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   OLG Köln, 23.09.2013 - I-6 W 254/12   

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https://dejure.org/2013,29718
OLG Köln, 23.09.2013 - I-6 W 254/12 (https://dejure.org/2013,29718)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.09.2013 - I-6 W 254/12 (https://dejure.org/2013,29718)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. September 2013 - I-6 W 254/12 (https://dejure.org/2013,29718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Kein Verbietungsrecht gegenüber weiteren Sprachfassungen eines Films als den vertraglich vereinbarten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 2; UrhG § 101 Abs. 9
    Umfang des Verwertungsrecht an einem Film

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verwertungsrecht eines Filmwerks in diversen Sprachen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Ausschließliches Verwertungsrecht eines Filmwerks in diversen Sprachen führt nicht zu Verbietungsrecht gegenüber weiteren Sprachfassungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechteinhaberin kann mangels Vereinbarung die Auswertung russischer Sprachfassung eines Filmwerks nicht verbieten

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Filesharing: Die Rechtsinhaberschaft an bestimmten Sprachfassungen eines Films berechtigen nicht zur Verbietung der Verbreitung weiterer Sprachfassungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechteinhaberin kann mangels Vereinbarung die Auswertung russischer Sprachfassung eines Filmwerks nicht verbieten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehlende Rechteinhaberschaft bei urheberrechtlichem Internetauskunftsanspruch

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 2 UrhG

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Unterlassung gegen andere Sprachfassungen eines Films

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Die russische Sprachfassung eines Films der auf einer Tauschbörse in Deutschland im Internet mittels Filesharing verbreitet wurde löst keinen Schadensersatzanspruch aus?

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechteinhaberschaft an bestimmten Sprachfassungen eines Films berechtigen nicht zur Verbietung weiterer Sprachfassungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehlende Rechteinhaberschaft bei urheberrechtlichem Internetauskunftsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rechteinhaberin kann mangels Vereinbarung die Auswertung russischer Sprachfassung eines Filmwerks nicht verbieten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2014, 162
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12

    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Synchronisation eines Films in mehrere

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12
    Wie der Senat im Beschluss 6 W 255/12 vom 01.02.2013, der dem Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bekannt ist, bereits grundsätzlich ausgeführt hat, ist der Auskunftsanspruch gegen Dritte gemäß § 101 Abs. 2 UrhG ein Hilfsanspruch zur Vorbereitung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen den Verletzer.
  • LG München I, 07.05.2003 - 21 O 5250/03

    Fotos von Partygästen

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12
    Dementsprechend kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192, 194; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 15.09.2012, § 97 Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697, 698 - ALF; Senat, MMR 2010, 487 - Culcha Candela; Beschl. v. 12.02.2013 - 6 W 27/13).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12
    Er ist daher an die Bedingung geknüpft, dass die Voraussetzungen eines Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruchs aus § 97 UrhG erfüllt sind (vgl. BGH GRUR 2012, 1026 Rn. 20 - Alles kann besser werden).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12
    Dementsprechend kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192, 194; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 15.09.2012, § 97 Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697, 698 - ALF; Senat, MMR 2010, 487 - Culcha Candela; Beschl. v. 12.02.2013 - 6 W 27/13).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12
    Das Verbietungsrecht kann indessen über das Benutzungsrecht hinausgehen, wenn dies erforderlich erscheint, um die Nutzungsbefugnis zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch wirksam zu schützen (vgl. BGH NJW 1953, 1258, 1259 - Lied der Wildbahn; GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter; Wild in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, § 97 Rn. 50).
  • OLG München, 15.01.2013 - 6 W 86/13

    Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht erforderlich, dass

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12
    Dementsprechend kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192, 194; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 15.09.2012, § 97 Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697, 698 - ALF; Senat, MMR 2010, 487 - Culcha Candela; Beschl. v. 12.02.2013 - 6 W 27/13).
  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89

    Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12
    Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332, 335) und findet seine Grenze regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 Rn. 82; Fromm/ Nordemann , UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).
  • OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 163/06

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Anwendung ausländischen Rechts - Filmrechte an

