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   OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02   

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https://dejure.org/2002,3039
OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02 (https://dejure.org/2002,3039)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.02.2002 - 4 W 6/02 (https://dejure.org/2002,3039)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 4 W 6/02 (https://dejure.org/2002,3039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren zur Ungültigerklärung einer beschlossenen Verwalterbestellung: Nachholung rechtlichen Gehörs für einen übergangenen Verfahrensbeteiligten in der Rechtsbeschwerdeinstanz; ordnungsgemäße Ankündigung einer Beschlußfassung über eine ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 3 WEG ; § 21 Abs. 4 WEG ; § 23 Abs. 2 WEG ; § 25 Abs. 2 WEG ; § 25 Abs. 5 WEG ; § 26 Abs. 1 WEG ; § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG
    Wohnungseigentum; Beschwerde; Zustellung ; Antragsschrift; Wohnungseigentümerversammlung ; Verwalterbestellung; Beschluss ; Stimmrecht; Stimmverbot; Abberufung; Ordnungsgemäße Verwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Beschwerde; Zustellung ; Antragsschrift; Wohnungseigentümerversammlung ; Verwalterbestellung; Beschluss ; Stimmrecht; Stimmverbot; Abberufung; Ordnungsgemäße Verwaltung

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 25 Abs. 2; ; WEG § 25 Abs. 5; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholung des rechtlichen Gehörs für einen übergangenen Verfahrensbeteiligten im Wohneigentumsverfahren- Ordnungsgemäße Ankündigung der Beschlußfassung über die Verwalterbestellung in der Einladung- Stimmrechtsbefugnis eines werdenden Wohnungseigentümers- ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bewerber müssen bei Ladung zur Verwalterwahl nicht genannt werden

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verwalterwahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2002, 474
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02
    Eine evtl. unterlassene Beteiligung der Antragsgegner zu 2 bis 5 vor dem Amtsgericht Walsrode, welche sich im Übrigen nicht rechtsnachteilig für den Antragssteller ausgewirkt hat, kann jedoch auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden (BGH MDR 1998, 29).
  • OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99

    Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02
    Unabhängig von der Frage, ob eine Beschlussanfechtung der richtige Rechtsbehelf ist, der Antragsteller hätte als Wohnungseigentümer auch die Möglichkeit gehabt, sogleich gegen die übrigen Wohnungseigentümer eine gerichtliche Entscheidung auf Abberufung zu beantragen (OLGR Celle 1999, 217, 218; Bärmann/ Pick/Merle, a. a. O., RdNr. 189 zu § 26 ZPO), ist in der Bestellung des Antragsgegners zu 1 als Verwalter dennoch kein Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung zu sehen.
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Es bestehe ein Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer, der nur dann überschritten werde, wenn eine andere Entscheidung als die Abberufung nicht mehr vertretbar sei (OLG Celle, NZM 1999, 841; ZWE 2002, 474, 476; OLG Köln, JMBl. NW 2007, 83; OLG München, ZMR 2007, 807, 809; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, ZMR 2010, 223, 224; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 190 und Rn. 226; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 33; Timme/Knop, WEG, § 26 Rn. 214 f.; ähnlich Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 149).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Bei der Bestellung eines Verwalters (§ 26 WEG) handele es sich nämlich nicht um ein Rechtsgeschäft im Sinne von § 25 Abs. 5 WEG, sondern um die von dieser Vorschrift nicht eingeschränkte Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamm, OLGZ 1978, 185, 187; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 285; OLG Zweibrücken, ZMR 1986, 369, 370; KG, NJW-RR 1987, 268; OLG Saarbrücken, ZMR 1998, 50, 53; OLG Celle, OLGR 2002, 75, 77; Bärmann/ Pick/Merle, aaO, § 25 WEG Rdn. 102 m.w.N.; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 25 Rdn. 21; Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 9; Niedenführ/Schulze, aaO, § 25 Rdn. 7; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 25 WEG Rdn. 31; Palandt/Bassenge, aaO, § 25 WEG Rdn. 16; a.A. Schmid, BlGBW 1979, 41, 42; zweifelnd Riedel/Vollkommer, Rpfleger 1966, 337, 338).

    (1) Da der Wortlaut des § 25 Abs. 5 WEG gemessen am Zweck der Vorschrift einen zu weiten Anwendungsbereich umschreibt, ist eine teleologische Reduktion der Norm erforderlich (vgl. Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 Rdn. 101; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 267; Kefferpütz, Stimmrechtsschranken im Wohnungseigentumsrecht, 1994, S. 54 f; Münstermann-Schlichtmann, WE 1998, 412; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 75, 77).

