Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 16.05.2013

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12   

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https://dejure.org/2013,5113
VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12 (https://dejure.org/2013,5113)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.03.2013 - 2 B 1716/12 (https://dejure.org/2013,5113)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. März 2013 - 2 B 1716/12 (https://dejure.org/2013,5113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 9 Aarhus-Konvention, § 64 BNatSchG, § 3b UVPG, § 3c UVPG, § 3e UVPG
    Versenkung von Salzabwässern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 3b, 3c oder 3e UVPG bzgl. der Erlaubnis zur Versenkung von Salzabwässern in den Plattendolomit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 3b, 3c oder 3e UVPG bzgl. der Erlaubnis zur Versenkung von Salzabwässern in den Plattendolomit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Kein Einleitungsstopp für Salzabwässer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Einleitung von Salzabwässern ins Grundwasser

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Einleitungsstopp für Salzabwässer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2013, 731
  • DÖV 2013, 655
  • ZUR 2013, 504
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12
    § 64 BNatSchG ist auch nach der Interpretation des Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. März 2011 - C-240/09 - ("Slowakischer Braunbär") nicht dahingehend erweiternd auszulegen, dass auch nicht "anerkannte" Naturschutzvereinigungen gemäß den Vorgaben dieser Vorschrift rechtsbehelfsbefugt wären.

    Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem Urteil vom 8. März 2011 (C-240/09) zur Auslegung des Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus ausdrücklich fest, dass diese Bestimmung darauf abziele, "die Gewährleistung eines effektiven Umweltschutzes zu ermöglichen".

    Der Europäische Gerichtshof stellt dazu vielmehr ausdrücklich fest, dass es mangels einer einschlägigen Regelung der Union Sache der "innerstaatlichen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten" sei, die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem einzelnen aus dem Unionsrecht, hier der Habitat-Richtlinie, erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, weil die Mitgliedstaaten für den wirksamen Schutz dieser Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich seien (EuGH, U. v. 08.03.2011 - C-240/09 -, Rdnr. 45 und 47).

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2008 - 7 ME 170/07

    Kommunale Klagebefugnis gegen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12
    Das Verwaltungsgericht stellt zudem zutreffend unter Hinweis auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 2008 (- 7 ME 170/07 -, juris, Rdnr. 33) fest, dass der Grundwasser-Raum des Plattendolomits, in den die Abwässer eingeleitet werden sollen, nicht i. S. der Nr. 13.6 gebaut wird, sondern natürlich vorhanden ist.

    Im Übrigen ist unter "Speicherung" nur das vorübergehende Ansammeln von Wasser zu verstehen, was eine spätere Zugriffsmöglichkeit auf das ursprünglich gesammelte Wasser voraussetzt (vgl. Niedersächsisches OVG, B. v. 21.10.2008 - 7 ME 170/07 -, a. a. O.).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12
    Der Begriff des "Projekts" i. S. des § 34 BNatSchG wird maßgeblich bestimmt durch den Begriff des Projekts i. S. des Art. 1 Abs. 2 der UVP-Richtlinie (vgl. dazu EuGH, U. v. 07.09.2004 - C-127/02 -).
  • OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09

    Klagebefugnis eines in Niedersachsen anerkannten Naturschutzverbands -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12
    Dabei lässt der Senat dahingestellt, ob der Antrag schon daran scheitert, dass der Antragsteller zu 3), wie das Verwaltungsgericht insoweit (unter Hinweis auf OVG Bremen, U. v. 04.06.2009 - 1 A 7/09 -) zur Begründung ausgeführt hat, als vom Land Thüringen anerkannte Naturschutzvereinigung keine Rechtsbehelfe gegen eine Entscheidung eines anderen Bundeslandes einlegen könne und damit auch nicht gegen die von dem Antragsgegner erteilte Einleitungserlaubnis.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2007 - 7 LA 197/06

    Straßengebundener Transport von Deponiesickerwasser zu einer

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12
    Soweit der Antragstellerbevollmächtigte für seine abweichende Auffassung auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (B. v. 09.03.2007 - 7 LA 197/06 -, ZUR 2007, 323) Bezug nimmt, steht dessen Inhalt der verwaltungsgerichtlichen Würdigung nicht entgegen.
  • VGH Hessen, 03.11.2010 - 7 B 1704/10

