Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 15.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - I-3 Wx 318/00   

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https://dejure.org/2000,3046
OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - I-3 Wx 318/00 (https://dejure.org/2000,3046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2000 - I-3 Wx 318/00 (https://dejure.org/2000,3046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - I-3 Wx 318/00 (https://dejure.org/2000,3046)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 21 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1 S. 2, § 14 Nr. 1, § 21 Abs. 4
    Zulässigkeit von Außenrolläden in einer Wohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 243
  • FGPrax 2001, 17
  • ZMR 2001, 130
  • BauR 2001, 846 (Ls.)
  • ZWE 2001, 34
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 3 Wx 99/95

    Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Anbringung vorstehender Rolladenkästen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 318/00
    Dass ein solcher Nachteil auch in einer nicht ganz unerheblichen Veränderung des optischen Gesamteindrucks liegen kann, ist anerkannt (vgl. BGH a.a.O.; BayObLG WM 1992, 88; Senat a.a.O. und für Rolladenkästen NJW-RR 1995, 1418 sowie WE 1990, 203).
  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 193/93

    Verzugsschaden des Käufers einer Eigentumswohnung bei Verzug des Verkäufers mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 318/00
    Unter einem Nachteil in diesem Sinne ist jede nicht ganz unerhebliche konkrete und objektive Beeinträchtigung zu verstehen (vgl. BGH NJW 1992, 979 m.w.Nachw.; KG NJW 1995, 587; Senat 3 Wx 148/97 vom 14:05.97 und 3 Wx 15/98 vom 25.02.98).
  • KG, 03.12.1993 - 24 W 6483/93

    Sondernutzungsrecht; Terrasse; Terrassenüberdachung; Vertikalmarkise;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 318/00
    Die im Gegensatz zu der Bewertung des Amtsgerichts stehende Annahme des Landgerichts, der optische Gesamteindruck der Gebäudefassade sei durch die Außenrolladen nachteilig verändert worden, beruht nicht auf einer unterschiedlichen Einschätzung der örtlichen Verhältnisse, sondern auf der rechtlich nicht zu beanstandenen Auffassung der Kammer, dass auch bei einem bereits als uneinheitlich empfundenen Gesamteindruck der Fassade einer Wohnanlage - hier insbesondere durch die Wirkung der verschiedenartigen Markisen - eine nachteilige Veränderung sich auch aus einer Verstärkung und Intensivierung dieses Eindrucks ergeben kann und vorliegend ergibt (vgl. KG vom 03.12.1993 - 24 W 6483/93 -).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 318/00
    Allerdings kann jeder Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG verlangen, dass der Zweitbeschluss schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkung des Erstbeschlusses berücksichtigt (vgl. BGHZ 113, 197, 200).
  • LG Bamberg, 11.11.2009 - 2 S 3/09

    Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen modernisierender Instandsetzung und

    7 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes stellt das Anbringen von Außenjalousien stets eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 22 I 1 WEG dar, und eine Abwägung zwischen den mit der Baumaßnahme verbundenen Vor- und Nachteilen findet nicht statt (vgl. BayObLG WuM 1992, 88; ebenso OLG Düsseldorf NZM 2001, 243).

    8 Mit dem hier beabsichtigten Anbringen von Außenjalousien soll ein solcher neuer Zustand geschaffen werden, und dies würde eine auf Dauer angelegte Veränderung der Fassade des Gebäudes darstellen (st. Rspr. des BayObLG, vgl. Beschl. v. 14.3. 1991, BReg. 2 Z 168/90, und Beschl. v. 14.11.1991 in WuM 1992, 88; OLG Düsseldorf NZM 2001, 243).

    Unter einem "Nachteil" im Sinne der §§ 22 I 2, 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche konkrete und objektive Beeinträchtigung zu verstehen (vgl. BGH NJW 1992, 979 m.w.Nachw.; KG NJW 1995, 587; OLG Düsseldorf NZM 2001, 243).

    Der Senat hat sich auch mit der einschlägigen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf nicht auseinandergesetzt, welches sich dem BayObLG angeschlossen hat (OLG Düsseldorf NZM 2001, 243).

