Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 04.10.2010

Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2011 - VII ZB 64/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1608
BGH, 10.11.2011 - VII ZB 64/10 (https://dejure.org/2011,1608)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10 (https://dejure.org/2011,1608)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2011 - VII ZB 64/10 (https://dejure.org/2011,1608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 850k Abs 1 ZPO, § 850k Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, § 850k Abs 3 ZPO, § 850k Abs 4 ZPO
    Pfändungsschutzkonto: Anforderungen an die gerichtliche Festsetzung des Pfändungsfreibetrages für Arbeitseinkommen bei schwankender Höhe der Überweisungsbeträge

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Monatliche Überweisung des unpfändbaren Betrags von einem Arbeitgeber auf ein Pfändungsschutzkonto eines Schuldners bei Pfändung des Arbeitseinkommens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Festsetzung des Freibetrags auf P-Konto bei schwankendem Arbeitseinkommen

  • zvi-online.de

    ZPO § 850k Abs. 4
    Festsetzung des Freibetrags auf P-Konto bei schwankendem Arbeitseinkommen durch Bezugnahme auf eingehendes Arbeitseinkommen

  • rewis.io

    Pfändungsschutzkonto: Anforderungen an die gerichtliche Festsetzung des Pfändungsfreibetrages für Arbeitseinkommen bei schwankender Höhe der Überweisungsbeträge

  • rewis.io

    Pfändungsschutzkonto: Anforderungen an die gerichtliche Festsetzung des Pfändungsfreibetrages für Arbeitseinkommen bei schwankender Höhe der Überweisungsbeträge

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Monatliche Überweisung des unpfändbaren Betrags von einem Arbeitgeber auf ein Pfändungsschutzkonto eines Schuldners bei Pfändung des Arbeitseinkommens

  • datenbank.nwb.de

    Pfändungsschutzkonto: Anforderungen an die gerichtliche Festsetzung des Pfändungsfreibetrages für Arbeitseinkommen bei schwankender Höhe der Überweisungsbeträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzung des Freibetrages nach Arbeitseinkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 191, 270
  • NJW 2012, 79
  • ZIP 2012, 399
  • MDR 2012, 55
  • WM 2011, 2367
  • Rpfleger 2012, 213
  • ZVI 2011, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Münster, 04.10.2010 - 5 T 564/10

    Zulässigkeit einer Freigabe des gesamten, monatlich überwiesenen Gehalts eines

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - VII ZB 64/10
    Die Rechtsbeschwerde der Drittschuldnerin gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 4. Oktober 2010 (Az.: 5 T 564/10) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 04.12.2014 - IX ZR 115/14

    Zwangsvollstreckung: Übertragung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto

    Die vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Beschlüsse vom 28. Juli 2011 (VII ZB 92/10, NZI 2011, 717 Rn. 21) und vom 10. November 2011 (VII ZB 32/11, WuM 2012, 113 Rn. 9 f; VII ZB 64/10, BGHZ 191, 270 Rn. 15) befassen sich nicht mit der Frage, ob ein nach § 835 Abs. 4 ZPO gesperrtes Guthaben am Ende der Sperrfrist gemäß § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO pfändungsfrei in den darauf folgenden Monat übertragen werden kann.
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 3/17

    Wann geht der Pfändungsschutz im P-Konto verloren?

    Dieser Sockelfreibetrag für den Schuldner kann im Einzelfall nach § 850k Abs. 2 ZPO aufgestockt sein (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - VII ZB 64/10, BGHZ 191, 270 Rn. 7; Urteil vom 4. Dezember 2014 - IX ZR 115/14, NZI 2015, 230 Rn. 7; Kreft, Festschrift Schlick, 2016, S. 247, 250 f).

    Wird über das in einem Kalendermonat von der Pfändung freigestellte und in den Folgemonat pfändungsfrei übertragene Guthaben auch in diesem Monat nicht verfügt, so unterfällt es am Ende des Kalendermonats der Pfändung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. November 2011, aaO Rn. 15; Urteil vom 4. Dezember 2014, aaO; so auch BeckOK-ZPO/Riedel, 2017, § 850k Rn. 11; MünchKomm-ZPO/Smid, 5. Aufl., § 850k Rn. 29; Wieczorek/Schütze/Lüke, ZPO, 4. Aufl., § 850k Rn. 10; Zöller/Stöber ZPO, 31. Aufl., § 850k Rn. 5, 7; Musielak/Voit/Becker, ZPO, 14. Aufl., § 850k Rn. 2b; Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., § 850k Rn. 15; Kreft, aaO S. 253; Sudergat, Kontopfändung und P-Konto, 3. Aufl., Rn. 741).

