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   BayObLG, 29.08.2001 - 2Z BR 102/01   

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https://dejure.org/2001,7459
BayObLG, 29.08.2001 - 2Z BR 102/01 (https://dejure.org/2001,7459)
BayObLG, Entscheidung vom 29.08.2001 - 2Z BR 102/01 (https://dejure.org/2001,7459)
BayObLG, Entscheidung vom 29. August 2001 - 2Z BR 102/01 (https://dejure.org/2001,7459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Vergeßlichkeit; Protokollierung; Richterlicher Ablehnungsgrund; Wohnungseigentum

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; FGG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; FGG § 25
    Erfordernis der Unterschrift aller Richter unter Beschlüssen der Zivilkammer in Wohnungseigentumssachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

Verfahrensgang

  • AG Traunstein - 3 UR II 713/00
  • LG Traunstein - 4 SA 5/01
  • BayObLG, 29.08.2001 - 2Z BR 102/01

Papierfundstellen

  • ZWE 2001, 594
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus BayObLG, 29.08.2001 - 2Z BR 102/01
    Um die Herkunft des Beschlusses zu verbürgen und sicherzustellen, dass es sich hierbei nicht um einen bloßen Entwurf einer Entscheidung der Zivilkammer handelt, reicht es schon aus, wenn die eigenhändige Unterschrift eines Richters unter dem Text des Beschlusses vorhanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12.6.2001 - X ZB 10/01; Jansen FGG 2. Aufl. § 25 Rn. 18; Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. § 329 Rn. 11).
  • OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 129/06

    Verjährung von Wohngeldansprüchen - Zurechnung der Verwalterkenntnis

    Die eigenhändige Unterzeichnung durch sämtliche Mitglieder eines Kollegialgerichts ist zur Formwirksamkeit des Beschlusses nicht zwingend erforderlich (BayObLG ZWE 2001, 594; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 329 Rn. 36 m.w.N.).
  • OLG München, 22.06.2009 - 34 Sch 26/08

    Vollstreckbarkeit eines spanischen Schiedsspruchs: Wirksamkeit des Schiedsspruchs

    Insbesondere kennt auch das deutsche staatliche Recht die Wirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen ohne die Unterschriften sämtlicher Richter und auch ohne Kenntlichmachung von Gründen für die fehlende Unterschrift (vgl. BGHZ 148, 55/59; BayObLG ZWE 2001, 594; Reichold in Thomas/Putzo § 329 Rn. 11).
  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 140/01

    Vorsorgliche Anfechtung sämtlicher Eigentümerbeschlüsse bei verspätetem Zugang

    Der Senat hat entschieden, dass die Unterschrift eines Richters ausreicht, um die Herkunft des Beschlusses zu verbürgen und sicherzustellen, dass es sich nicht nur um einen Entwurf handelt (Beschluss vom 20.8.2001, 2Z BR 102/01 m. w. N.).
  • LG Bonn, 11.09.2007 - 5 T 87/07

    Ablehnung, Befangenheit, dienstliche Äußerung

    In seiner Äußerung hat der Richter die Möglichkeit, unrichtige Behauptungen des Ablehnungsgesuches zu korrigieren (vgl. BGH NStZ 2002, 495) oder die Beweggründe für sein Handeln offen legen (inzident: BayObLG WuM 2002, 47).
  • BayObLG, 23.05.2002 - 2Z BR 33/02

    Zuständiges Gericht bei Ablehnungsgesuch - keine Besorgnis der Befangenheit

    Dabei muss es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige oder eingebildete Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (ständige Rechtsprechung, z.B. BayObLG WuM 2002, 47).
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