    Eilrechtsschutz gegen eine durch bestandskräftige Erlaubnis zugelassene

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12
    Anderes ergibt sich nicht aus der von der Beschwerde in Bezug genommenen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. November 2010 - 7 B 1704/10 -, die der Antragstellerbevollmächtigte offensichtlich mit seinem Hinweis auf die Entscheidung vom 03.11."2011" in Bezug nehmen will.
  • VGH Bayern, 23.01.1990 - 8 B 86.362

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Unterhaltspflicht für eine bundeseigene

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12
    Der Begriff der Anlage bezieht sich nur auf künstlich errichtete, selbstständige Gebilde (Bay. VGH, U. v. 23.01.1990 - 8 B 86.362 -, BayVBl. 1990, 341), aber nicht auf vorhandene Erdhohlräume.
  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 22 B 04.891
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in dem von dem Bevollmächtigten der Antragsteller herangezogenen Urteil vom 27. September 2007 (- 22 B 04.891 -, juris) davon aus, dass "Behandeln" nur eine Tätigkeit ist, die darauf abzielt, u. a. auch eine Veränderung der physikalischen Beschaffenheit des Abwassers herbeizuführen.
  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12
    Aus dem wasserrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich gegenüber der streitgegenständlichen Erlaubnis ein Abwehrrecht nur, wenn sich die zugrunde liegende Ermessensentscheidung im Hinblick auf Rechte der Antragstellerin als "rücksichtslos" darstellt (vgl. dazu grds. Hess. VGH, U. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, NuR 2012, 63).
  • VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14

    Zum Prüfungsumfang eines Antrages nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO, bei dem im

    Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin hat der HessVGH mit Beschluss vom 20.03.2013 (2 B 1716/12, juris; im Folgenden: Beschwerdeentscheidung) zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 02.08.2012, Aktenzeichen 4 L 81/12.KS - vorsorglich auch in der Fassung der Beschwerdeentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20.03.2013, Aktenzeichen 2 B 1716/12 wird abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin zu 1) gegen die Erlaubnis des Antragsgegners vom 30.11.2011 angeordnet, soweit dort die Versenkung von Salzabwasser gemäß Ziff. 6.1 b der Erlaubnis über den Standort Wintershall mit den Versenkbohrungen Eichhorst 1b, Eichhorst 1c und Bodesruh erlaubt sind, anzuordnen.

    Zunächst ist festzustellen, dass das Gericht das Rechtsschutzersuchen der Antragstellerin analog § 88 VwGO dahingehend versteht und auslegt, dass sie unter Abänderung der Entscheidung des VG Kassel 4 L 81/12 vom 02.08.2012 - bestätigt durch die Entscheidung des HessVGH 2 B 1716/12 vom 20.03.2013 - die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage begehrt.

    Für die Hauptsache beträgt der Streitwert in Verfahren wie dem vorliegenden, unter Beachtung der Nrn. 34.3 und 2.3 des Streitwertkataloges, regelmäßig 60.000,-- EUR (Ausgangsentscheidung, juris, Rn. 115; Beschwerdeentscheidung 2. Senat des HessVGH, Beschl. v. 20.03.2012 - 2 B 1716/12, juris, Rn. 95; 7. Senat des HessVGH, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10, juris, Rn. 135. Eine Reduzierung nach Nr. 1.5 des Streitwertkataloges (vorläufiger Rechtsschutz) hält die Kammer nicht für geboten, weil durch das Verfahren eine zumindest teilweise Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird.

  • VGH Hessen, 14.07.2015 - 9 C 217/13

    Wasserrechtliche Einleitungserlaubnisse für das Kraftwerk Staudinger

    Aus dem vom Beklagten dagegen angeführten Beschluss des 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 20. März 2013 (Hess. VGH 2 B 1716/12, [...] Rn. 76) lässt sich schon deshalb nichts anderes herleiten, da es sich dort um eine nicht anerkannte Umweltvereinigung handelte, der schon aus diesem Grund die Klagebefugnis fehlte.

    Schon daraus folgt, dass auch für die Auslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) und b) UVPG auf das Fachgesetz zurückzugreifen ist (so auch Hess.VGH, Beschluss vom 20.03.2013 - 2 B 1716/12 -, [...] Rn. 11 f.).