    3 Z 4/86">BayObLGZ 1986, 10, 14; BayObLG, ZfIR 2002, 296, 299; KG, OLGZ 1988, 432, 433; DWE 1987, 24; OLG Hamm, DWE 1989, 179, 180; OLG Zweibrücken, OLGZ 1990, 186, 188; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 604, 605; 2002, 614, 615; OLG Celle, OLGR 2002, 75, 77; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 Rdn. 160; Weitnauer/Lüke, aaO, § 25 Rdn. 26; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 230; Müller, aaO, Rdn. 388; Sauren, aaO, § 25 Rdn. 33; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 25 WEG Rdn. 18; Röll, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 7. Aufl., Rdn. 231; Weitnauer, WE 1988, 3, 6; Seuß, WE 1991, 276, 278; Jennißen/Schwermer, WuM 1988, 285, 287).

  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17

    Bestimmtheit einer Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung Beschlusskompetenz

    Auch muss der Inhalt des beabsichtigten Beschlusses nicht bereits mitgeteilt werden ( OLG Zelle , ZWE 2002, 474).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

    2 Z 54/80">BayObLGZ 1981, 220, 226; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Rn. 81; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 21. April 1998 - 2 Z BR 26/98, 2 ZR 43/98 - und OLG Celle, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 4 W 6/02 - zu gleichgelagerten Fallkonstellationen].
  • OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05

    Wohnungseigentum: Auslegung des Beschlussgegenstandes Neuwahl des Verwalters und

    Enthält - wie vorliegend - die Tagesordnung die Ankündigung einer Beschlussfassung über die "Neuwahl eines Verwalters", so ist für jeden Wohnungseigentümer erkennbar, dass nicht nur die (konstitutive) Bestellung eines Verwalters beschlossen werden soll, sondern auch die wesentlichen Bedingungen eines Verwaltervertrages beraten und beschlossen werden können (vgl. OLG Celle OLGR 2002, 75, 76; BayObLG …

    Es ist auch kein Grund ersichtlich, der gegen die Wiederwahl der Beteiligten zu 5. spricht (vgl. OLG Celle OLGR 2002, 75, 77; HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 999; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 18).

  • KG, 16.04.2009 - 24 W 93/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Zusatzvergütung für den Verwalter für die Erstellung

    An die Bezeichnung dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden; in der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLG WuM 1999, 231; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 83; OLG Celle ZWE 2002, 474 (475)).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines

    Dazu mag auch die Anfechtung von Beschlüssen gezählt werden, die seine Rechtsstellung betreffen, also auch die Anfechtung von Bestellungsbeschlüssen (so Staudinger/Bub, a.a.0., § 27 WEG Rz. 234; offen gelassen von OLG Celle ZWE 2002, 474).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03

    Wohnungseigentum: Abberufung eines verwaltenden Wohnungseigentümers;

    Ebenso genügt es für die Ungültigerklärung eines Verwalterbestellungsbeschlusses nicht, dass ein wichtiger Grund im Sinn des § 26 Abs. 1 Satz 3 WEG vorliegt, sondern die Bestellung muss gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinn des § 21 Abs. 3 und Abs. 4 WEG verstoßen (OLG Celle ZWE 2002, 474, 476).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und

    Nicht zu beanstanden ist die Wertung des Landgerichts, die schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes reiche hier aus, weil die Wohnungseigentümer infolge des vorangegangenen Verfahrens vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler (5 DR II 25/98 WEG) bereits mit der Sache vertraut gewesen seien (vgl. hierzu BayObLGZ 1973, 68, 70; 1992, 79, 84; WE 1990, 27, 28; OLG Hamm aaO; OLG Celle OLGR 2002, 75, 76; Staudinger/Bub, BGB 12. Aufl. § 23 WEG Rdnr. 189 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

    Es war nicht notwendig, dass bereits das Ladungsschreiben alle Einzelheiten des Beschlussgegenstands enthielt (OLG Celle ZWE 2002, 474; vgl. auch Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 365).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässigkeit des Rechtsmittels bei

  • OLG München, 05.06.2007 - 34 Wx 143/06

    Heilung von Verstößen gegen Anspruch auf rechtliches Gehör durch

  • AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2020 - 539 C 14/19

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines nicht angekündigten

  • AG Aachen, 04.06.2014 - 118 C 7/14

    Einfacher Sachverhalt muss nur schlagwortartig bezeichnet werden!

  • AG Ratingen, 29.07.2011 - 10 C 396/10

    Bauliche Veränderung: Beschluss mit Erfolg anfechtbar?

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