Rechtsprechung
LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Telemedicus
Buchpreisbindung - Provisionszahlungen an Schulfördervereine
- Telemedicus
Buchpreisbindung - Provisionszahlungen an Schulfördervereine
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Provisionszahlungen eines Buchhändlers an einen Schulförderverein verstoßen gegen die Buchpreisbindung
- aufrecht.de
Amazons Affiliate-Politik verstößt gegen Buchpreisbindung
- buchpreisbindung.drik.de
Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von Schulbuchkäufen durch Eltern
- boersenverein.de
- kanzlei-rader.de
Provisionen für Affiliates und Buchpreisbindungsgesetz - (Amazon.de)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Amazon darf Schulfördervereinen im Rahmen von Affiliateprogrammen keine Provisionen gewähren - Indirekte Rabatte als Verstoß gegen Buchpreisbindung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Provisionszahlungen an Schulfördervereine
- boersenverein.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)
Amazon wegen unlauteren Wettbewerbs und Verstoß gegen Buchpreisbindung verurteilt
- spiegel.de (Pressebericht, 29.07.2014)
Amazon darf Schulfördervereinen keine Provision zahlen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Amazon darf Schulförderverein keine Affiliate-Vergütung für Schulbücher zahlen
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Amazon: Verstoßen Provisionszahlungen gegen die Buchpreisbindung?
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Amazon-Provisionen an Schulförderverein untersagt
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
- KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 127/15
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 461
- MMR 2015, 261
- ZUM-RD 2014, 661
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 164/11
Unzulässiges "Fördermodell" der teilweisen Bezahlung von Büchern durch Sponsoren
Auszug aus LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
Damit ist maßgeblich, ob aus der Sicht des Letztabnehmers ein Preiswettbewerb besteht (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2013, 348), der Letztabnehmer also für den gleichen Preis ein "mehr" bekommt.Anders als bei dem vom OLG Hamburg (GRUR-RR 2013, 348) zu beurteilenden Sponsoring - Modell wird bei dem Provisionssystem der Beklagten die Provision nicht an die Letztabnehmer, also an die Schüler und Eltern gezahlt, sondern kommt dem Förderverein der Schule zugute, was nur mittelbar wiederum den Schülern der Schule zugutekommt.
- OLG Celle, 21.07.2005 - 13 U 13/05
Zulässigkeit einer Werbung mit einer Draufgabe; Vorliegen eines unzulässigen …
Auszug aus LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
(vgl. OLG Celle GRUR-RR 2005, 387). - BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02
Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher …
Auszug aus LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
Im Umkehrschluss zu den in § 7 BuchPrG genannten Ausnahmen von der Buchpreisbindung ist die Gewährung von Preisnachlässen in dort nicht aufgeführten Fällen unzulässig (vgl. BGH GRUR 2003, 807). - BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07
UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE
Auszug aus LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
Ein Preisnachlass ist auch dann anzunehmen, wenn dem Verbraucher gekoppelt mit dem Buchkauf ein Vorteil gewährt wird, der den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lässt (vgl. BGH GRUR 2010, 1136). - KG, 20.12.1983 - 5 U 5146/83
Auszug aus LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13
Eine Zugabe i.S.v. Ziffer 1 BuchPrG kann auch an Dritte erfolgen, insofern kommt es ausschließlich auf den inneren Zweckzusammenhang an (vgl. KG GRUR 1984, 605 zu ZugVO a.F.).
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 127/15
Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von …
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Berlin, GRUR-RR 2014, 461 = ZUM-RD 2014, 661). - KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14
Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. Juli 2014 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin - 101 O 55/13 - geändert:.das am 7. Juli 2014 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin - 101 O 55/13 - zu ändern und die Klage abzuweisen.