  • VGH Hessen, 14.07.2015 - 9 C 1018/12

    Wasserrechtliche Einleitungserlaubnisse für das Kraftwerk Staudinger

    Aus dem vom Beklagten dagegen angeführten Beschluss des 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 20. März 2013 (2 B 1716/12, [...] Rn. 76) lässt sich schon deshalb nichts anderes herleiten, da es sich dort um eine nicht anerkannte Umweltvereinigung handelte, der schon aus diesem Grund die Klagebefugnis fehlte.
  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 17.867

    Erlaubnis zum Einleiten gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches

    Das Erstgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass eine "Grundwasseranreicherung" im Rechtssinn nur dann vorliegt, wenn eine künstliche Erhöhung der verfügbaren Grundwassermenge durch quantitative oder qualitative Maßnahmen erreicht werden soll (HessVGH, B.v. 20.3.2013 - 2 B 1716/12 - DVBl 2013, 731 = juris Rn. 20; vgl. auch Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand Okt. 2017, § 51 WHG Rn. 54; Schwind in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 51 Rn. 20).

    Der mit einer Grundwasseranreicherung verfolgte Zweck muss also in einer Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse liegen (HessVGH, B.v. 20.3.2013, a.a.O., Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 51 Rn. 30; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 4. Aufl. 2017, Rn. 1073).

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Hier komme dem Abfallrecht, dem Bodenschutzrecht und dem Wasserrecht eine herausgehobene Rolle zu.(BVerwG, Urteil vom 14.04.2005 - 7 C 26.03 -, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 20.03.2013 - 2 B 1716/12 -, ZfB 2013, 291) Die geplante Flutung des Bergwerks Saar gehe - wie ausgeführt - mit erheblichen Risiken für das Grundwasser einher.
  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 8 ZB 19.1481

    Rechtmäßigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von

    Für einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot reicht es dabei nicht aus, dass eine Beeinträchtigung der Qualität des entnommenen Grundwassers durch die angegriffene Gewässernutzung möglich erscheint; um die Einleitung von Niederschlagswasser durch die Beigeladenen abzuwehren, bedarf es einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass die wasserrechtlichen Interessen der Kläger beeinträchtigt werden (HessVGH, B.v. 20.3.2013 - 2 B 1716/12 - DVBl 2013, 731 = juris Rn. 39; BayVGH, U.v. 31.3.2001 - 15 B 96.1537 - BayVBl 2002, 698 = juris Rn. 45).
  • VG Augsburg, 20.12.2016 - Au 3 K 15.789

    Klage gegen wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem

    Eine Grundwasseranreicherung (vgl. § 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WHG) liegt jedoch nur dann vor, wenn eine künstliche Erhöhung der verfügbaren Grundwassermenge durch quantitative oder qualitative Maßnahmen erreicht werden soll (HessVGH, B.v. 20.3.2013 - 2 B 1716/12 - juris).
  • VG Düsseldorf, 17.01.2024 - 28 L 3351/23

    Wölfin Gloria darf weiterhin nicht abgeschossen werden

    vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 20. März 2013 - 2 B 1716/12 -, juris Rn. 77 ff.
  • VGH Hessen, 28.12.2015 - 2 B 1631/15

    Kostenentscheidung im Abänderungsverfahren und nach Hauptsacheerledigung

    Im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO war beantragt worden, unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Kassel vom 2. August 2012 - 4 L 81/12.KS - und der hierzu ergangenen Beschwerdeentscheidung des Senats vom 20. März 2013 - 2 B 1716/12 - die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Erlaubnis des Antragsgegners vom 30. November 2011 anzuordnen, soweit dort die Versenkung von Salzabwasser gemäß der Erlaubnis über den Standort Wintershall mit drei Versenkbohrungen erlaubt ist.
  • VG Darmstadt, 26.11.2015 - 7 L 1775/15

    Klagebefugnis gegen einen bergrechtlichen Hauptbetriebsplan

    Denn es fehlt an einer planwidrigen Regelungslücke (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21/12 - BVerwGE 147, 312; BVerwG, Urteil vom 01.04.2015 - 4 C 6/14 - NVwZ 2015, 1532; Hess. VGH, Beschluss vom 20.03.2013 - 2 B 1716/12 - DVBl 2013, 731; Seibert, Verbandsklagen im Umweltrecht - aktueller Stand, Perspektiven und praktische Probleme, Referat auf dem 17. Deutschen Verwaltungsgerichtstag in: Verein Deutscher Verwaltungsgerichtstag [Hrsg.], Dokumentation 17. Deutscher Verwaltungsgerichtstag, 2014, S. 249).
  • VG Frankfurt/Oder, 13.07.2015 - 5 L 219/14

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • VG Meiningen, 17.03.2015 - 2 K 114/12

