76

    Buster-Keaton-Filme

    Auszug aus OLG München, 21.02.2013 - 29 U 3907/12
    Der Bundesgerichtshof habe dies allein für Werke amerikanischer Urheber ausgeschlossen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 1966 nicht mehr geschützt gewesen seien (BGH GRUR 1978, 300 ff. - Buster-Keaton-Filme; BGH GRUR 1978, 302 ff. - Wolfsblut).

    a) Nach Art. 1 des immer noch geltenden deutsch-amerikanischen Übereinkommens von 1892 (vgl. BGH GRUR 1978, 300, 301 - Buster-Keaton-Filme; BGH GRUR 1978, 302, 303 -Wolfsblut) wird den Angehörigen der Vereinigten Staaten in Deutschland Urheberrechtsschutz nach inländischem Recht gewährt.

    Nach Art. IV i.V.m. Art. 11 des WUA bemisst sich die Schutzfrist im Grundsatz zwar ebenfalls nach Inlandsrecht, doch ist nach Art. IV Abs. 4 a) WUA kein Vertragsstaat verpflichtet, einem Werk einen längeren Schutz zu gewähren als es für Werke dieser Art in dem Vertragsstaat, in dem das Werk erstmals veröffentlicht worden ist, festgelegt ist (BGH GRUR 1978, 300, 301, Buster-Keaton-Filme).

    Durch Art. XIX Satz 3 WUA sollte vermieden werden, dass im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage in Deutschland erworbene Verwertungsrechte, durch den im WUA angeordneten Schutzfristenvergleich vernichtet werden (BGH GRUR 1978, 300, 302 - Buster-Keaton-Filme).

  • BGH, 27.01.1978 - I ZR 4/77

    Freie Benutzung eines Filmdrehbuchs für ein weiteres Drehbuch für die Verfilmung

    Auszug aus OLG München, 21.02.2013 - 29 U 3907/12
    Der Bundesgerichtshof habe dies allein für Werke amerikanischer Urheber ausgeschlossen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 1966 nicht mehr geschützt gewesen seien (BGH GRUR 1978, 300 ff. - Buster-Keaton-Filme; BGH GRUR 1978, 302 ff. - Wolfsblut).

    a) Nach Art. 1 des immer noch geltenden deutsch-amerikanischen Übereinkommens von 1892 (vgl. BGH GRUR 1978, 300, 301 - Buster-Keaton-Filme; BGH GRUR 1978, 302, 303 -Wolfsblut) wird den Angehörigen der Vereinigten Staaten in Deutschland Urheberrechtsschutz nach inländischem Recht gewährt.

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Schutzfristverlängerung einem Werk, das bei Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1.1.1966 in seinem Ursprungsland nicht mehr geschützt war, aufgrund des vorzunehmenden Schutzfristenvergleichs nicht zugutekommt (BGH GRUR 1978, 302 ff, Wolfsblut).

  • BGH, 11.07.1985 - I ZR 50/83

    Puccini; Urheberrechtsschutz für im Inland erschienene Werke ausländischer

    Auszug aus OLG München, 21.02.2013 - 29 U 3907/12
    Darauf, ob das Werk tatsächlich, wie von der Beklagten behauptet, zwischen dem 11. September 1912 und dem 17. September 1912 im Vereinigten Königreich veröffentlicht worden sei, komme es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1986, 69 ff. - Puccini) nicht an, da die angebliche Veröffentlichung unstreitig später als in den USA erfolgt sei.

    Eine Rückwirkung der Neuregelung der Voraussetzungen für die Entstehung des Urheberrechtsschutzes im Ursprungsland scheidet für bereits erwachsene Rechte grundsätzlich aus (BGH GRUR 1986, 69, 72 - Puccini, vgl. auch Dreier/Schulze, UrhG , 3. Aufl. § 121 Rz. 8).

  • OLG Frankfurt, 19.03.1981 - 6 U 160/79

    Lounge Chair

    Auszug aus OLG München, 21.02.2013 - 29 U 3907/12
    Soweit man davon ausgeht, dass der in Art. IV Abs. 4 WUA geregelte Schutzfristenvergleich bereits mit Inkrafttreten des Welturheberrechtsabkommens am 16. September 1955 unmittelbare Anwendung findet und dies durch § 140 UrhG , in Kraft getreten am 1.1.1966, nur deklaratorisch festgestellt wird (so Drexl GRUR Int 1990, 35, 39, Dreier/Schulze, UrhG , 3. Aufl. Rz. 2, Nicolini/Möhring UrhG , 2. Aufl. § 140 , Rz. 1, Fromm/Nordemann/Schiffel, UrhG 10. Aufl., § 140 Rz. 2; a. A. OLG Frankfurt GRUR 1981, 739 - Lounge Chair), ergibt sich der fehlende Bestandschutz bereits daraus, dass die Schutzfristverlängerung auf 70 Jahre erst 10 Jahre nach dem Welturheberrechtsabkommen in Kraft getreten ist.

    Dies deutet darauf hin, dass es bei der Inländerbehandlung nach Art. 11 WUA verbleibt, bis der Gesetzgeber von der Möglichkeit des Art. IV Abs. 4 a) WUA Gebrauch macht (vgl. OLG Frankfurt GRUR 1981, 739, 741 - Lounge Chair).

  • OLG München, 30.04.2009 - 29 U 4978/08

    Markenschutz bei Verfilmung eines gemeinfreien Romans: Verwendung des Titels der

    Auszug aus OLG München, 21.02.2013 - 29 U 3907/12
    Es bedarf besonderer Unlauterkeitsumstände, um die Gestattung des § 23 MarkenG zurückzudrängen (Senat GRUR-RR 2009, 307, 308).
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 49/13

    Tarzan - Urheberrechtsschutz: Folgen der Verlängerung der urheberrechtlichen

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht der Klage stattgegeben (OLG München, ZUM-RD 2013, 463).
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