    Die Möglichkeit einer mehrfachen Übertragung ist deswegen abzulehnen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2011, aaO; Urteil vom 4. Dezember 2014, aaO).

  • BGH, 11.10.2017 - VII ZB 53/14

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Absehen von der Bezifferung des

    Die Ausgestaltung des dem Schuldner gewährten Pfändungsschutzes hat unmittelbare Auswirkungen auf die die Bank bei der Führung des Pfändungsschutzkontos treffenden Pflichten (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - VII ZB 64/10, WM 2011, 2367 Rn. 3, in BGHZ 191, 270 insoweit nicht abgedruckt).

    Der Schuldner und die Vollstreckungsgerichte werden hierdurch nicht unzumutbar belastet (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - VII ZB 64/10, BGHZ 191, 270 Rn. 8 zu § 850k Abs. 4 ZPO).

    Weder dem Gesetz noch den Gesetzesmaterialien ist zu entnehmen, dass ein Beschluss nach § 850k Abs. 3 ZPO stets einen bezifferten Betrag enthalten müsse (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - VII ZB 64/10, BGHZ 191, 270 Rn. 10 zu § 850k Abs. 4 ZPO).

    Da es nach dem streitgegenständlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf die Herkunft der Gutschriften nicht ankommt, erfordert seine Umsetzung durch die Drittschuldnerin geringeren Aufwand als in Fällen, in denen sich der monatliche Freibetrag nach dem eingehenden Arbeitseinkommen richtet und somit geprüft werden muss, ob Gutschriften von bestimmten geschützten Einkünften herrühren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - VII ZB 64/10, BGHZ 191, 270 Rn. 13).

    Überdies wäre es grundsätzlich Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, die sich nach § 850c Abs. 2 ZPO ergebenden Zuschläge zu beziffern (vgl. BT-Drucks. 16/7615, S. 19; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - VII ZB 64/10, BGHZ 191, 270 Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2018 - 2 S 1254/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Kontopfändung durch Pfändungs- und

    Grundsätzlich ohne Bedeutung ist, auf welchen Gutschriften das geschützte Guthaben beruht; sämtliche Einkünfte des Schuldners können Pfändungsschutz genießen, denn der Basispfändungsschutz nach § 850k ZPO knüpft nicht an die Art der Einkünfte an (vgl. BT-Drs. 16/7615 S. 12 f. und S. 18; BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10 -, juris, Rn. 7; Fritsch, in: Koenig, AO, 3. Aufl. 2014, § 319, Rn. 42b; Loose, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: 149 Lfg. Juli 2017, § 319 AO, Rn. 73, 74, 75b; Beermann, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand: 214. Lfg. Aug. 2011, § 319 AO, Rn. 91).

    Nichts anderes gilt für vom Schuldner nachgewiesene Aufstockungsbeträge nach § 850k Abs. 2 ZPO (vgl. BT-Drs. 16/7615 S. 13 und S. 19; BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10 -, juris, Rn. 7; Busch, VuR 2018, 71, 74).

    Indem die Kreditinstitute den Sockelbetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO und anhand der vom Schuldner vorgelegten Bescheinigung den Aufstockungsbetrag nach § 850k Abs. 2 Satz 1 ZPO zu bestimmen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10 -, juris, Rn. 7; Senatsbeschluss vom 17.05.2017 - 2 S 894/17 -, juris, Rn. 13 ff.), werden die Vollstreckungsgerichte (und -behörden) in großem Umfang von den Standardfällen entlastet (vgl. BT-Drs. 16/7615 S. 1 und S. 13 f.).

    Eine individuelle Berechnung der Höhe des pfändungsfreien Betrags ist im Grundfall des § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht erforderlich; Aufstockungsbeträge nach § 850k Abs. 2 Satz 1 ZPO müssen von dem kontoführenden Kreditinstitut nur berücksichtigt werden, wenn der Schuldner die Voraussetzungen für die Erhöhung des Sockelbetrags um weitere unpfändbare Beträge i.S.v. § 850k Abs. 5 Satz 2 ZPO nachweist (s.o., vgl. auch BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10 -, juris, Rn. 7 f.).