    Drittanfechtungsklage einer Gemeinde gegen bergrechtliche Betriebsplanzulassung;

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10425
OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12 (https://dejure.org/2013,10425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.05.2013 - 12 LA 49/12 (https://dejure.org/2013,10425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 12 LA 49/12 (https://dejure.org/2013,10425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verplichtung zur Darstellung und Dokumentation des Unterschieds zwischen harten und weichen Tabuzonen für die Darstellung einer Windkonzentrationszone in einem Flächennutzungsplan mit Ausschlusswirkung im Planungsprozess

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 3
    Verplichtung zur Darstellung und Dokumentation des Unterschieds zwischen harten und weichen Tabuzonen für die Darstellung einer Windkonzentrationszone in einem Flächennutzungsplan mit Ausschlusswirkung im Planungsprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verplichtung zur Darstellung und Dokumentation des Unterschieds zwischen harten und weichen Tabuzonen für die Darstellung einer Windkonzentrationszone in einem Flächennutzungsplan mit Ausschlusswirkung im Planungsprozess

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie muss zwischen harten und weichen Tabuzonen unterschieden werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUR 2013, 504
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Der Senat schließt sich der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -) an, wonach sich die Gemeinde für die Darstellung einer Windkonzentrationszone in einem Flächennutzungsplan mit Ausschlusswirkung im Planungsprozess den Unterschied zwischen harten und weichen Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren muss.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber mit Urteil vom 13. Dezember 2012 (- 4 CN 1.11, 2.11 -, DVBl. 2013, 507) zwischenzeitlich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt (ebenda, Rn. 12 f.):.

    Vielmehr wäre die Frage nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschl. v. 22.1.2013 - 12 MN 290/12 -, ZUR 2013, 231; Urt. v. 12.12.12 - 12 KN 311/10 -, DVBl. 2013, 446) wie auch des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt: Urt. v 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -, a. a. O., m. w. Nachw.) unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum einzelfallbezogen zu beantworten.

    Der Ansatz des Verwaltungsgerichts, die planende Gemeinde müsse jedenfalls zunächst die Bereiche ermitteln, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen tatsächlich und/oder rechtlich nicht möglich seien, und diese Bereiche nachvollziehbar von den Bereichen abgrenzen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und/oder rechtlich möglich seien, in denen aber nach städtebaulichen Vorstellungen keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollten, ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -, a. a. O.), der sich der Senat - wie dargestellt - nunmehr anschließt, nicht zu beanstanden.

    Das Vorgehen des Verwaltungsgerichts begegnet auch sonst durchgreifenden Bedenken nicht (so ausdrücklich zu der angegriffenen Entscheidung: BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -, a. a. O., Rn. 19).

    Danach ist hier jedenfalls nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 (- 4 CN 1.11, 2.11 -, a. a. O.) ein Klärungsbedarf zu den vom Beklagten in Zweifel gezogenen Voraussetzungen einer wirksamen Konzentrationsplanung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfallen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Die Kammer folge der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 24.2.2011 - OVG 2 A 2.09 -, LKV 2011, 422).

    Unter Berücksichtigung der tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg von wenigstens 5.000 m, die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Urteil vom 24. Februar 2011 (- OVG 2 A 2.09 -) zu den harten Tabukriterien zähle, hätte das Verwaltungsgericht von einem Flächenpotenzial für die Windenergienutzung von insgesamt nur 500 ha ausgehen dürfen.

    Es folgt mit diesem Ansatz ausdrücklich dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2011 (- OVG 2 A 2.09 -, a. a. O.).

    Eine trennscharfe Unterscheidung zwischen den etwa nach der TA Lärm rechtlich zwingenden Schutzabständen (harte Tabuzone) und den einer Abwägung zugänglichen Vorsorgeabständen (weiche Tabuzone) ist auf der Ebene der Bauleitplanung regelmäßig gar nicht möglich, weil der immissionsschutzrechtlich zwingend erforderliche Abstand nicht abstrakt bestimmt werden kann, sondern von der regelmäßig noch nicht bekannten Leistung, Konstruktion und Anzahl der Windkraftanlagen abhängig ist (so bereits: OVG Berlin-Bbg., Urt. v. 24.2.2011 - OVG 2 A 2.09 -, a. a. O., juris Rn. 65).

