Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 29.04.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.07.2011 - I-15 W 183/11   

Zitiervorschläge
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OLG Hamm, 08.07.2011 - I-15 W 183/11 (https://dejure.org/2011,7400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.07.2011 - I-15 W 183/11 (https://dejure.org/2011,7400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - I-15 W 183/11 (https://dejure.org/2011,7400)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistung einer nach § 24 WEG erforderlichen Unterschrift eines Miteigentümers durch einen solchen als Mitglied des Verwaltungsbeirats; Änderung der Eigenschaft einer Unterschrift eines Miteigentümers durch die Beifügung des Zusatzes "Beirat" zur Unterschrift

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksame Unterzeichnung der Niederschrift über Eigentümerversammlung durch einen auch als Beiratsmitglied bestellten Miteigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24 Abs. 6; WEG § 29

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezeichnung als "Beirat": Unterschrift als Miteigentümer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Unterschrift als Verwaltungsbeirat ausreichend

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Funktionsbezeichnung bei Protokollunterschrift nicht entscheidend

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Funktionsbezeichnung bei Protokollunterschrift nicht entscheidend

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Protokoll Eigentümerversammlung: Beirat darf als Eigentümer unterschreiben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Beirat erforderliche Unterschriften unter dem Protokoll einer Eigentümerversammlung leisten? (IMR 2011, 421)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 241
  • FGPrax 2012, 11
  • ZWE 2011, 417
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - 3 Wx 263/09

    Nachweis der Verwaltereigenschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2011 - 15 W 183/11
    Richtig ist allerdings, dass das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 22.02.2010 (FGPrax 2010, 174) davon ausgegangen ist, dass die nach § 24 Abs. 6 WEG zu leistende Unterschrift eines (weiteren) Miteigentümers nicht vorliegt, wenn dieser mit der Funktionsbezeichnung "Beirat" unterzeichnet.
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2011 - 15 W 183/11
    Dazu gehört, dass die Rechtsmittelfähigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamtes anerkannt ist, obwohl es sich dabei nicht um eine instanzabschließende Entscheidung handelt (BGH NJW 1994, 1158); § 58 Abs. 1 FamFG ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.
  • OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16

    Nachweis der WEG-/Insolvenzverwalterbestellung im Grundbuchverfahren

    Weil das Grundbuchverfahren formalisiert ist und eine Überprüfung des Protokollinhalts als Privaturkunde nicht stattfindet, vielmehr allein die beglaubigten Unterschriften der bezeichneten Personen Gewähr für die Richtigkeit des protokollierten Inhalts sind (vgl. OLG Hamm FGPrax 2012, 11), kann von dieser Notwendigkeit nicht abgesehen werden.

    bb) Teilweise wird vertreten, dass eine fehlerhafte oder fehlende Funktionsbezeichnung bei der Unterschrift unschädlich ist (OLG Hamm Rpfleger 2013, 512/513; FGPrax 2012, 11; a. A. OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 174).

    Nach überwiegender und von ihm geteilter Meinung nicht erforderlich ist der Nachweis, dass die in § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG bezeichneten Personen in der Versammlung anwesend waren und die dort vorgesehenen Funktionen in der Eigentümergemeinschaft haben (Demharter § 29 Rn. 10; Timme/Knop WEG 2. Aufl. § 26 Rn. 202; Bärmann/Merle WEG 12. Aufl. § 24 Rn. 128; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 26 Rn. 135; Demharter ZWE 2012, 75/77; ders. Rpfleger 2010, 499; Heggen RNotZ 2010, 455; a. A. OLG Hamm Rpfleger 2013, 512; FGPrax 2012, 11: Nachweis über die Bestellung des Beirats erforderlich).

  • OLG Hamm, 13.03.2013 - 15 W 311/12

    Anforderungen an den Nachweis der Zustimmung des Verwaltungsbeirats zur

    Lässt sich jedoch feststellen, dass das Protokoll von dem Versammlungsvorsitzenden, einem Beirat und einem Miteigentümer unterschrieben worden ist, so ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 08.07.2011 - 15 W 183/11 = NZM 2012, 241) eine Zuordnung, wer in welcher Eigenschaft unterschrieben hat, entbehrlich.
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 195/12

    Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung gegenüber dem Grundbuchamt

    In der Rechtsprechung ist denn auch - soweit ersichtlich - eine Befugnis des Grundbuchamtes zur Überprüfung der in § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG aufgeführten Eigenschaften lediglich im Hinblick auf diejenigen Positionen verneint worden, die sich nicht aus dem Grundbuch ergeben können, nämlich die Funktion des Versammlungsvorsitzenden und die Bestellung zum Verwaltungsbeiratsvorsitzenden (LG Köln MittRhNotK 1984, 121; LG Aachen MittRhNotK 1985, 13; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 174; OLG Hamm FGPrax 2012, 11); auf den Nachweis der Stellung als Wohnungseigentümer beziehen sich jene Entscheidungen nicht; insoweit kommt der Versammlungsniederschrift keine, zumindest aber keine über die des Grundbuchs hinausgehende Beweiskraft zu.
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 212/12

    Kettenauflassung: Kein zustimmungsfreier Ersterwerb!

    In der Rechtsprechung ist denn auch - soweit ersichtlich - eine Befugnis des Grundbuchamtes zur Überprüfung der in § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG aufgeführten Eigenschaften lediglich im Hinblick auf diejenigen Positionen verneint worden, die sich nicht aus dem Grundbuch ergeben können, nämlich die Funktion des Versammlungsvorsitzenden und die Bestellung zum Verwaltungsbeiratsvorsitzenden (LG Köln MittRhNotK 1984, 121; LG Aachen MittRhNotK 1985, 13; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 174; OLG Hamm FGPrax 2012, 11); auf den Nachweis der Stellung als Wohnungseigentümer beziehen sich jene Entscheidungen nicht; insoweit kommt der Versammlungsniederschrift keine, zumindest aber keine über die des Grundbuchs hinausgehende Beweiskraft zu.
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OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.2011 - I-15 W 183/11 (https://dejure.org/2011,29682)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 2011 - I-15 W 183/11 (https://dejure.org/2011,29682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2011, 417
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2011 - 15 W 183/11
    Dazu gehört, dass die Rechtsmittelfähigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamtes anerkannt ist, obwohl es sich dabei nicht um eine instanzabschließende Entscheidung handelt (BGH NJW 1994, 1158 ); § 58 Abs. 1 FamFG ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - 3 Wx 263/09

    Nachweis der Verwaltereigenschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2011 - 15 W 183/11
    Richtig ist allerdings, dass das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 22.02.2010 (FGPrax 2010, 174) davon ausgegangen ist, dass die nach § 24 Abs. 6 WEG zu leistende Unterschrift eines (weiteren) Miteigentümers nicht vorliegt, wenn dieser mit der Funktionsbezeichnung "Beirat" unterzeichnet.
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