Rechtsprechung
AG Duisburg-Ruhrort, 12.08.2004 - 16 M 1113/04 |
Zitiervorschläge
AG Duisburg-Ruhrort, Entscheidung vom 12. August 2004 - 16 M 1113/04 (https://dejure.org/2004,29445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,29445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- zvi-online.de
ZPO §§ 765a, 850k
Keine Aufhebung der Kontopfändung einer Sozialhilfeempfängerin wegen Auszahlung einer gekündigten Lebensversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
ZPO §§ 765a, 850k
Keine Aufhebung der Kontopfändung einer Sozialhilfeempfängerin wegen Auszahlung einer gekündigten Lebensversicherung
Papierfundstellen
- ZVI 2004, 600
Wird zitiert von ...
- AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08
Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Vollstreckungsschutz …
Aus der täglichen Praxis ist hier nämlich aus einer Vielzahl von Fällen auch bekannt, dass oft noch andere Leistungen wie Nebenkostenrückerstattungen, Steuererstattungen, Rückerstattungen der Energieversorger, Geldgewinne, Zinsen, Dividenden oder Versicherungsleistungen auf den gepfändeten Konten auch bei Lohnempfängern oder Sozialleistungsempfängern eingehen und nicht dem Schutz der §§ 55 SGB 1, 850 k ZPO oder 765 a ZPO unterliegen (LG Bremen JurBüro 1990 Seite 1672; LG Duisburg Beschluss vom 29.06.2004 - 7 T 156/04 - veröffentlicht in ZVI 2004 Seite 399/400; AG Duisburg - Ruhrort ZVI 2004 Seite 600; LG Koblenz JurBüro 2004 Heft 3 Seite 158), so dass eine vollständige Aufhebung der Kontokorrentpfändung nicht angebracht ist.