Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 29.10.2010

Rechtsprechung
   LG Berlin, 15.06.2010 - 85 S 74/09 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,39175
LG Berlin, 15.06.2010 - 85 S 74/09 WEG (https://dejure.org/2010,39175)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.06.2010 - 85 S 74/09 WEG (https://dejure.org/2010,39175)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 85 S 74/09 WEG (https://dejure.org/2010,39175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,39175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 978
  • ZWE 2011, 181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LG München I, 20.04.2015 - 1 S 12462/14

    Beschlussfassung der Gemeinschaft im schriftlichen Umlaufverfahren

    (a) Die Zustimmung nach § 22 I 1 BGB [richtig: § 22 I 1 WEG - d. Red.] kann nur im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden; die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Wohnungseigentümer außerhalb eines Beschlussverfahrens ist bedeutungslos und legitimiert Maßnahmen nach § 22 I 1 WEG nicht ( LG München I Urteil vom 16.11.2009- 1 S 4964/09, ZWE 2010, 98, Rn. 11 ff.; LG Berlin, ZWE 2011, 181, Rn. 9; Spielbauer/Then, WEG, 2 Aufl., § 22 Rn. 7 aE; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn 137; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 WEG Rn. 6 f.; Riecke/Schmid-Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 22 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 4).
  • LG Berlin, 02.02.2018 - 85 S 98/16

    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters für die Kosten eines

    Dieser Anspruch ist im Wege einstweiliger Verfügung durchsetzbar (vgl. LG Frankfurt ZMR 2016, 560-561, zitiert nach juris; LG Hamburg ZMR 2014, 392-394, zitiert nach juris; LG Berlin ZMR 2010, 978-979, zitiert nach juris); er wird nach § 10 Abs. 6 S. 3 HS 1 WEG von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich geltend gemacht; eines gesonderten Beschlusses der Eigentümerversammlung bedarf es hierfür nicht (vgl. Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 14 Rz. 49).
  • LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 34/13

    Wohnungseigentumssache: Erledigung des Duldungsanspruchs wegen des Zutritts von

    Nichts anderes soll nach Auffassung des LG Berlin (ZMR 2010, 978) gelten, wenn der Sanierungsbeschluss zwar angefochten, aber noch nicht rechtskräftig für ungültig erklärt oder seine Vollziehung durch einstweilige Verfügung vom Gericht ausgesetzt worden ist (Jennißen/Hogenschurz, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Berlin, 29.10.2010 - 55 S 155/10 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,38913
LG Berlin, 29.10.2010 - 55 S 155/10 WEG (https://dejure.org/2010,38913)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.10.2010 - 55 S 155/10 WEG (https://dejure.org/2010,38913)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 55 S 155/10 WEG (https://dejure.org/2010,38913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,38913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZWE 2011, 181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Nach anderer Ansicht, der das Berufungsgericht folgt, ist nunmehr ein förmliches Beschlussverfahren vorgeschrieben (LG Berlin, ZWE 2011, 181, 182; LG München I, ZWE 2010, 98 f.; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn. 123 ff.; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 Rn. 6; Riecke/Schmidt/Drabek, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 10, 23; Spielbauer, WEG, 2. Aufl., § 22 Rn. 8; BeckOK WEG/Elzer, Edition 18, § 22 Rn. 59 ff.; Hügel, FS Merle [2010], 167 ff.; Hügel/Elzer, NZM 2009, 457, 465; Lüke, ZfIR 2008, 225, 228 f.).
  • LG Berlin, 16.12.2015 - 85 S 293/14

    Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung eines Gebäudes durch nachträglichen Einbau

    Das Rechtsschutzbedürfnis für den Verpflichtungsantrag ergibt sich schon daraus, dass jede Maßnahme gerichtet auf mögliche bauliche Veränderungen im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG nach der seit dem 1. Juli 2007 geltenden Rechtslage nunmehr einer Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bedarf (vgl. LG Berlin, Urteil vom 29. Oktober 2010 - 55 S 155/10 WEG -, zitiert nach juris) und dass im Fall der Bewertung einer Baumaßnahme als nicht übermäßig nachteilhafte bauliche Veränderung ein Anspruch des Wohnungseigentümers auf die Gestattung der baulichen Veränderung besteht (vgl. Bärmann-Merle, a.a.O., § 22 WEG Rn. 160).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht