Rechtsprechung
BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Wohngeldvorschuss; Nachforderung; Jahresabrechnung; Hausverwalter; Zurückbehaltungsrecht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5; BGB § 273
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht zwischen Hausverwalter und Wohnungseigentümer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mühldorf am Inn - UR II 12/97
- LG Traunstein, 17.08.1998 - 4 T 2008/98
- BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
- BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
Papierfundstellen
- NZM 2002, 346 (Ls.)
- ZMR 2001, 53
- ZWE 2001, 157
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren um …
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
Nach Zurückverweisung der Sache an das Landgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung durch Senatsbeschluß vom 18.12.1998.(WuM 1999, 185) hat das Landgericht mit Beschluß vom 7.8.2000 den Antragsgegner verpflichtet, an die Antragsteller 5896, 79 DM nebst Zinsen zu zahlen. - BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96
Kostenschlüssel und Miteigentumsanteil
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
2 Z 51/78|OLG Frankfurt; 08.06.1979; 5 U 211/78">MDR 1980, 57; ZMR 1997, 42/44; Staudinger/Bub § 28 Rn. 235 i.V.m. Rn. 233). - BayObLG, 10.08.1994 - 2Z BR 46/94
Bestimmung der Verzinsung rückständiger Wohngelder im Verwaltervertrag
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
a) Der in der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz, dass gegen Wohngeldansprüche der Wohnungseigentümer (§ 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5 WEG) nur in eingeschränktem Umfang aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden kann (BayObLGZ 1971, 313/315; 1988, 212/215; BayObLG WE 1995, 254), gilt nicht nur für Wohngeldvorschüsse, sondern auch für Nachforderungen aufgrund einer beschlossenen Jahresabrechnung (…Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 422).
- BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88
Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
a) Der in der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz, dass gegen Wohngeldansprüche der Wohnungseigentümer (§ 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5 WEG) nur in eingeschränktem Umfang aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden kann (BayObLGZ 1971, 313/315; 1988, 212/215; BayObLG WE 1995, 254), gilt nicht nur für Wohngeldvorschüsse, sondern auch für Nachforderungen aufgrund einer beschlossenen Jahresabrechnung (…Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 422). - FG Sachsen-Anhalt, 27.05.1999 - II 12/97
Schenkungsteuer; Übertragung eines Grundstücks von Handwerkskammer auf …
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
LG Traunstein 4 T 2008/98; AG Mühldorf a. Inn 1 UR II 12/97. - BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70
Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft; …
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
a) Der in der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz, dass gegen Wohngeldansprüche der Wohnungseigentümer (§ 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5 WEG) nur in eingeschränktem Umfang aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden kann (BayObLGZ 1971, 313/315; 1988, 212/215; BayObLG WE 1995, 254), gilt nicht nur für Wohngeldvorschüsse, sondern auch für Nachforderungen aufgrund einer beschlossenen Jahresabrechnung (…Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 422).
- AG Neuss, 19.12.2012 - 91 C 3589/12
Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Hausgelder zulässig?
Für die Anwendung der ober aufgeführten Grundsätze auch auf diesen Fall könne zwar das Argument sprechen, dass im Sinne der geordneten Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft die Einschränkung von Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nicht nur für Wohngeldvorschüsse, sondern auch für Nachforderungen aufgrund einer Jahresabrechnung gilt (BayObLG, ZMR 2001, 53-54). - OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - 3 Wx 398/02
Kostenentscheidung nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung der …
Das von dem Beteiligten zu 2 reklamierte Zurückbehaltungsrecht wegen "unklarer Rechtslage" stand ihm an dem Wohngeld gerade deshalb nicht zu, weil die Wohnungseigentümergemeinschaft auf pünktliche Zahlung der Beträge zur Sicherung ihrer Liquidität angewiesen ist (vgl. BayObLG, ZMR 2001, 53 f.).
Rechtsprechung
BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 62/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Eigentümergemeinschaft; Rechtsmittelbeschwer; Maßgebender Wert
- Judicialis
WEG § 45 Abs. 1
- rechtsportal.de
WEG § 45 Abs. 1
Rechtsmittelbeschwer bei Entlassung aus Fernsehkabelanschluss - ibr-online
Wohnungseigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 142/99
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 8118/99
- BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 62/00
Papierfundstellen
- ZMR 2001, 49
- ZWE 2001, 157
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 62/00
das Landgericht die Erstbeschwerde wegen Nichterreichens der erforderlichen Beschwer als unzulässig verworfen hat (BGHZ 119, 216/217; BayObLG WuM 1999, 130/131 m.w.N.).Der Wert des Beschwerdegegenstands kann insgesamt nicht höher, wohl aber niedriger sein als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (BGHZ 119, 216/218 f.; BayObLGZ 1990, 141/143 f. und ständige Rechtsprechung).
Da allein das vermögenswerte Interesse des Beschwerdeführers an einer Änderung der angefochtenen Entscheidung maßgebend ist, bleiben die Interessen der übrigen Wohnungseigentümer und die Bedeutung der Sache für die Gemeinschaft insgesamt unberücksichtigt (BGHZ 119, 216/219; BayObLG ZMR 1999, 348).
- BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 111/98
Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Beschwerde
Auszug aus BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 62/00
das Landgericht die Erstbeschwerde wegen Nichterreichens der erforderlichen Beschwer als unzulässig verworfen hat (BGHZ 119, 216/217; BayObLG WuM 1999, 130/131 m.w.N.). - BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
Auszug aus BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 62/00
Der Wert des Beschwerdegegenstands kann insgesamt nicht höher, wohl aber niedriger sein als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (BGHZ 119, 216/218 f.; BayObLGZ 1990, 141/143 f. und ständige Rechtsprechung).
- OLG Hamm, 23.03.2006 - 15 W 434/05
Beschwerdewert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde
Es bleibt deshalb für die Bemessung seiner Beschwer bei den Grundsätzen, die für die Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, durch die Zahlungspflichten begründet werden, entwickelt worden sind: Maßgebend ist grundsätzlich die anteilige Verpflichtung zur Kostentragung, die sich aus dem Eigentümerbeschluss für den Beschwerdeführer ergibt (BayObLG ZMR 2000, 49 = ZWE 2001, 157; st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss vom 04.02.2003 - 15 W 325/02 -).