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   LG Kiel, 06.04.2004 - 13 T 150/03   

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https://dejure.org/2004,16389
LG Kiel, 06.04.2004 - 13 T 150/03 (https://dejure.org/2004,16389)
LG Kiel, Entscheidung vom 06.04.2004 - 13 T 150/03 (https://dejure.org/2004,16389)
LG Kiel, Entscheidung vom 06. April 2004 - 13 T 150/03 (https://dejure.org/2004,16389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren; Möglichkeit des Finanzamtes zur Aufrechnung gegen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Steuererstattungsansprüche; Schlechterstellung des Finanzamtes durch einen Schuldenbereinigungsplan

  • zvi-online.de

    InsO §§ 287, 309
    Keine Versagung der Zustimmungsersetzung wegen fehlenden Vorbehalts der Aufrechnung von Erstattungsansprüchen gegen Steuerforderungen im Schuldenbereinigungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZVI 2004, 401
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Steuererstattungsansprüche unterfallen deshalb grundsätzlich nicht der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO (vgl. LG Koblenz ZInsO 2000, 507, 508; LG Kiel ZInsO 2004, 558; FG Düsseldorf ZInsO 2004, 1368, 1369; FG Münster EFG 2005, 251 f; Hessisches FG EFG 2005, 331, 332; Schleswig-Holsteinisches FG EFG 2005, 333; MünchKomm-InsO/Stephan, § 287 Rn. 40; MünchKomm-InsO/Ehricke, § 294 Rn. 39; Grote ZInsO 2001, 452, 453).

    Ein allgemeines Aufrechnungsverbot für Insolvenzgläubiger in der Wohlverhaltensperiode besteht nicht (ebenso: LG Koblenz ZInsO 2000, 507, 508; LG Kiel ZInsO 2004, 558, 559; FG Düsseldorf ZInsO 2004, 1368, 1369; Hessisches FG EFG 2005, 331, 332; Schleswig-Holsteinisches FG EFG 2005, 333; Wenzel in Kübler/Prütting, aaO § 294 Rn. 7; Nerlich/Römermann, InsO § 294 Rn. 16; MünchKomm-InsO/Ehricke, § 294 Rn. 39; Braun, InsO 2. Aufl. § 295 Rn. 10; FK-InsO/Ahrens, aaO § 294 Rn. 35a; Häsemeyer, Insolvenzrecht 3. Aufl. S. 668 Rn. 26.46).

  • FG Düsseldorf, 10.11.2004 - 18 K 321/04

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe in finanzgerichtlichen

    Sowohl in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BFH, Beschluss vom 27. Oktober 1998 VII B 101/98, BFH/NV 1999, 738 m.w.N.) als auch in der überwiegenden insolvenzgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass Steuererstattungsansprüche keine Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge (d.h. Arbeitseinkommen) sind, sondern originär aus dem Steuerschuldverhältnis entstandene Forderungen darstellen (vgl. LG Koblenz, Beschluss vom 13.6.2000 - 2 T 162/2000 - ZInsO 2000, 507 m.w.N.; LG Kiel, Beschluss vom 6. April 2004, 13 T 150/03, juris-Dokument Nr: KORE775402004).

    Diese ausdrückliche gesetzliche Regelung verbietet es, ein allgemeines Aufrechnungsverbot für sämtliche Gläubiger, die am Restschuldbefreiungsverfahren teilnehmen, aus dem Postulat einer gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung herzuleiten (vgl. LG Koblenz, Beschluss vom 13.6.2000 2 T 162/2000, ZInsO 2000, 507; im Ergebnis ebenso LG Kiel, Beschluss vom 6.4.2004 13 T 150/03, ZInsO 2004, 558; Baum, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 294 Rz. 8-10).).

  • LG Münster, 21.08.2013 - 5 T 348/12

    Nichtzustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan aufgrund einer geringen Quote

    Die hierdurch begründete abstrakte Möglichkeit zukünftiger Aufrechnungen genügt für eine Anwendung des § 309 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO jedoch nicht (a.A. offenbar LG Koblenz ZInsO 2000, 507 sowie LG Hildesheim ZInsO 2004, 1320; wie hier wohl LG Kiel ZInsO 2004, 558).
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