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   LG Konstanz, 25.09.2006 - 5 O 253/06 M   

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https://dejure.org/2006,26791
LG Konstanz, 25.09.2006 - 5 O 253/06 M (https://dejure.org/2006,26791)
LG Konstanz, Entscheidung vom 25.09.2006 - 5 O 253/06 M (https://dejure.org/2006,26791)
LG Konstanz, Entscheidung vom 25. September 2006 - 5 O 253/06 M (https://dejure.org/2006,26791)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 21; EEG 2004 § 6
    Zum Nachweis der Erreichung eines guten ökologischen Zustandes nach Modernisierung einer Wasserkraftanlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Nachweis der Erreichung eines guten ökologischen Zustandes nach Modernisierung einer Wasserkraftanlage.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUR 2007, 101
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1992 - 7 A 2702/91

    Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde nach mängelfreier Schlußabnahme

    Auszug aus LG Konstanz, 25.09.2006 - 5 O 253/06
    Generell vermag die Erteilung eines Schlussabnahmescheines zwar etwaigen Abweichungen von der Genehmigung die Legalität nicht zu verleihen und auch nach erfolgter Schlussabnahme können von der zuständigen Behörde Maßnahmen gefordert werden, um übersehene oder sonst nicht beanstandete Verstöße gegen das materielle Recht zu beseitigen, so OVG Münster, Urteil vom 20.08.1992, NVwZ-RR 1993 Seite 531, so liegt der Fall hier indes nicht.
  • OLG Stuttgart, 25.05.2012 - 3 U 193/11

    Erneuerbare Energien: Einspeisevergütung für Strom aus einem Wasserkraftwerk;

    bb) Schließlich reicht es nach der vorherrschenden weiten Auffassung zum Begriff der Anlagenmodernisierung aus, wenn eine Maßnahme zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes im räumlichen Zusammenhang der Anlage durchgeführt wird (LG Konstanz, ZUR 2007, 101, juris Rn. 19; Wustlich in Altrock/Oschmann/ Theobald, EEG, 3. Aufl. 2011, § 23, Rn. 36).
  • OLG Naumburg, 02.09.2010 - 1 U 37/10

    Erneuerbare Energien: Zusätzliche Förderung nach dem EEG 2009 bei Modernisierung

    Über das Ausmaß der ökologischen Verbesserungen hat nach § 23 Abs. 5 S. 2 EEG 2009 vielmehr die Wasserbehörde oder aber der Umweltgutachter zu entscheiden, denen insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. hierzu: LG Konstanz, Urteil vom 25. September 2006, 5 O 253/06, ZUR 2007, 101 - 102 zitiert nach juris; Salje, Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009, 5. Aufl., § 23 EEG 2009, Rdn. 45; Müller in Danner/Theobald, Energierecht, Bearbeitung April 2006, § 6 EEG 2009, Rdn. 50).
  • LG Hagen, 26.11.2009 - 10 O 57/09

    (Lauf-) Wasserkraftanlage, Modernisierung, guter ökologischer Zustand,

    Damit stellt auch der Ersatz einzelner Teile der Wasserkraftanlage sowie die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage eine Modernisierung im Sinne des § 21 EEG 2004 dar (ebenso LG L, Urteil v. 25.09.06, 5 O 253/06).
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