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   OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10   

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https://dejure.org/2012,53152
OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10 (https://dejure.org/2012,53152)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.03.2012 - 5 U 176/10 (https://dejure.org/2012,53152)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. März 2012 - 5 U 176/10 (https://dejure.org/2012,53152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Sharehosters bei Ermöglichung vollständiger Anonymität der Nutzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2013, 536
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10
    Insbesondere durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Kinderhochstühle im Internet" (BGH GRUR 2011, 152 ff - Kinderhochstühle im Internet) und "Stiftparfüm" (BGH GRUR 2011, 1038 ff - Stiftparfüm) sowie die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "L'Oreal ./. eBay" (EuGH GRUR 2011, 1025 ff - L' Oreal ./. eBay) sind die insoweit geltenden Rechtsgrundsätze am Beispiel von Online-Marktplätzen insbesondere in Bezug auf zumutbare Prüfungspflichten des Anbieters von Teledienstleistungen weiter konkretisiert worden.

    Der BGH hat in der genannten Entscheidung nicht nur ausdrücklich an diesem Rechtsinstitut festgehalten, sondern diese Grundsätze auch in der jüngst ergangenen Entscheidung "Stiftparfüm" zur Haftung des Betreibers von Online-Marktplätzen für Schutzrechtsverletzungen durch in seine Plattform eingestellte Angebote bekräftigt (BGH GRUR 2011, 1038 ff - Stiftparfüm).

    Verlässt der Anbieter allerdings seine neutrale Vermittlerposition und spielt er eine aktive Rolle, die ihm z.B. Kenntnis von bestimmten Daten oder Kontrolle über sie verschaffen konnte, wird er hinsichtlich dieser Daten nicht von dem Anwendungsgebiet des Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG erfasst (EuGH a.a.O., S. 1032 - L'Oreal / eBay) und kann sich deshalb insoweit auch nicht auf das Haftungsprivileg der Art. 14 I, Art. 15 I der Richtlinie 2000/31/EG berufen (BGH GRUR 2011, 1038, 1040 - Stiftparfüm).

    Hinsichtlich dieser Daten kann er sich deshalb ebenfalls nicht auf die in Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG geregelte Ausnahme im Bereich der Verantwortlichkeit berufen (BGH GRUR 2011, 1038, 1040 - Stiftparfüm; EuGH a.a.O., S. 1032 L'Oreal / eBay; vgl. auch Senat, Urteil vom 04.11.2011, 5 U 45/07).

    Dementsprechend hat der EuGH weiter entschieden, dass Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums dahin auszulegen ist, dass er von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verlangt, sicherzustellen, dass die für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums zuständigen nationalen Gerichte dem Betreiber eines Online-Marktplatzes aufgeben können, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur zur Beendigung der von Benutzern dieses Marktplatzes hervorgerufenen Verletzungen, sondern auch zur Vorbeugung gegen erneute derartige Verletzungen beitragen (EuGH a.a.O., S. 1034 L'Oreal / eBay; BGH GRUR 2011, 1038, 1040 - Stiftparfüm).

    Ihn trifft weiter die durch einen Unterlassungsanspruch durchsetzbare Verpflichtung, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (BGH GRUR 2011, 1038, 1040 - Stiftparfüm).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10
    So hat es der BGH für den Grad der Zumutbarkeit der Verhinderung von Rechtsverletzungen Dritter für erheblich gehalten, ob der als Störer in Anspruch Genommene ohne Gewinnerzielungsabsicht zugleich im öffentlichen Interesse handelt (was hier nicht der Fall ist) oder aber eigene erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgt und etwa durch die ihm geschuldete Provision an dem rechtsverletzenden Verkauf von Plagiaten beteiligt ist (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I).

    Weiter ist zu berücksichtigen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGHZ 158, 343, 353 -Schöner Wetten) oder tatsächlicher (BGH GRUR 2011, 152, 155 - Kinderhochstühle im Internet) Prüfung festgestellt werden kann oder aber für den als Störer in Anspruch Genommenen offenkundig oder unschwer zu erkennen ist (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708, 712 - Internet-Versteigerung II).

    Wird er allerdings auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenverletzungen kommt (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708, 712 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2008, 702, 706 - Internet-Versteigerung III).

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10
    Insbesondere durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Kinderhochstühle im Internet" (BGH GRUR 2011, 152 ff - Kinderhochstühle im Internet) und "Stiftparfüm" (BGH GRUR 2011, 1038 ff - Stiftparfüm) sowie die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "L'Oreal ./. eBay" (EuGH GRUR 2011, 1025 ff - L' Oreal ./. eBay) sind die insoweit geltenden Rechtsgrundsätze am Beispiel von Online-Marktplätzen insbesondere in Bezug auf zumutbare Prüfungspflichten des Anbieters von Teledienstleistungen weiter konkretisiert worden.

    Dem entsprechen die Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 12.07.2011 (EuGH GRUR 2011, 1025 - L'Oreal / eBay) aufgestellt hat.

    Hinsichtlich des Umfangs der Maßnahmen wird auf die Entscheidungen des EuGH "L'Oreal ./. eBay" (GRUR 2011, 1025) und "Scarlet Extended SA ./. SABAM" (ZUM 2012, 29) hingewiesen.