  • BGH, 26.09.2019 - IX ZB 21/19

    Vorliegen von Einkünften im Sinne von § 850i ZPO bei Zahlung von monatlichen

    aa) Für § 850k ZPO ist es ohne Bedeutung, auf welchen Gutschriften das geschützte Guthaben beruht (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - VII ZB 64/10, BGHZ 191, 270 Rn. 7; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 850k Rn. 3; BeckOK-ZPO/Riedel, 2019, § 850k Rn. 9; MünchKomm-ZPO/Smid, 5. Aufl., § 850k Rn. 2; Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., § 850k Rn. 1, 9).

    Der Schuldner muss nach § 850k Abs. 5 Satz 2 ZPO dem Kreditinstitut nur eine Bescheinigung der Familienkasse oder einer geeigneten Person oder Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO vorlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - VII ZB 64/10, BGHZ 191, 270 Rn. 7).

    Deswegen wird das Beschwerdegericht gegebenenfalls prüfen müssen, ob dem Schuldner infolge besonderer Verhältnisse gemäß § 850k Abs. 4 ZPO im Einzelfall ein von § 850k Abs. 1 und 2 ZPO abweichender Freibetrag zugesprochen werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - VII ZB 64/10, BGHZ 191, 270 Rn. 8; vom 24. Januar 2018 - VII ZB 21/17, WM 2018, 432 Rn. 10; vom 24. Januar 2018 - VII ZB 27/17, NZI 2018, 493 Rn. 9, 11; Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, aaO Rn. 38 ff).

  • BGH, 26.09.2013 - IX ZB 247/11

    Insolvenzbeschlag für Sparguthaben aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen

    Arbeitseinkommen anzusparen und dem Gläubigerzugriff zeitlich unbegrenzt vorzuenthalten, ist dagegen rechtlich nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - VII ZB 64/10, BGHZ 191, 270 Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 2 S 894/17

    Beitreibung kommunalabgabenrechtlicher Ansprüche; Pfändungsschutz; vorläufiger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10 -, juris Rdnr. 7 - 10) gilt hinsichtlich der Zuständigkeit zur Prüfung der Höhe pfändungsfreier Beträge bei einem Pfändungsschutzkonto Folgendes:.

    Sie entscheidet auch in eigener Zuständigkeit darüber, ob sie - wie in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung bei wechselnden Höhe des Arbeitseinkommens üblich und zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10 -, juris) - den Freibetrag nach § 850k Abs. 4 ZPO durch Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen (zuzüglich der Witwerrente) festsetzt oder ob sie monatlich eine betragsgenaue Festsetzung vornimmt.

  • OLG Dresden, 13.10.2021 - 13 U 560/21

    Pfändbarkeit von Guthaben auf einem Girokonto Zahlungseingang auf einem

    Der Pfändungsschutz knüpft nicht an die Art der Einkünfte an (BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10, Rn. 7, zit. nach juris).

    Ein solcher sog. Blankettbeschluss ist zulässig (BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10, zit. nach juris), der Umfang der Pfandfreistellung wird jedoch durch die gerichtliche Anordnung konkretisiert.

    Die Kreditinstitute dürfen nicht mit dem Risiko belastet werden, dass sie bei zweifelhaften Überweisungen eine Fehleinschätzung vornehmen (BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10, Rn. 12, zit. nach juris).

    Dem steht gegenüber, dass ansonsten ein erhöhter Arbeitsaufwand auf die Kreditinstitute zukäme, denn der Schuldner wäre bei ständig schwankenden Freibeträgen genötigt, in kurzen Abständen Beschlüsse nach § 850k Abs. 4 ZPO zu erwirken, die dann manuell von den Kreditinstituten umgesetzt werden müssten (BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10, Rn. 13, zit. nach juris; BGH, Beschluss vom 11.10.2017 - VII ZB 53/14, Rn. 16).

    c) Im Übrigen hatte der BGH bereits im Beschluss vom 10.11.2011 ( VII ZB 64/10, Rn. 14, zit. nach juris) darauf hingewiesen, dass es ausreiche, dass der im Beschluss bezeichnete Arbeitgeber als Anweisender erkennbar und eine Lohn-, Gehalts- oder Besoldungsforderung Grundlage der Überweisung ist.

  • BGH, 20.09.2022 - XI ZR 5/21

    Pfändungsschutzkonto: Anwendbarkeit der Auszahlungssperre bei noch nicht

    Dieser Betrag wird dem Kontoinhaber als Sockelfreibetrag gewährleistet (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - VII ZB 64/10, BGHZ 191, 270 Rn. 7 sowie Urteile vom 4. Dezember 2014 - IX ZR 115/14, WM 2015, 177 Rn. 7 und vom 19. Oktober 2017 - IX ZR 3/17, WM 2017, 2303 Rn. 14; BT-Drucks. 16/7615 S. 13).

