Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 28.03.2001

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 31/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4191
BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 31/01 (https://dejure.org/2001,4191)
BayObLG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 2Z BR 31/01 (https://dejure.org/2001,4191)
BayObLG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 2Z BR 31/01 (https://dejure.org/2001,4191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Wohnungseigentum; Zwangshypothek; Konkrete Bezeichnung; Persönliche Daten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentümer als Gläubiger einer Zwangshypothek

  • Judicialis

    GBV § 15 Abs. 1 lit. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBV § 15 Abs. 1 lit. a
    Eintragung einer Zwangshypothek bei einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 775
  • FGPrax 2001, 93
  • ZMR 2001, 642
  • Rpfleger 2001, 403
  • ZWE 2001, 375
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 16.05.1994 - 2 Wx 15/94

    Wohnungseigentümergemeinschaft als Berechtigte

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 31/01
    b) Das OLG Köln (Rpfleger 1994, 496 ff.) vertritt die Auffassung, daß bei der Eintragung einer Zwangshypothek dem § 15 Abs. 1 Buchst. a GBV Genüge getan werde, wenn neben dem Namen und dem Wohnort des jeweiligen Titelgläubigers die für ihn maßgebliche Grundbuchblattnummer seines Wohnungseigentums in das Grundbuch eingetragen werde.
  • BayObLG, 08.12.1981 - BReg. 2 Z 35/81

    Bezeichnung des Berechtigten im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 31/01
    Dies wird insbesondere dann in Betracht kommen, wenn eine Angabe (z.B. des Namens des Berechtigten) unmöglich oder ihre Beschaffung nur mit ungewöhnlichen, nicht zumutbaren Schwierigkeiten verbunden ist (BayObLGZ 1981, 391/394).
  • BayObLG, 15.10.1984 - BReg. 2 Z 55/84

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 31/01
    Eintragungsanträge, die wie hier dieser Verfahrensvorschrift widersprechen, sind zurückzuweisen (BayObLGZ 1984, 239/242).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Vielmehr bedurfte es nach § 15 Abs. 1 GBV der Eintragung aller Gläubiger unter Angabe von Namen, Vornamen, Wohnort und Beruf (OLG Köln WE 1995, 22 f.; BayObLG ZWE 2001, 375).
  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Soweit die Eintragung einer Zwangshypothek nach Titelumschreibung auf die Wohnungseigentümer erfolgen soll, ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die Aufnahme zumindest der Namen aller Wohnungseigentümer in den Eintragungsvermerk Wirksamkeitsvoraussetzung gemäß § 1115 Abs. 1 BGB (vgl. BayObLGZ 1984, 239, 241 ff; noch weitergehend für die Erfordernisse des § 15 GBVfg: BayObLG, ZWE 2001, 375; OLG Köln, Rpfleger 1994, 496, 497).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2004 - 20 W 438/03

    Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Wohnungseigentum:

    Da es sich um ein Antragsverfahren handelt, ist das Grundbuchamt zu eigenen Ermittlungen weder berechtigt, noch verpflichtet, § 12 FGG gilt insoweit nicht (Demharter: aaO., § 13, Rdnr. 5; Schöner/Stöber, aaO., Rdnr. 16, 152; BayObLG NZM 2001, 775 = FGPrax 2001, 93).
  • KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Bewilligung der Löschung eines auf Grund

    Als Berechtigte eines dinglichen Rechts konnten nur die Wohnungseigentümer nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 lit. a) GBV eingetragen werden (BayObLG, FGPrax 2001, 93; NJW-RR 2002, 445, 446).
  • BayObLG, 04.02.2004 - 2Z BR 257/03

    Bezeichnung der Gläubiger einer Zwangshypothek - Voraussetzungen für die

    a) Auch bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften wie hier sind als Gläubiger einer Zwangshypothek sämtliche Wohnungseigentümer mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum oder statt letzterem Beruf und Wohnort als Berechtigte zu bezeichnen (§ 15 Abs. 1 Buchst.a GBV; BayObLG NZM 2001, 775).
  • KG, 11.10.2013 - 1 W 196/13

    Verfügungsverbot nur durch Berechtigte zu löschen!

    Als Berechtigte eines dinglichen Rechts konnten nur die Wohnungseigentümer nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 lit. a) GBV eingetragen werden (BayObLG, FGPrax 2001, 93; NJW-RR 2002, 445, 446).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 52/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7589
BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 52/00 (https://dejure.org/2001,7589)
BayObLG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 2Z BR 52/00 (https://dejure.org/2001,7589)
BayObLG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 2Z BR 52/00 (https://dejure.org/2001,7589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Messgerätdefekt; Warmwasserverbrauch; Schätzung; Jahresabrechnung

  • Judicialis

    HeizkostenV § 3; ; HeizkostenV § 9a Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 28 Abs. 4; ; WEG § 28 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    HeizkostenV §§ 3, 9a Abs. 1; WEG § 28 Abs. 3, 4, 5
    Beschränkung einer Rechtsbeschwerde auf einzelne Punkte einer Jahresabrechnung

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2001, 375
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99

    Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 52/00
    Aus der Gesamtabrechnung sind die Einzelabrechnungen abzuleiten (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. NJW-RR 2000, 603/604).

    (2) Eine Pflicht zur Rechnungslegung hat der Verwalter gemäß § 28 Abs. 4 WEG nur gegenüber den Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit und auch nur dann, wenn die Wohnungseigentümer einen entsprechenden Mehrheitsbeschluß gefaßt haben (BayObLG NJW-RR 2000, 603/605).

  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98

    Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 52/00
    b) Nicht zur Jahreseinzelabrechnung gehört die Mitteilung und Verrechnung von Verbindlichkeiten oder Guthaben aus früheren Jahresabrechnungen, also die Mitteilung der Bewegungen auf einem für jeden einzelnen Wohnungseigentümer vom Verwalter geführten Konto (vgl. den zwischen denselben Beteiligten ergangenen Senatsbeschluß vom 24.6.1999, BayObLGZ 1999, 176/180).

    Der Senat nimmt deshalb im Folgenden auch nur zu den vom Antragsteller angesprochenen Beanstandungen Stellung (vgl. BayObLGZ 1999, 176/180).

  • KG, 27.02.2002 - 24 W 71/01

    Kalenderjahreskonforme Abrechnungsbeschlüsse und Wirtschaftspläne,

    Übertragen auf die dritte Instanz bedeutet das: Beschränkt der Antragsteller, der den Beschluss über die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan angefochten hat, die Rechtsbeschwerde auf einzelne Beanstandungen, braucht sich das Rechtsbeschwerdegericht nur mit diesen Punkten zu befassen (BayObLG, Beschluss vom 28. März 2001, 2 ZBR 52/00, ZWE 2001, 375).
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