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   BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99   

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BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99 (https://dejure.org/1999,3830)
BayObLG, Entscheidung vom 15.07.1999 - 2Z BR 94/99 (https://dejure.org/1999,3830)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 2Z BR 94/99 (https://dejure.org/1999,3830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15
    Teilungserklärung mit Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Eggenfelden - 3 UR II 70/97
  • LG Landshut - 60 T 2992/98
  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 44 (Ls.)
  • ZWE 2000, 122
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99
    Zulässig ist aber auch eine andere Nutzung, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (BayObLG NJW-RR 1989, 719/720; WuM 1993, 490 und 1999, 178 f.).

    Es genügt, daß mit solchen nach dem gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG WuM 1993, 490 und 1999, 178 f.).

  • BayObLG, 28.12.1995 - 2Z BR 95/95

    Nutzung eines nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumes als Gästezimmer

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99
    Ob dem Antragsgegner vom Landgericht zu Recht unter Berufung auf den Beschluß des Senats vom 28.12.1995 (FGPrax 1996, 57 ) die Nutzung seiner Kellerräume als Hobbyraum oder als Gästeraum gestattet wurde, erscheint zweifelhaft, braucht vom Senat aber nicht entschieden zu werden.
  • BayObLG, 03.08.1998 - 2Z BR 72/98

    Verwirken eines geltend gemachten Unterlassungsanspruchs, das in der

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Verpflichtete nach dem Verhalten der Anspruchsberechtigten mit der Geltendmachung der Ansprüche nicht mehr zu rechnen brauchte und sich daher darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat (BayObLG NZM 1998, 966/967).
  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99
    Zulässig ist aber auch eine andere Nutzung, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (BayObLG NJW-RR 1989, 719/720; WuM 1993, 490 und 1999, 178 f.).
  • BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89

    Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle; Auslegung der Bezeichung

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99
    Es genügt, daß mit solchen nach dem gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG WuM 1993, 490 und 1999, 178 f.).
  • BayObLG, 07.07.2004 - 2Z BR 89/04

    Wohnen in Hobbyräumen

    Darin liegt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter (allg. M.; z.B. BayObLG ZWE 2000, 122 = NZM 2000, 44 - LS - NZM 1999, 33; ZMR 1998, 360/361; FGPrax 1996, 57; WuM 1994, 222).

    Die Frage ist anhand einer typisierenden, d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen (st. Rspr.; z.B. BayObLG ZWE 2000, 122/123).

    Es genügt, dass mit solchen nach dem gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist (BayObLG ZWE 2000, 122/123 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03

    Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung zur Zweckbestimmung eines

    Damit dürfen die Räume grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; zulässig ist aber auch eine andere Nutzung, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (vgl. etwa BayObLG WuM 1992, 490; WE 1998, 398; NZM 2000, 1237; ZWE 2000, 122; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907; OLG Saarbrücken NZM 1999, 265).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine ggf. zweckbestimmungswidrige Nutzung mehr stört oder beeinträchtigt, als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung, ist eine typisierende, d. h. verallgemeinernde Betrachtungsweise geboten (vgl. hierzu Senat OLGR 2005, 58; BayObLG ZWE 2000, 122).

  • OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05

    Wohnungseigentumsrecht: Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken

    Die in Rede stehenden Teileigentumsräume dürfen grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; eine andere Nutzung ist nur zulässig, wenn sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (vgl. zum Ganzen BayObLG ZMR 2000, 234; BayObLG ZfIR 2000, 47, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr reicht es für die Annahme einer störenden Nutzung aus, dass nach dem "gewöhnlichen Gang der Dinge" mit entsprechenden Beeinträchtigungen zu rechnen ist (BayObLG ZfIR 2000, 47, 48).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99

    Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs im Falle zweckwidriger

    Die Kammer geht zu Recht davon aus, dass in dieser Bezeichnung eine die Nutzung des Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nach §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 4, 8 Abs. 2 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG liegt (BayobLG NJW-RR 1996, 463; 464; WuM 1999, 178, NZM 2000, 44; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 13 Rdz. 51), die das Vertrauen begründet, dass jedenfalls keine Nutzung zulässig ist, die mehr stört oder beeinträchtigt als die angebenene.