    Wird über das in einem Kalendermonat von der Pfändung freigestellte und in den Folgemonat pfändungsfrei übertragene Guthaben auch in diesem Monat nicht verfügt, so unterfällt es am Ende dieses Folgemonats der Pfändung (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - VII ZB 64/10, BGHZ 191, 270 Rn. 15 sowie Urteile vom 4. Dezember 2014 - IX ZR 115/14, WM 2015, 177 Rn. 7, 13, vom 17. Oktober 2017 - XI ZR 419/15, BGHZ 216, 184 Rn. 19 und vom 19. Oktober 2017 - IX ZR 3/17, WM 2017, 2303 Rn. 14 f. mwN).

  • KG, 19.12.2019 - 13 UF 120/19

    Kein Umgangsrecht des biologischen Vaters bei Zustimmung zu einer Adoption

    Besteht hingegen keine Beziehung zu dem Kind, dann greift Art. 8 EMRK zugunsten des biologischen Vaters nur, wenn es nicht ihm zuzurechnen ist, dass eine sozial-familiäre Beziehung zwischen ihm und dem Kind noch nicht entstanden ist (vgl. EGMR NJW 2012, 79 f - Schneider ./. Deutschland).
  • AG Marbach, 08.12.2015 - 2 M 243/15

    Pfändungsschutzkonto: Anordnung der befristeten Unpfändbarkeit des Kontoguthabens

  • LAG Hessen, 16.05.2014 - 10 Sa 392/13
  • LG Bielefeld, 10.07.2013 - 21 S 202/12

    Kein Pfändungsschutz für das nicht verbrauchte Guthaben auf einem

  • LG Münster, 21.06.2023 - 5 T 163/23
  • LG Essen, 21.06.2012 - 10 S 33/12

    Hinzuzählung eines vom pfändungsfreien Guthaben eines Pfändungsschutzkontos nicht

  • AG Norderstedt, 11.10.2021 - 68 M 2057/18

    Bemessung des pfändungsfreien Sockelbetrags bei schwankendem Einkommen

  • LG Saarbrücken, 22.01.2013 - 5 T 376/12

    Pfändungsschutzkonto: Übertragung nicht verbrauchten Guthabens in den Folgemonat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Münster, 04.10.2010 - 5 T 564/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23825
LG Münster, 04.10.2010 - 5 T 564/10 (https://dejure.org/2010,23825)
LG Münster, Entscheidung vom 04.10.2010 - 5 T 564/10 (https://dejure.org/2010,23825)
LG Münster, Entscheidung vom 04. Oktober 2010 - 5 T 564/10 (https://dejure.org/2010,23825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    P-Konto, Pfändungsschutzkonto, Doppelpfändung, Feigabe, Arbeitseinkommen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 850 k Abs. 4 ZPO
    P-Konto, Pfändungsschutzkonto, Doppelpfändung, Feigabe, Arbeitseinkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Freigabe des gesamten, monatlich überwiesenen Gehalts eines Schuldners durch das Vollstreckungsgericht im Falle einer Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Gehaltskonto

  • zvi-online.de

    ZPO § 850k Abs. 4
    Zur Freigabe des gesamten monatlichen Gehalts gem. § 850k Abs. 4 ZPO im Falle einer Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Gehaltskonto

  • rechtsportal.de

    ZPO § 850c; ZPO § 850k Abs. 4
    Zulässigkeit einer Freigabe des gesamten, monatlich überwiesenen Gehalts eines Schuldners durch das Vollstreckungsgericht im Falle einer Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Gehaltskonto

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZVI 2011, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.11.2011 - VII ZB 64/10

    Pfändungsschutzkonto: Anforderungen an die gerichtliche Festsetzung des

    Die Rechtsbeschwerde der Drittschuldnerin gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 4. Oktober 2010 (Az.: 5 T 564/10) wird zurückgewiesen.
  • LG Essen, 23.05.2011 - 7 T 235/11

    Bank muss bei einem Pfändungsschutzkonto keine Differenzierung nach Eingängen

    Hierdurch kann jedoch eine vom Wortlaut, Gesetzeszweck und Gesetzessystematik abweichende Auslegung des § 850k IV ZPO nicht gerechtfertigt werden (a.A.: LG Münster, Beschluss vom 04.10.2010, Az.: 5 T 564/10; LG Bielefeld, Beschluss vom 11.11.2010, Az.: 23 T 735/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht