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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00   

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https://dejure.org/2000,5078
BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00 (https://dejure.org/2000,5078)
BayObLG, Entscheidung vom 28.09.2000 - 2Z BR 102/00 (https://dejure.org/2000,5078)
BayObLG, Entscheidung vom 28. September 2000 - 2Z BR 102/00 (https://dejure.org/2000,5078)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Wohngeldvorschuss; Nachforderung; Jahresabrechnung; Hausverwalter; Zurückbehaltungsrecht

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 5; ; BGB § 273

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5; BGB § 273
    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht zwischen Hausverwalter und Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 346 (Ls.)
  • ZMR 2001, 53
  • ZWE 2001, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98

    Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren um

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
    Nach Zurückverweisung der Sache an das Landgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung durch Senatsbeschluß vom 18.12.1998.(WuM 1999, 185) hat das Landgericht mit Beschluß vom 7.8.2000 den Antragsgegner verpflichtet, an die Antragsteller 5896, 79 DM nebst Zinsen zu zahlen.
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96

    Kostenschlüssel und Miteigentumsanteil

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
    2 Z 51/78|OLG Frankfurt; 08.06.1979; 5 U 211/78">MDR 1980, 57; ZMR 1997, 42/44; Staudinger/Bub § 28 Rn. 235 i.V.m. Rn. 233).
  • BayObLG, 10.08.1994 - 2Z BR 46/94

    Bestimmung der Verzinsung rückständiger Wohngelder im Verwaltervertrag

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
    a) Der in der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz, dass gegen Wohngeldansprüche der Wohnungseigentümer (§ 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5 WEG) nur in eingeschränktem Umfang aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden kann (BayObLGZ 1971, 313/315; 1988, 212/215; BayObLG WE 1995, 254), gilt nicht nur für Wohngeldvorschüsse, sondern auch für Nachforderungen aufgrund einer beschlossenen Jahresabrechnung (Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 422).
  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
    a) Der in der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz, dass gegen Wohngeldansprüche der Wohnungseigentümer (§ 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5 WEG) nur in eingeschränktem Umfang aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden kann (BayObLGZ 1971, 313/315; 1988, 212/215; BayObLG WE 1995, 254), gilt nicht nur für Wohngeldvorschüsse, sondern auch für Nachforderungen aufgrund einer beschlossenen Jahresabrechnung (Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 422).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.05.1999 - II 12/97

    Schenkungsteuer; Übertragung eines Grundstücks von Handwerkskammer auf

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
    LG Traunstein 4 T 2008/98; AG Mühldorf a. Inn 1 UR II 12/97.
  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
    a) Der in der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz, dass gegen Wohngeldansprüche der Wohnungseigentümer (§ 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5 WEG) nur in eingeschränktem Umfang aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden kann (BayObLGZ 1971, 313/315; 1988, 212/215; BayObLG WE 1995, 254), gilt nicht nur für Wohngeldvorschüsse, sondern auch für Nachforderungen aufgrund einer beschlossenen Jahresabrechnung (Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 422).
  • AG Neuss, 19.12.2012 - 91 C 3589/12

    Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Hausgelder zulässig?

    Für die Anwendung der ober aufgeführten Grundsätze auch auf diesen Fall könne zwar das Argument sprechen, dass im Sinne der geordneten Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft die Einschränkung von Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nicht nur für Wohngeldvorschüsse, sondern auch für Nachforderungen aufgrund einer Jahresabrechnung gilt (BayObLG, ZMR 2001, 53-54).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - 3 Wx 398/02

    Kostenentscheidung nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung der

    Das von dem Beteiligten zu 2 reklamierte Zurückbehaltungsrecht wegen "unklarer Rechtslage" stand ihm an dem Wohngeld gerade deshalb nicht zu, weil die Wohnungseigentümergemeinschaft auf pünktliche Zahlung der Beträge zur Sicherung ihrer Liquidität angewiesen ist (vgl. BayObLG, ZMR 2001, 53 f.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 62/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6805
BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 62/00 (https://dejure.org/2000,6805)
BayObLG, Entscheidung vom 21.09.2000 - 2Z BR 62/00 (https://dejure.org/2000,6805)
BayObLG, Entscheidung vom 21. September 2000 - 2Z BR 62/00 (https://dejure.org/2000,6805)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Eigentümergemeinschaft; Rechtsmittelbeschwer; Maßgebender Wert

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 45 Abs. 1
    Rechtsmittelbeschwer bei Entlassung aus Fernsehkabelanschluss

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 142/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 8118/99
  • BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 62/00

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 49
  • ZWE 2001, 157
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 62/00
    das Landgericht die Erstbeschwerde wegen Nichterreichens der erforderlichen Beschwer als unzulässig verworfen hat (BGHZ 119, 216/217; BayObLG WuM 1999, 130/131 m.w.N.).

    Der Wert des Beschwerdegegenstands kann insgesamt nicht höher, wohl aber niedriger sein als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (BGHZ 119, 216/218 f.; BayObLGZ 1990, 141/143 f. und ständige Rechtsprechung).

    Da allein das vermögenswerte Interesse des Beschwerdeführers an einer Änderung der angefochtenen Entscheidung maßgebend ist, bleiben die Interessen der übrigen Wohnungseigentümer und die Bedeutung der Sache für die Gemeinschaft insgesamt unberücksichtigt (BGHZ 119, 216/219; BayObLG ZMR 1999, 348).

  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 111/98

    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 62/00
    das Landgericht die Erstbeschwerde wegen Nichterreichens der erforderlichen Beschwer als unzulässig verworfen hat (BGHZ 119, 216/217; BayObLG WuM 1999, 130/131 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    Auszug aus BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 62/00
    Der Wert des Beschwerdegegenstands kann insgesamt nicht höher, wohl aber niedriger sein als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (BGHZ 119, 216/218 f.; BayObLGZ 1990, 141/143 f. und ständige Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 23.03.2006 - 15 W 434/05

    Beschwerdewert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde

    Es bleibt deshalb für die Bemessung seiner Beschwer bei den Grundsätzen, die für die Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, durch die Zahlungspflichten begründet werden, entwickelt worden sind: Maßgebend ist grundsätzlich die anteilige Verpflichtung zur Kostentragung, die sich aus dem Eigentümerbeschluss für den Beschwerdeführer ergibt (BayObLG ZMR 2000, 49 = ZWE 2001, 157; st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss vom 04.02.2003 - 15 W 325/02 -).
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