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   KG, 06.04.2005 - 24 W 13/03   

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https://dejure.org/2005,4990
KG, 06.04.2005 - 24 W 13/03 (https://dejure.org/2005,4990)
KG, Entscheidung vom 06.04.2005 - 24 W 13/03 (https://dejure.org/2005,4990)
KG, Entscheidung vom 06. April 2005 - 24 W 13/03 (https://dejure.org/2005,4990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung des internen Umlageschlüssels bei Abschluss eines gemeinschaftlichen Kabelvertrages ; Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft; Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschlußkompetenz für Umlegung der Kabelgebühren

  • Judicialis

    WEG § 16 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2; WEG § 21 Abs. 3; WEG § 21 Abs. 4
    Beschlusskompetenz für Umlegung der Kabelgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 813
  • NZM 2005, 425
  • FGPrax 2005, 144
  • ZWE 2005, 340
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 142/03

    Verteilung der Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses

    Auszug aus KG, 06.04.2005 - 24 W 13/03
    Bis zur bestandskräftigen Festlegung eines besonderen Umlageschlüssels für die Kabelgebühren, sind diese Kosten nach dem gesetzlichen oder dem davon abweichend vereinbarten, für Betriebskosten vorgesehenen Verteilungsschlüssel der Gemeinschaft umzulegen (Abweichung von OLG Hamm ZMR 2004, 774).

    Eine automatische Weitergabe der Kabelgebühren nach den tatsächlich angeschlossenen Wohneinheiten, wie sie das OLG Hamm ZMR 2004, 774 annimmt, scheitert nach Auffassung des Senats schon daran, dass die Kabelgebühren mit der Zahl der angeschlossenen Dosen pro Einheit sinkt und eine Zuordnung der teuereren und billigeren Anschlüsse nicht möglich ist.

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus KG, 06.04.2005 - 24 W 13/03
    Nach der inzwischen ergangenen Entscheidung des BGH zur Kaltwasserversorgung (BGHZ 156, 192 = NJW 2003, 3476 = ZMR 2003, 937) ist vielmehr eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft anzunehmen, bei oder nach Abschluss des Kabelvertrages die interne Umlage der Kabelgebühren in angemessener Weise zu regeln.

    Ebenso wie bei der Kaltwasserversorgung (BGHZ 156, 192 Leitsatz 5) können die Wohnungseigentümer im Rahmen der Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung für die Kabelnutzung eine "verbrauchsabhängige" Abrechnung einführen (§ 21 Abs. 3 WEG).

  • KG, 28.04.2003 - 24 W 364/01

    Wohnungseigentum: Folgen unklarer Regelungen in der Teilungserklärung zu den

    Auszug aus KG, 06.04.2005 - 24 W 13/03
    Abgesehen davon ist nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = ZMR 1995, 483; Senat KGReport 2003, 267 = ZMR 2003, 873 = WuM 2003, 586) der allgemeine Kostenverteilungsschlüssel so lange anzuwenden, bis er bestandskräftig geändert worden ist.
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus KG, 06.04.2005 - 24 W 13/03
    Abgesehen davon ist nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = ZMR 1995, 483; Senat KGReport 2003, 267 = ZMR 2003, 873 = WuM 2003, 586) der allgemeine Kostenverteilungsschlüssel so lange anzuwenden, bis er bestandskräftig geändert worden ist.
  • BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03

    Voraussetzungen für die Ungültigerklärung des Genehmigungsbeschlusses durch die

    Auszug aus KG, 06.04.2005 - 24 W 13/03
    Die fehlende Bestandsrechnung ist vielmehr nachholbar (BayObLG ZMR 2003, 760 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Soweit ersichtlich, ist dies, abgesehen von dem Oberlandesgericht Hamm, in der Rechtsprechung sonst auch nicht anders beurteilt worden (vgl. KG NZM 2005, 425; BayObLG ZWE 2005, 318, 321 f.; ZMR 2006, 139, 140; ferner Senat, Beschl. vom 7. Oktober 2004, V ZB 22/04, NJW 2004, 3413, 3418, insoweit in BGHZ 160, 354 ff. nicht wiedergegeben).
  • OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07

    Festlegung des Umlageschlüssel für Kabelnutzung durch Wohnungseigentümer nicht im

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Beschlusskompetenz, bei Abschluss eines gemeinschaftlichen Kabelnutzungsvertrags oder auch später den internen Umlageschlüssel festzulegen (wie KG NJW-RR 2005, 813; anders BGH NJW 2004, 3414/3418).

