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   OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99   

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OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99 (https://dejure.org/2000,4460)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2000 - 16 Wx 185/99 (https://dejure.org/2000,4460)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 16 Wx 185/99 (https://dejure.org/2000,4460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bauliche Veränderung bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 22 Abs. 1
    Bauliche Veränderung bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauliche Veränderung bei gemeinschaftlichem Wohnungseigentum; Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung; Beschlusszuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Bauliche Veränderung bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 305 (Ls.)
  • ZWE 2000, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Regelungsgegenstand der beiden Beschlüsse, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht wegen der hierin enthaltenen Dauerwirkungen selbst auslegen kann (BGH NJW 1998, 3713 = NZM 1998, 955), sind in concreto auch bauliche Veränderungen bzw. deren Beseitigung.

    Beide Gesichtspunkte sind demzufolge sowohl in dem Beschluss vom 22.05.1996 wie auch in dem jetzt angefochtenen konsequenterweise als eine Art "Paket" miteinander verbunden, so dass die Unwirksamkeit des Teils über die Wiederherstellung des ursprünglichen Bepflanzungszustandes nach dem auf Eigentümerbeschlüsse entsprechend anwendbaren § 139 BGB (vgl. BGH NJW 1998, 3713 = NZM 1998, 955) die Unwirksamkeit des gesamten Beschlusses nach sich zieht.

  • KG, 10.12.1993 - 24 W 6967/93
    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Vom rechtlichen Ansatzpunkt her zutreffend macht die Rechtsbeschwerde geltend, dass allein die Tatsache, dass es zu dem Pflanzdach bereits einen früheren - einstimmig gefassten - bestandskräftigen Beschluss gibt, noch nicht zur Unwirksamkeit des Zweitbeschlusses führt; denn aus der autonomen Beschlusszuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer folgt zugleich deren grundsätzliche Berechtigung, über eine schon geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen, sofern hierbei schutzwürdige Belange einzelner Wohnungseigentümer, die sich aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses ergeben, berücksichtigt werden (BGHZ 113, 197, 200).
  • OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 56/99

    Dachgarten rund um Penthousewohnung

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Damit war ein gegenüber der ursprünglichen Anlage vor der Dachsanierung erheblich veränderter baulicher Zustand geschaffen, praktisch ein neuer Dachgarten angelegt worden (vgl. zum Dachgarten als bauliche Veränderung Senat OLGR 1999, 365 = ZMR 2000, 59 = NZM 1999, 1103 = NJW-RR 2000, 16; OLG Hamm OLGR 1997, 161; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 22 Rdn. 44).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
  • OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99

    Tatbestand in der WEG -Entscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
  • OLG Köln, 12.10.1988 - 2 Wx 27/88
    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98

    Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
  • OLG Köln, 11.09.1986 - 2 Wx 19/86

    Verfahrensmangel; Beschwerdeentscheidung; Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05

    Zuständigkeit für Beschwerdeentscheidung in WEG -Verfahren bei Gerichtsstand

    Die Beseitigung einer einst gemäß § 22 Abs. 1 WEG beschlossenen baulichen Veränderung (Rückbau) stellt nämlich ihrerseits wieder eine die Einstimmigkeit voraussetzende bauliche Maßnahme im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar (OLG Köln NZM 2000, 305; Weitnauer-Lüke WEG 9. Auflage 2005, § 22 Rdz. 9), wobei sich die Beseitigung eines Wintergartens für den Nutzungsberechtigten regelmäßig - so auch hier für den Beteiligten zu 1 - nachteilig im Sinne der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG auswirkt.

    Zwar ist die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Blick auf ihre autonome Beschlusszuständigkeit grundsätzlich berechtigt, über eine geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen - ggf. auch die Genehmigung zur Vornahme einer baulichen Veränderung zu widerrufen (BayObLG WE 1995, 342) - soweit sie schutzwürdige Belange einzelner Wohnungseigentümer aus dem Erstbeschluss beachtet (BGHZ 113, 197, 200; vgl. auch OLG Köln NZM 2000, 305).

  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Freilich ist, falls durch zulässige Veränderungen eines Voreigentümers ein anderer rechtmäßiger Zustand geschaffen wurde, dieser zum Vergleich mit dem derzeitigen Erscheinungsbild der Anlage heranzuziehen (BayObLG NZM 1999, 29; OLG Köln ZWE 2000, 429; OLG Saarbrücken FGPrax 1997, 56/58; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 22 WEG Rn. 4).
  • KG, 09.06.2009 - 24 W 357/08

    Wohnungseigentum: Auslegung eines Beschlusses über die Begründung von

    Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, dass das Rechtsbeschwerdegericht jedenfalls solche Beschlüsse uneingeschränkt selbst auslegen könne, die als Dauerregelung auch für den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers gelten sollen (BGH NJW 1998, 3713, 3714; zuvor bereits OLG Stuttgart NJW-RR 1991, 913; OLG Stuttgart WE 1998, 282; OLG Köln ZWE 2000, 429, 430).
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