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   KG, 17.06.1998 - 24 W 9047/97   

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KG, 17.06.1998 - 24 W 9047/97 (https://dejure.org/1998,7598)
KG, Entscheidung vom 17.06.1998 - 24 W 9047/97 (https://dejure.org/1998,7598)
KG, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 24 W 9047/97 (https://dejure.org/1998,7598)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZWE 2001, 334
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang auch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. ZWE 2001, 334) ausgesprochen, dass es dabei im Ermessen der Tatsacheninstanzen liegt, ob sie bei festgestellten Fehlern der Jahresabrechnung, insbesondere wegen der Schwere oder der Vielzahl der sich auf das Endergebnis auswirkenden Abrechnungsfehler, die Billigung der Jahresabrechnung insgesamt für ungültig erklären oder nur eine (abgrenzbare) Teilungültigerklärung aussprechen.
  • LG Köln, 26.09.2006 - 18 O 140/05

    Testamentsvollstreckervergütung

    Auch dies sind Kosten der Testamentsvollstreckung, die die Erbinnen getragen haben und die in der Gesamtschau vergütungsmindernd zu berücksichtigen waren (so auch Zimmermann, Die angemessene Testamentsvollstreckervergütung in ZWE 2001, 334, 338 a.E..).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Der Senat hat in den zitierten Entscheidungen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. ZWE 2001, 334; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.0.; § 28 Rz. 83 a; Erman/Grziwotz, a.a.O., § 28 WEG Rz. 6) ausgesprochen, dass es dabei im Ermessen der Tatsacheninstanzen liegt, ob sie bei festgestellten Fehlern in der Jahresabrechnung, insbesondere wegen der Schwere oder der Vielzahl der sich auf das Endergebnis auswirkenden Abrechnungsfehler, die Billigung der Jahresabrechnung insgesamt für ungültig erklären oder nur eine (abgrenzbare) Teilungültigerklärung aussprechen.
  • OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07

    Wohnungseigentumssache: Maßstab für die Abgrenzung zwischen vollständiger und

    Eine bloße Teilungültigerklärung ist sogar dann zwingend geboten, wenn ein die Festlegung der Gesamtkosten beeinflussender Mangel nicht vorliegt (vgl. KG ZWE 2001, 334; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769).

    Dennoch hält der Senat trotz der namentlich in der Literatur geäußerten Bedenken an der bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Hamm ZMR 1998, 715; KG ZWE 2001, 334), die im Wesentlichen auf Schwere und Vielzahl der Fehler abstellt, schon aus verfahrensökonomischen Gründen fest.

  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    f) Auch wenn die gesamte Jahresabrechnung angefochten ist, sich jedoch nur einzelne Positionen der Abrechnung als mangelhaft erweisen, ist die Abrechnung nicht insgesamt für ungültig zu erklären, sondern nur hinsichtlich mangelhafter selbständiger Einzelposten (BayObLGZ 1989, 310/312; BayObLG WE 1999, 153 f.; siehe auch KG ZWE 2001, 334; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 106).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Der Senat hat in den zitierten Entscheidungen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. ZWE 2001, 334; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O.; § 28 Rz. 83 a; Erman/Grziwotz, a.a.O., § 28 WEG Rz. 6) ausgesprochen, dass es dabei im Ermessen der Tatsacheninstanzen liegt, ob sie bei festgestellten Fehlern in der Jahresabrechnung, insbesondere wegen der Schwere oder der Vielzahl der sich auf das Endergebnis auswirkenden Abrechnungsfehler, die Billigung der Jahresabrechnung insgesamt für ungültig erklären oder nur eine (abgrenzbare) Teilungültigerklärung aussprechen.
  • LG Hamburg, 03.11.2010 - 318 S 110/10

    Ungültigkeiter Beschluss bei mangelhafter Gesamtabrechnung

    Nach einer Ansicht liegt es im Ermessen der Gerichte, ob bei festgestellten Fehlern der Jahresabrechnung deren Billigung insgesamt für ungültig zu erklären ist, oder nur eine abgrenzbare Teilungültigkeitserklärung auszusprechen ist (KG, ZWE 2001, 334; OLG Frankfurt, ZMR 2003, 769).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung:

    Der Senat hat in dem bereits vom Landgericht zitierten Beschluss (vom 12.03.2003, 20 W 283/01 = ZMR 2003, 769) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. ZWE 2001, 334) ausgesprochen, dass es dabei im Ermessen der Tatsacheninstanzen liegt, ob sie bei festgestellten Fehlern der Jahresabrechnung, insbesondere wegen der Schwere oder der Vielzahl der sich auf das Endergebnis auswirkenden Abrechnungsfehler, die Billigung der Jahresabrechnung insgesamt für ungültig erklären oder nur eine (abgrenzbare) Teilungültigerklärung aussprechen (vgl. auch den weiteren Beschluss des Senats vom 20.12.2004, 20 W 337/01; ebenfalls die vorliegende Gemeinschaft betreffend).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des

    Eine bloße Teilungültigerklärung wäre sogar dann zwingend geboten, wenn ein die Festlegung der Gesamtkosten beeinflussender Mangel nicht vorliegt (vgl. Kammergericht ZWE 2001, 334, in ausdrücklicher Abgrenzung zu der von der weiteren Beschwerde des Antragstellers zitierten Entscheidung in NJW-RR 1996, 844).
  • OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 20 W 73/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert bei der Anfechtung von Beschlüssen über

    Rügt der Eigentümer dagegen etwa den Kostenverteilungsschlüssel, so wird in der Regel Streitgegenstand sogar auch dann die ganze Jahresabrechnung sein, wenn der Eigentümer sich ausdrücklich nur gegen die Einzelabrechnung wendet, weil die Einschränkung auf seine Einzelabrechnung verfahrensrechtlich sinnlos wäre (Kammergericht WuM 1996, 364; vgl. auch ZWE 2001, 334).
  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

    Beschränkungsmöglichkeit für den Antrag auf Ungültigerklärung eines

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