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10
    Insbesondere durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Kinderhochstühle im Internet" (BGH GRUR 2011, 152 ff - Kinderhochstühle im Internet) und "Stiftparfüm" (BGH GRUR 2011, 1038 ff - Stiftparfüm) sowie die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "L'Oreal ./. eBay" (EuGH GRUR 2011, 1025 ff - L' Oreal ./. eBay) sind die insoweit geltenden Rechtsgrundsätze am Beispiel von Online-Marktplätzen insbesondere in Bezug auf zumutbare Prüfungspflichten des Anbieters von Teledienstleistungen weiter konkretisiert worden.

    Als Störer kann demnach bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH GRUR 2011, 152, 155 Kinderhochstühle im Internet).

    Weiter ist zu berücksichtigen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGHZ 158, 343, 353 -Schöner Wetten) oder tatsächlicher (BGH GRUR 2011, 152, 155 - Kinderhochstühle im Internet) Prüfung festgestellt werden kann oder aber für den als Störer in Anspruch Genommenen offenkundig oder unschwer zu erkennen ist (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708, 712 - Internet-Versteigerung II).

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89

    Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10
    Denn das ausschließliche Nutzungsrecht schließt regelmäßig ein negatives Verbotsrecht ein, wobei das negative Verbotsrecht weiterreichen kann als das positive Nutzungsrecht (BGH NJW 1992, 1320 - Taschenbuch-Lizenz; Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., 2009, § 31 Rn 29).

    Zwar soll das Verbietungsrecht dennoch seine Grenze in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen finden (BGH NJW 1992, 1320 - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim in Schricker/ Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., 2010, Vor § 28 Rn. 82).

    Diesbezüglich ist der Sachverhalt auch nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der der "Taschenbuch-Lizenz"-Entscheidung des BGH zugrunde liegt (NJW 1992, 1320).

  • OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07

    Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10
    Bei seiner gegenteiligen Rechtsauffassung war der Senat in der Entscheidung "R... I" (Senat MMR 2008, 823 ff - R... I) davon ausgegangen, dass der Dienst der Beklagten zu 1. ganz überwiegend auf rechtswidrige Nutzung ausgerichtet ist, so dass bereits in einem Upload auf R... letztlich eine eindeutige Zweckausrichtung zu sehen sei, den Link nachfolgend der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

    "a. Der Senat hatte sich bereits in seiner Entscheidung vom 02.07.2008 (Senat MMR 2008, 823 ff - R... I) eingehend mit der Frage einer Verantwortlichkeit der Beklagten zu 1. als Störerin auseinandergesetzt.

    d) MD5-Filter vermögen nur vollständig identische Dateien zu erkennen (vgl. Senat MMR 2008, 823 - R... I).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10
    Weiter ist zu berücksichtigen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGHZ 158, 343, 353 -Schöner Wetten) oder tatsächlicher (BGH GRUR 2011, 152, 155 - Kinderhochstühle im Internet) Prüfung festgestellt werden kann oder aber für den als Störer in Anspruch Genommenen offenkundig oder unschwer zu erkennen ist (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708, 712 - Internet-Versteigerung II).

    Wird er allerdings auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenverletzungen kommt (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708, 712 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2008, 702, 706 - Internet-Versteigerung III).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10
    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGHZ 148, 13, 17 - ambiente.de).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10
    Wird er allerdings auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenverletzungen kommt (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708, 712 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2008, 702, 706 - Internet-Versteigerung III).
  • EuGH, 24.11.2011 - C-70/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10
    Hinsichtlich des Umfangs der Maßnahmen wird auf die Entscheidungen des EuGH "L'Oreal ./. eBay" (GRUR 2011, 1025) und "Scarlet Extended SA ./. SABAM" (ZUM 2012, 29) hingewiesen.
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07

    Rechtsverletzende Angebote - Prüfungspflichten des Betreibers eines

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2010 - 20 U 166/09

    Keine Haftung von Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen Dritter

  • OLG Hamburg, 30.09.2009 - 5 U 111/08

    Uneingeschränkte Störerhaftung von Rapidshare

  • LG Hamburg, 30.07.2010 - 310 O 46/10

    Unterlassungsanspruch des Inhabers ausschließlicher Nutzungsrechte des

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2010 - 20 U 8/10

    Keine Störerhaftung von Rapidshare - Capelight II

  • LG Hamburg, 10.12.2009 - 308 O 667/09

    Störerhaftung bei Zugänglichmachen von geschützten Filmwerken im Internet

  • LG München I, 18.09.2014 - 7 O 14719/12

    Fragen zur Haftung beim Betrieb eines offenen W-LANs

    Darüber hinaus ist das Betreiben eines ungesicherten WLAN-Netzwerks deshalb so gefährlich, weil der Klager den Nutzern seines WLAN-Netzwerks ein Handeln in vollständiger Anonymität ermöglicht (vgl. OLG Hamburg ZUM-RD 2013, 536, 542 - Haftung eines Sharehosters als Störer).
  • AG Hamburg, 06.02.2015 - 36a C 38/14

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen eines Films in einer

    Auch das LG Hamburg (Urteil vom 30.07.2010, 310 O 46/10, ZUM 2011, 81) und nachfolgend das Hans. OLG (Urteil vom 28.03.2012, 5 U 176/10, ZUM-RD 2013, 536) haben sich in ähnlicher Weise geäußert.
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