    Es reicht aus, dass jedenfalls derjenige Teil der Abstandszone, der ausschließlich auf Vorsorgeerwägungen beruht, nicht mehr der harten Tabuzone zugeordnet wird (OVG Berlin-Bbg., Urt. v. 24.2.2011 - OVG 2 A 2.09 -, a. a. O., juris Rn. 65).

  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Die Regelung soll sicherstellen, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, dass die Gemeinde aufgrund gezielter Information in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob und wie sich der geltend gemachte Mangel beheben lässt (so zu der inhaltlich übereinstimmenden Vorschrift des § 244 Abs. 2 BauGB i. d. F. v. 8.12.1986: BVerwG, Beschl. v. 11.11.1998 - 4 BN 50.98 -, NVwZ-RR 1999, 424; Beschl. v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 -, Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 17).

    Die Anforderungen an eine Rüge in diesem Sinne sind u.a. aufgrund der bereits zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. Beschl. v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 -, a. a. O.) im Grundsatz geklärt.

    Das Verwaltungsgericht hat die Anforderungen an eine Rüge im Sinne von § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB a. F. vielmehr - und wie gesehen auch zutreffend - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urt. v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 -, a. a. O.) bestimmt.

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Das Gewicht, das der Gesetzgeber der Privilegierung des Vorhabens im Außenbereich beimisst, ist dabei besonders in Rechnung zu stellen (vgl. dazu nur Senat, Urt. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, BauR 2010, 1550 m. w. N.).

    Die Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 Abs. 1 BImSchG setzt im Übrigen - also soweit eine abschließende Prüfung noch nicht geboten ist - lediglich eine vorläufige Gesamtbeurteilung und damit voraus, dass der Errichtung und dem Betrieb der Anlage keine von vornherein unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen (dazu ebenfalls Urt. d. Sen. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.11.1998 - 4 BN 50.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Die Regelung soll sicherstellen, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, dass die Gemeinde aufgrund gezielter Information in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob und wie sich der geltend gemachte Mangel beheben lässt (so zu der inhaltlich übereinstimmenden Vorschrift des § 244 Abs. 2 BauGB i. d. F. v. 8.12.1986: BVerwG, Beschl. v. 11.11.1998 - 4 BN 50.98 -, NVwZ-RR 1999, 424; Beschl. v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 -, Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 17).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Die Beigeladene rügt ausdrücklich, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts von den - umfangreich zitierten - Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB a. F. (Urt. v. 3.4.1999 - 4 C 8.98 - und v. 16.5.2001 - 7 C 16.00 - ) abweiche.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Abzustellen ist dabei auf das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Datenmaterial (Urt. d. Sen. v. 1.4.2010 - 12 LC 9/07 -, BauR 2010, 1556).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 KN 208/09

    Rechtmäßigkeit des Ziels der Raumordnung als Voraussetzug für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Auch soweit die Beigeladene rügt, dass sich das Verwaltungsgericht mit der Verpflichtung auf eine gewünschte Prüfungsreihenfolge für die Planung einer Konzentrationszone in Widerspruch zu einem aktuellen Urteil des Senats (v. 8.12.2011 - 12 KN 208/09 -) setze (Seite 12 d. Begründungsschrift v. 31.3.2012), hat sie keinen tragenden Rechtssatz benannt, dem die Entscheidung des Verwaltungsgericht widersprechen soll.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2012 - 12 KN 311/10

    Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage für die zielförmige Festlegung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Vielmehr wäre die Frage nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschl. v. 22.1.2013 - 12 MN 290/12 -, ZUR 2013, 231; Urt. v. 12.12.12 - 12 KN 311/10 -, DVBl. 2013, 446) wie auch des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt: Urt. v 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -, a. a. O., m. w. Nachw.) unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum einzelfallbezogen zu beantworten.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 12 MN 290/12

    Vorliegen einer Antragsbefugnis eines sog. Planaußenliegers; Begehren einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
    Vielmehr wäre die Frage nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschl. v. 22.1.2013 - 12 MN 290/12 -, ZUR 2013, 231; Urt. v. 12.12.12 - 12 KN 311/10 -, DVBl. 2013, 446) wie auch des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt: Urt. v 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -, a. a. O., m. w. Nachw.) unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum einzelfallbezogen zu beantworten.
  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 10 LA 36/09

    Anspruch auf Widerruf einer Erklärung eines Bürgermeisters in seiner

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

  • BVerwG, 08.09.2009 - 4 BN 38.09

    Begründungspflicht an einen Satzungsbeschluss hinsichtlich der in der

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