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   OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 392/01   

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https://dejure.org/2002,7807
OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 392/01 (https://dejure.org/2002,7807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.2002 - 3 Wx 392/01 (https://dejure.org/2002,7807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 2002 - 3 Wx 392/01 (https://dejure.org/2002,7807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauer eines gerichtlichen Verfahrens; Einstweilige Anordnung; Notverwalter; Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer; Sondereigentum ; Hausgelder

  • Judicialis

    WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 26 Abs. 3; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 Abs. 1 § 26 Abs. 3 § 43
    Abberufung des ür die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens im Wege einstweiliger Anordnung bestellten Notverwalter durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abberufung des Notverwalters durch die Wohnungseigentümer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Solingen - 18 II 58/00
  • LG Wuppertal - 6 T 315/01
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 392/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 958 (Ls.)
  • ZMR 2002, 612
  • ZWE 2002, 373 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 10.08.1993 - 2Z BR 86/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 392/01
    Auch die einstimmige Neuwahl des Beteiligten zu 6) im Mai 2001 und der möglicherweise zwischenzeitlich eingetretene Abschluss des Verfahrens 18 II 48/00 beseitigte die Befugnis des Beteiligten zu 1), das anhängige Verfahren bis zum Abschluss fortzusetzen, ebenfalls nicht, solange die ihm einmal erteilte Ermächtigung nicht durch Mehrheitsbeschluss widerrufen ist (vgl. BayObLGZ 1989, 266, 268; ZMR 1993, 584 ff.; WuM 1997, 297; KG WOM 1991, 628; Staudinger/Bub, Rn. 310 zu § 27 WEG; Bärmann/Pick/Merle, 8. Aufl., Rn. 173 zu § 27 WEG).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 392/01
    Abgesehen davon, dass auch nach der Genehmigung der Jahresabrechnung durch die Wohnungseigentümer der Beschluss über den voraufgegangenen Wirtschaftsplan Anspruchsgrundlage für die Beitragspflicht der Wohnungseigentümer hinsichtlich rückständiger Beitragsvorschüsse bleibt (vgl. BGH WM 1994, 1183, 1184; WE 1996, 1444), ist schon nicht nachvollziehbar, aus welchen Erwägungen der Wirtschaftsplan für das nachfolgende Jahr durch die Jahresabrechnungen zurückliegender Jahre "überholt" sein soll.
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 126/96

    Verfahrensstandschaft des Verwalters bei Geltendmachung von Wohngeldansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 392/01
    Auch die einstimmige Neuwahl des Beteiligten zu 6) im Mai 2001 und der möglicherweise zwischenzeitlich eingetretene Abschluss des Verfahrens 18 II 48/00 beseitigte die Befugnis des Beteiligten zu 1), das anhängige Verfahren bis zum Abschluss fortzusetzen, ebenfalls nicht, solange die ihm einmal erteilte Ermächtigung nicht durch Mehrheitsbeschluss widerrufen ist (vgl. BayObLGZ 1989, 266, 268; ZMR 1993, 584 ff.; WuM 1997, 297; KG WOM 1991, 628; Staudinger/Bub, Rn. 310 zu § 27 WEG; Bärmann/Pick/Merle, 8. Aufl., Rn. 173 zu § 27 WEG).
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Kosten; Kostenerstattung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 392/01
    Auch die einstimmige Neuwahl des Beteiligten zu 6) im Mai 2001 und der möglicherweise zwischenzeitlich eingetretene Abschluss des Verfahrens 18 II 48/00 beseitigte die Befugnis des Beteiligten zu 1), das anhängige Verfahren bis zum Abschluss fortzusetzen, ebenfalls nicht, solange die ihm einmal erteilte Ermächtigung nicht durch Mehrheitsbeschluss widerrufen ist (vgl. BayObLGZ 1989, 266, 268; ZMR 1993, 584 ff.; WuM 1997, 297; KG WOM 1991, 628; Staudinger/Bub, Rn. 310 zu § 27 WEG; Bärmann/Pick/Merle, 8. Aufl., Rn. 173 zu § 27 WEG).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2006 - 20 W 473/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Ermächtigung des Verwalters zur

    Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn die Wohnungseigentümer ausdrücklich die Befugnis des früheren Verwalters widerrufen oder der neue Verwalter das Verfahren übernimmt (KG WuM 1991, 628; BayObLG ZMR 1993, 584 und ZMR 1999, 54; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 397 und WuM 2002, 283; Senat Beschluss vom 07.12.2005 -20 W 60/05-; OLG Köln NJW-RR 2004, 1668; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 27 Rdnr. 180; Niedenführ/Schulze, aaO., vor §§ 43 ff., Rdnr. 109; Reichert ZWE 2004, 211, 214; anderer Ansicht: Weitnauer: WEG, 9.Auflage, nach § 43, Rdnr. 16).
  • KG, 14.05.2003 - 24 W 341/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnisse des Gerichts bei der

    Demgemäß kann auch ein für die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens im Wege einstweiliger Anordnung gemäß § 44 Abs. 3 WEG bestellter Notverwalter nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer abberufen werden (OLG Düsseldorf ZMR 2002, 612 = ZWE 2002, 373 = DWE 2002, 67).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2006 - 20 W 292/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Ermächtigung des Verwalters zur

    Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn die Wohnungseigentümer ausdrücklich die Befugnis des früheren Verwalters widerrufen oder der neue Verwalter das Verfahren übernimmt (KG WuM 1991, 628; BayObLG ZMR 1993, 584 und ZMR 1999, 54; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 397 und WuM 2002, 283; Senat Beschluss vom 07.12.2005 -20 W 60/05-; OLG Köln NJW-RR 2004, 1668; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 27 Rdnr. 180; Niedenführ/Schulze, aaO., vor §§ 43 ff., Rdnr. 109; Reichert ZWE 2004, 211, 214; anderer Ansicht: Weitnauer: WEG, 9.Auflage, nach § 43, Rdnr. 16).
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