  • OLG Frankfurt, 03.09.2004 - 20 W 34/02

    Wohnungseigentum: Abändernder Zweitbeschluss zu bereits geregelter Angelegenheit

    Allerdings kann jeder Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG verlangen, dass der neue Beschluss schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses berücksichtigt (vgl. BGHZ 113, 197; OLG Köln NZM 2002, 454; OLG Saarbrücken WuM 1998, 243; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 130; ZWE 2000, 368).
  • OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06

    Errichtung einer Pergola als bauliche Veränderung - Beseitigungsanspruch des

    bereits uneinheitlich ist (vgl. dazu Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 18), spielt schon deswegen keine Rolle, weil diese Veränderungen optisch weniger ins Gewicht fallen und der Eindruck der Uneinheitlichkeit durch die Pergola letztlich noch verstärkt wird (s.a. OLG Düsseldorf NZM 2001, 243).
  • OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 205/02

    Bauliche Veränderung durch Änderung eines Fensters

    Da der Tatrichter im FGG-Verfahren frei ist, in welcher Weise er erforderliche Sachverhaltsfeststellungen vornimmt, konnte das Landgericht dabei die eingereichten Fotos seiner tatrichterlichen Beurteilung zugrunde legen, ohne dass es hierzu des von dem Antragsgegner angeregten Ortstermins bedurft hätte (vgl. BayObLG ZWE 2002, 358; OLG Düsseldorf OLGReport Düsseldorf 2001, 173).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.02.2000 - 4 W 352/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5349
OLG Celle, 15.02.2000 - 4 W 352/99 (https://dejure.org/2000,5349)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.02.2000 - 4 W 352/99 (https://dejure.org/2000,5349)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 4 W 352/99 (https://dejure.org/2000,5349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Anzeige der Verfahrensstandschaft innerhalb der Anfechtungsfrist

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anfechtungsklage einer nicht offengelegten Prozessstandschaft ist verfristet; § 23 Abs. 4 WEG

  • rechtsportal.de

    WEG § 23 Abs. 4
    Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft in Prozessstandschaft

  • ibr-online

    Fristeinhaltung bei Verfahrensstandschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Verden - 8 II 2/99
  • LG Verden - 2 T 245/99
  • OLG Celle, 15.02.2000 - 4 W 352/99

Papierfundstellen

  • ZWE 2001, 34
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94

    Stimmrecht des Wohnungserwerbers vor Eintragung ins Grundbuch

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2000 - 4 W 352/99
    Bei Anträgen im Wege der Verfahrensstandschaft ist diese innerhalb der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG offen zu legen (KG NJW-RR 1995, 147), was der Antragsteller hier nicht gemacht hat.
  • BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeit über Fortsetzung eines

    Die gewillkürte Prozessstandschaft für einen klageberechtigten Wohnungseigentümer ist auch bei der Beschlussanfechtungsklage grundsätzlich möglich (KG, NJW-RR 1995, 147 und NJW-RR 2004, 878, 879; OLG Celle, ZWE 2001, 34; Timme/Elzer, WEG, § 46 Rn. 110) und ändert an der Zuständigkeit nach § 43 Nr. 4 WEG nichts.
  • KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03

    Wohnungseigentum: Stimmrechtsübertragung auf den Wohnungskäufer als werdender

    Dem entspricht auch die Rechtsauffassung des OLG Celle (Beschluss vom 15. Februar 2000, 4 W 352/99, ZWE 2001, 34), wonach ein Nichtwohnungseigentümer bei Beschlussanfechtungsantrag seine Verfahrensstandschaft spätestens innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 WEG nachzuweisen hat.
  • LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 6/13

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsrecht des

    Gleichwohl hat die bisher ganz herrschende Meinung die Offenlegung der Prozessstandschaft innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist für geboten erachtet (vgl. KG NJW-RR 1995, 147; NJW-RR 2004, 878, 879; OLG Celle ZWE 2001, 34).
  • KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03

    Antragsbefugnis; Verfahrensstandschaft; werdender Wohnungseigentümer

    Dem entspricht auch die Rechtsauffassung des OLG Celle (Beschluss vom 15. Februar 2000, 4 W 352/99, ZWE 2001, 34), wonach ein Nichtwohnungseigentümer bei Beschlussanfechtungsantrag seine Verfahrensstandschaft spätestens innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 WEG nachzuweisen hat.
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