    Ebenfalls rechtlich einwandfrei ist das Landgericht in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, dass - nach der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (BayObLG NZM 2000, 44; WuM 1999, 178; Senat vom 08.11.1999 - 3 Wx 321/99) - sich die Nutzung von Keller- bzw. Hobbyräumen zu Wohnzwecken gegenüber einer solchen gemäß der Zweckbestimmung als intensivere und konfliktträchtigere Nutzung darstellt und daher prinzipiell ausgeschlossen ist.

  • BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04

    Zweckwidrige Nutzung eines Hobbyraumes als eigenständige Wohnung

    Darin liegt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter (allgem. Meinung; z.B. BayObLG ZWE 2000, 122 = NZM 2000, 44 - Leitsatz; NZM 1999, 33; ZMR 1998, 360/361).

    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Anspruchsgegner nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dieser werde sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen (BayObLG NZM 2000, 44; OLG Köln ZMR 1998, 111; Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. § 242 Rn. 87).

  • LG München I, 18.08.2021 - 1 S 2103/20

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verschuldens des

    Auf die Erweislichkeit konkreter Beeinträchtigungen kommt es nicht an, es genügt, dass mit ihnen beim gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist (LG Wiesbaden, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 4 T 300/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. November 2012 - 20 W 12/08 - BayObLG, 15.7.1999, AZ: 2Z BR 94/99; KG Berlin, 13.2.2007, AZ: 24 W 347/06).
  • KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06

    Wohnungeigentum: Inhalt der Zweckbestimmung "Laden"; Überschreitung des

    Es genügt, dass mit solchen nach dem gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist (BayObLG ZWE 2000, 122, Rdnr. 14 nach juris; KG NJW-RR 1992, Rdnr. 10 nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg, a. a. O., Rdnr. 16 nach juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2004 - 20 W 516/01

    Wohnungseigentum: Antragsbefugnis eines Wohnungseigentümers für

    Die Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken stellt sich nach der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (BayObLG NZM 2000, 44; Senat, Beschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-) gegenüber einer solchen gemäß der Zweckbestimmung als intensivere und konfliktträchtigere Nutzung dar und ist daher prinzipiell ausgeschlossen (OLG Düsseldorf NZM 2000, 866, 867; BayObLG ZWE 2000, 122).
  • LG Karlsruhe, 30.12.2020 - 11 S 129/18

    Keller darf nicht als Wohnung genutzt werden!

    Dies ist bei der Nutzung eines Kellerraums als Wohnung aber nicht der Fall (BayObLG, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 2Z BR 94/99).
  • OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/02

    Wohnungseigentum - Nutzung von Büroräumen im Keller als Wohnräume

    Eine solche mit der Teilungserklärung nicht übereinstimmende Nutzung von Teileigentumsräumlichkeiten ist nur grundsätzlich unzulässig, d.h. sie kann ausnahmsweise zulässig sein, sofern durch sie kein anderer Wohnungseigentümer mehr gestört oder beeinträchtigt wird als durch eine Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung (vgl. BayObLG ZWE 2000, 122; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 191 = NZM 2000, 866; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 212; Bärmann/Pick/Merle WEG § 15 Rdnr. 16; Palandt/Bassenge WEG § 15 Rdnr. 17).
  • LG Wiesbaden, 20.12.2007 - 4 T 300/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtung zweier inhaltsgleicher Beschlüsse;

  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 3 Wx 50/03

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs Anspruch auf Unterlassung der Nutzung

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 3 Wx 118/00

    Rechtswirkungen der Bezeichnung einer Fläche als "Lager" im Aufteilungsplan;

  • OLG Köln, 30.09.2005 - 16 Wx 37/05
  • AG Mannheim, 06.04.2005 - 4 UR WEG 251/04

    Wohnungseigentum: Nutzung von Wohnräumen als religiöse Versammlungsstätte

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