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12
    Danach hat das Urheberrecht generell die Tendenz, soweit wie möglich beim Urheber zurückzubleiben, woraus auch eine Spezifizierungslast folgt (vgl. Senat, ZUM 2007, 401 - Videozweitverwertung; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Auflage 2013, § 31, Rn. 110 f. m. w. N.): Wenn der Lizenznehmer sichergehen will, dass sein exklusives Verwertungsrecht von Auswertungen weiterer Sprachfassungen oder anderer Nutzungsarten im Vertragsgebiet verschont bleiben soll, muss er dies im Vertrag im einzelnen bezeichnen bzw. regeln.
  • BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12

    Die Heiligtümer des Todes

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12
    Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere - jedenfalls nach Maßgabe der vom Bundesgerichtshof im Beschluss vom 05.12.2012 (GRUR 2013, 536 -Die Heiligtümer des Todes) aufgestellten Grundsätze - fristgerecht eingelegt worden.
  • OLG Köln, 08.02.2010 - 6 W 13/10

    Legitimation zur Geltendmachung von Auskunftsrechten

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12
    Dementsprechend kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192, 194; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 15.09.2012, § 97 Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697, 698 - ALF; Senat, MMR 2010, 487 - Culcha Candela; Beschl. v. 12.02.2013 - 6 W 27/13).
  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99

    Vervielfältigung und Verbreitung von Beiträgen und Entscheidungen aus einer

  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

  • AG Hamburg, 06.02.2015 - 36a C 38/14

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen eines Films in einer

    Zwar wird das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart bestimmt (OLG Köln, ZUM-RD 2000, 332, 335) und findet seine Grenze regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (so. OLG Köln, ZUM-RD 2014, 162 unter Hinweis auf BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 Rn. 82; Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).

    Das OLG Köln führt dazu in seiner bereits genannten Entscheidung vom 23.09.2013, Az. 6 W 254/12 (ZUM-RD 2014, 162) aus:.

  • OLG Köln, 17.04.2015 - 6 W 14/15

    Eingeräumtes ausschließliches urheberrechtliches Nutzungsrecht lässt

    Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (Senat, GRUR 2000, 414, 416 - "GRUR/GRUR Int") und findet seine Grenze regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (BGH, GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Senat, ZUM-RD 2014, 162 = juris Tz. 5; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage 2010, vor § 28 Rn. 82; Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Auflage 2008, § 97 Rn. 133).
  • OLG Köln, 19.09.2014 - 6 W 115/14

    Umfang der Rechte an einem Musiktitel

    Dementsprechend kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (Senat, ZUM-RD 2014, 162 - Sprachfassungen; OLG München MMR 2013, 317 - The Walking Dead; Reber, in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 1.7. 2014, § 97 Rn. 12; s. auch BGH, GRUR 1992, 697, 698 - ALF).
  • OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13

    Geltendmachung der Urheberrechte an einer Filmproduktion

    Fehlt es für den Verletzungszeitpunkt an entsprechenden lizenzvertraglichen Abreden und ist in tatsächlicher Hinsicht keine relevante wirtschaftliche Beeinträchtigung des dem Lizenznehmer an einer Sprachfassung eingeräumten Verwertungsrechts durch die Verbreitung anderer Sprachfassungen auf dem ihm zugewiesenen Territorium feststellbar, werden diese Sprachfassungen allerdings nicht von seinem Verbietungsrecht erfasst und bleibt die Verfolgung diesbezüglicher Rechtsverletzungen dem Lizenzgeber oder sonstigen Nutzungsberechtigten vorbehalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.09.2013 - 6 W 254/12 - und vom 02.10.2013 - 6 W 25/13; 6 W 31/13; 6 W 38/13; 6 W 39/13).
  • LG Kassel, 21.04.2016 - 10 S 215/15
    v. 17.04.2015, - 6 W 14/1-5, BeckRS 2015, 07756; Beschluss v. 31.03.2014, - 6 W 136/13; OLG München, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 6 W 86/13, juris-Rdn. 1,4; Beschluss vom 23. September 2013, - l-6 W 254/12, ZUM-RD 2014, 162 ff.; Wandtke/Bullinger/v. Wolff, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 97 Rdn. 9; Zentner, GRUR-Prax 2015, 237).
  • AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14

    Filesharing: Aktivlegitimation des abmahnenden Nutzungsrechtsinhabers bei

    Das erkennende Gericht schließt sich dazu den folgenden Ausführungen des OLG Köln (Beschluss vom 23.09.2013, Az. 6 W 254/12, ZUM-RD 2014, 162, zitiert nach Juris) an:.
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