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   LG München I, 11.11.2011 - 1 S 12752/11 WEG   

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https://dejure.org/2011,11003
LG München I, 11.11.2011 - 1 S 12752/11 WEG (https://dejure.org/2011,11003)
LG München I, Entscheidung vom 11.11.2011 - 1 S 12752/11 WEG (https://dejure.org/2011,11003)
LG München I, Entscheidung vom 11. November 2011 - 1 S 12752/11 WEG (https://dejure.org/2011,11003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Kameraüberwachung und Videoaufzeichnung der Tiefgarage einer Wohnungseigentumsanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Genehmigung der Kameraüberwachung und Videoaufzeichnung einer Tiefgarage wegen Autoaufbrüchen und Beschädigungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Videoüberwachung wohl immer unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Überwachungskamera in der WEG-Tiefgarage?

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Videoüberwachung von Parkgarage trotz Diebstahlsgefahr

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Trotz Diebstahlsgefahr nicht zwingend Videoüberwachung von Park-Tiefgarage

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Keine Videokamera in der Tiefgarage

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Kamera in der Tiefgarage

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nichts da mit Big Brother: Keine Kamera in der Tiefgarage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Videoüberwachung in der Regel unzulässig! (IMR 2012, 162)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2012, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG München, 27.05.2011 - 482 C 893/10

    Videoüberwachung wohl immer unzulässig!

    Auszug aus LG München I, 11.11.2011 - 1 S 12752/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 27.05.2011, Aktenzeichen 482 C 893/10, wird durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 27.05.2011, Aktenzeichen 482 C 893/10 wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, eine gerichtliche Entscheidung durch Endurteil weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist und eine mündliche Verhandlung nicht geboten erscheint.

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus LG München I, 11.11.2011 - 1 S 12752/11
    Dies stellt aber eine schwerwiegende Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar (vgl. BGH, Urteil vom 25.4.1995, Az: VI ZR 272/94, juris Rn 19).
  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 220/12

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überwachung des Eingangsbereichs einer

    So kann eine Überwachung des Eingangsbereichs zur Vermeidung von Straftaten zulässig sein, eine Überwachung des gesamten Treppenhauses einschließlich der Wohnungstüren aber nicht (vgl. LG München I, ZWE 2012, 233, 234).
  • LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15

    Zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch Dashcam-Aufnahmen

    Aus dem gleichen Grund geht auch der Verweis des Amtsgerichts München auf eine Entscheidung des Landgerichts München I (ZWE 2012, 233) fehl, da dort mit der einer Tiefgarage der WEG abermals jedenfalls der unmittelbar an den Kernbereich der privaten Lebensführung angrenzende Bereich betroffen war.
  • AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14

    Dash Cam im Straßenverkehr

    Eine Videoüberwachung in der Tiefgarage einer WEG kann nicht mehrheitlich beschlossen werden, da diese gegen das Persönlichkeitsrecht der Wohnungseigentümer verstößt (LG Müchen I, Urteil vom 11.11.2011, Az. 1 S 12752/11).
  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2020 - 9 S 2/20

    WEG - Beschluss über die Installation einer Videoanlage

    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der zitierten Entscheidung des Landgerichts München (vgl. LG München ZD 2012, 528), die lediglich ausführt, dass § 28 BDSG (im Übrigen auch a.F.) keine Ermächtigungsgrundlage darstellt.
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