Rechtsprechung
BGH, 09.07.2009 - IX ZB 199/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Entsorgung einer zur Masse gehörenden Einbauküche einer von dem Insolvenzverwalter verkauften Wohnung kurz vor deren Übergabe an den Käufer
- zvi-online.de
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 4
Vermögensverschwendung durch Zerstörung einer zur Masse gehörenden Einbauküche - Judicialis
InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 289 Abs. 2; ; InsO § 290 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung durch Entsorgung einer durch den Insolvenzverwalter veräußerten Einbauküche
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Restschuldbefreiung - Vernichtung einer Einbauküche als Vermögensverschwendung
Verfahrensgang
- AG Bremerhaven, 14.05.2008 - 10 IN 46/03
- LG Bremen, 25.07.2008 - 4 T 345/08
- BGH, 09.07.2009 - IX ZB 199/08
Papierfundstellen
- ZVI 2009, 453
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.03.2009 - IX ZB 141/08
Befriedigung einzelner Gläubiger durch den Schuldner als Ausnahme zum …
Auszug aus BGH, 09.07.2009 - IX ZB 199/08
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine Vermögensverschwendung im Sinne des § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO gegeben ist, wenn der Schuldner Werte außerhalb einer sinnvollen und nachvollziehbaren Verhaltensweise verbraucht (…BGH, Beschl. v. 21. September 2006 - IX ZB 24/06, ZInsO 2006, 1103, 1104 Rn. 9; v. 5. März 2009 - IX ZB 141/08, ZInsO 2009, 732, 733 Rn. 10). - BGH, 08.01.2009 - IX ZB 80/08
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Gründe für die Versagung der …
Auszug aus BGH, 09.07.2009 - IX ZB 199/08
Ein späteres Bestreiten ist unerheblich (BGH, Beschl. v. 8. Januar 2009 - IX ZB 80/08, ZInsO 2009, 298 Rn. 15). - BGH, 21.09.2006 - IX ZB 24/06
Versagung der Stundung der Verfahrenskosten wegen herbeigeführter …
Auszug aus BGH, 09.07.2009 - IX ZB 199/08
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine Vermögensverschwendung im Sinne des § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO gegeben ist, wenn der Schuldner Werte außerhalb einer sinnvollen und nachvollziehbaren Verhaltensweise verbraucht (BGH, Beschl. v. 21. September 2006 - IX ZB 24/06, ZInsO 2006, 1103, 1104 Rn. 9;… v. 5. März 2009 - IX ZB 141/08, ZInsO 2009, 732, 733 Rn. 10).
- BGH, 30.06.2011 - IX ZB 169/10
Versagung der Restschuldbefreiung: Bestellung einer nicht valutierten …
Eine Verschwendung iSv § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO ist aber auch dann anzunehmen, wenn Werte außerhalb einer sinnvollen und nachvollziehbaren Verhaltensweise verbraucht werden oder Ausgaben im Verhältnis zum Gesamtvermögen und dem Einkommen des Schuldners als grob unangemessen und wirtschaftlich nicht nachvollziehbar erscheinen (BGH…, Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 24/06, ZVI 2006, 511 Rn. 9; vom 9. Juli 2009 - IX ZB 199/08, ZVI 2009, 453 Rn. 3). - AG Itzehoe, 03.11.2009 - 29 IN 95/03
Antrag eines Schuldners auf Bewilligung der Stundung der Verfahrenskosten gem. § …
Siehe hierzu Entscheidung des BGH vom 09.07.2009 ( IX ZB 199/08 ), 25.06.2009 ( IX ZA 10/09 ) sowie 15.11.2007 ( IX ZB 74/07 ;… Rpfl 2008, S. 221 ff).