    Ähnlich wie bei den Kaltwasserkosten kann allerdings für die Zukunft gesondert ein Mehrheitsbeschluss über die verbrauchsabhängige, d.h. einheitenbezogene Abrechnung der Kabelanschlussgebühren herbeigeführt werden (KG NJW-RR 2005, 813; ausdrücklich auch Röll ZWE 2005, 344; unklar Hügel ZWE 2005, 213; Derleder ZWE 2005, 259/266).

  • KG, 16.04.2009 - 24 W 93/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Zusatzvergütung für den Verwalter für die Erstellung

    Dies folge sowohl aus der Rechtsprechung des BGH zur Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffend den Einbau von Kaltwasserzählern zur Ermittlung des individuellen Verbrauchs (vgl. dazu BGH NJW 2003, 3476 - 3480) als auch aus der Rechtsprechung des Kammergerichts und des OLG München zur Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich des Abschlusses eines gemeinschaftlichen Kabelnutzungsvertrages und der Festlegung des internen Umlageschlüssels für die Kabelgebühren (vgl. dazu OLG München WuM 2007, 470 - 471 und KG WuM 2005, 354 - 355).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Gleiches dürfte für die Kosten des Kabelfernsehens gelten (vgl. dazu OLG Hamm ZMR 2004, 774; KG ZWE 2005, 340), wobei dahinstehen kann, ob es für die diesbezügliche Verteilung in der Jahresabrechnung eines vorangegangenen Beschlusses bedurft hätte (vgl. KG ZWE 2005, 340, für die einredeweise Geltendmachung dieses Gesichtspunkts im Rahmen der Beschlussanfechtung) und ob dieser bereits in demjenigen vom 22.10.1982 gesehen werden könnte.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Gleiches dürfte für die Kosten des Kabelfernsehens gelten (vgl. dazu OLG Hamm ZMR 2004, 774; KG ZWE 2005, 340), wobei dahinstehen kann, ob es für die diesbezügliche Verteilung in der Jahresabrechnung eines vorangegangenen Beschlusses bedurft hätte (vgl. KG ZWE 2005, 340, für die einredeweise Geltendmachung dieses Gesichtspunkts im Rahmen der Beschlussanfechtung) und ob dieser bereits in demjenigen vom 22.10.1982 gesehen werden könnte.
  • KG, 08.08.2005 - 24 W 112/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Versorgungssperre bei Verzug mit den

    Die Wohnungseigentümer und insbesondere der Verwalter müssen vor Durchführung der Jahresabrechnung wissen, nach welchem Schlüssel die Kosten zu verteilen sind (vgl. auch Senat NZM 2005, 425 zu der Beschlusskompetenz für die Umlegung von Kabelgebühren).
  • KG, 08.08.2005 - 24 W 113/04

    Versorgungssperre; Abwendung durch Teilzahlungen

    Die Wohnungseigentümer und insbesondere der Verwalter müssen vor Durchführung der Jahresabrechnung wissen, nach welchem Schlüssel die Kosten zu verteilen sind (vgl. auch Senat NZM 2005, 425 zu der Beschlusskompetenz für die Umlegung von Kabelgebühren).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.08.2008 - 72 C 62/08
    Ist eine Vereinbarung unvollständig geblieben, so kann sie durch eine weitere Vereinbarung, aber auch durch einen Beschluss ergänzt werden (vgl. KG NZM 2005, 425 [KG Berlin 06.04.2005 - 24 W 13/03] ).
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