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   BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00   

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https://dejure.org/2000,7087
BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00 (https://dejure.org/2000,7087)
BayObLG, Entscheidung vom 16.06.2000 - 2Z BR 20/00 (https://dejure.org/2000,7087)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - 2Z BR 20/00 (https://dejure.org/2000,7087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Garmisch-Partenkirchen - UR II 93/98
  • LG München II - 2 T 1985/99
  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1015
  • ZMR 2000, 776
  • ZWE 2001, 27
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95

    Nutzung von Räumen, die in der Teilungserklärung als "Partyraum, Werkraum,

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00
    Bei einer über die damit gegebene Zweckbestimmung hinausgehenden Nutzung ist ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB , § 15 Abs. 3 WEG gegeben (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 464 ).

    Dabei kann sich ein Unterlassungsanspruch insbesondere aus einer intensiveren Nutzung und den damit verbundenen weitergehenden Störungen und Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1996, 464 ; ZMR 2000, 53).

  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99

    Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch ein Gartenhaus

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00
    Allerdings muß es sich dabei um eine nachteilige Änderung handeln (BayObLG ZMR 2000, 117).

    Ob eine nachteilige Veränderung vorliegt, liegt weitgehend auf dem Gebiet tatrichterlicher Würdigung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie auf einem Rechtsfehler beruht (BayObLG WUM 1996, 487; ZMR 2000, 117).

  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99

    Imbissstube ist kein "Laden"

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00
    Dabei kann sich ein Unterlassungsanspruch insbesondere aus einer intensiveren Nutzung und den damit verbundenen weitergehenden Störungen und Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1996, 464 ; ZMR 2000, 53).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachprüfung einer relativen

    Maßgeblich ist vielmehr eine typisierende Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28 und NZM 2001, 137; Senatsbeschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-; Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 14).
  • LG München I, 26.01.2015 - 1 S 9962/14

    Zulässigkeit der Nutzung einer Eigentumswohnung als Heilpraktiker- bzw.

    Ob dies der Fall ist muss anhand einer typisierenden Betrachtungsweise festgestellt werden (st. Rspr., z. B. BayObLG, ZWE 2000, 521, 522; ZWE 2001, 27 ff.; OLG München ZMR 2005, 727, 728; Bärmann, WEG, 12. Auflage, § 13, Rdnr. 26).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2008 - 20 W 259/07

    Wohnungseigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss über die Aufstellung eines

    Auch wenn es sich bei der Bezeichnung als "Waschraum" um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter handeln würde, wäre ein von dieser Zweckbestimmung abweichender Gebrauch nur dann unzulässig, wenn er bei der gebotenen typisierender Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28; MDR 2007, 513; Senatsbeschluss vom 02.11.2005 -20 W 378/03- NJW-RR 2006, 1445; Palandt/Bassenge: WEG, 68. Aufl., § 15, Rdnr. 14 ), stärker stören kann.
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03

    Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung

    Für diese Betrachtung ist der Gebrauch nach seiner Art und Durchführung (hier etwa die teilweise Nutzung der Wohnung als ...praxis und die danach zu erwartende Besucher- und ggf. Personalanzahl bzw. -frequenz) zu konkretisieren und auf die örtlichen (Umfeld, Lage im Gebäude) und zeitlichen (etwa Öffnungszeiten) Verhältnisse zu beziehen (vgl. Palandt/Bassenge, a.a.O., § 15 Rz. 14; vgl. auch OLG Hamm FGPrax 2004, 12; BayObLG NZM 2001, 138; ZWE 2001, 27).
  • OLG Frankfurt, 06.01.2006 - 20 W 202/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungs-

    Ein von der Zweckbestimmung "Laden" abweichender Gebrauch ist unzulässig, wenn er bei der gebotenen typisierender Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28 und NZM 2001, 137; Senatsbeschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-; Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 14) stärker stören kann.
  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 21/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers

    Ein von der Zweckbestimmung "Lager" abweichender Gebrauch ist unzulässig, wenn er bei der gebotenen typisierender Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28 und NZM 2001, 137; Senatsbeschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-; Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 14) stärker stören kann.
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass Fälle denkbar sind, in denen es sich ausnahmsweise anders verhält (ebenso für Hobbyräume BayObLG NJW-RR 1991, 139; ZMR 1993, 29, 30; NZM 1999, 33; ZWE 2001, 27, 28; OLG Köln ZMR 2001, 661, 662).
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