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   LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10   

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LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10 (https://dejure.org/2011,33687)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2011 - 318 S 258/10 (https://dejure.org/2011,33687)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2011 - 318 S 258/10 (https://dejure.org/2011,33687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Schadensersatz für einen Mietausfallschaden durch die vorübergehende Unbenutzbarkeit der Eigentumswohnung; Grundsätze zur Passivlegitimation bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen schuldhafter Verletzung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Gemeinschaft bei Schadensersatzklage passivlegitimiert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers wegen Unterlassung rechtzeitiger Instandhaltung richten sich gegen die übrigen Eigentümer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 427
  • ZWE 2012, 26
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.05.2010 - V ZR 10/10

    Wohnungseigentum: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch eines Sondereigentümers

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10
    Letztlich ergebe sich auch aus der jüngeren Entscheidung des BGH vom 21. Mai 2010 - V ZR 10/10 - [NZM 2010, 556] nichts anderes, weil dieser ebenfalls zu entnehmen sei, dass eine schadensersatzauslösende Pflichtverletzung entweder nur durch einen Wohnungseigentümer selbst begangen werden könne oder durch einen ihm zurechenbar handelnden Dritten.

    Gerade der Entscheidung des BGH vom 21. Mai 2010 - Az. V ZR 10/10 - könne entnommen werden, dass die Passivlegitimation des Verbandes in solchen Fällen nicht in Frage stehe.

    Aus der Entscheidung des BGH vom 21. Mai 2010 (NZM 2010, 556) ergibt sich im hiesigen Zusammenhang nichts anderes.

  • OLG München, 26.10.2010 - 32 Wx 26/10

    Wohnungseigentum: Anspruch gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10
    Daher ist auch den Ausführungen des OLG München (NZM 2011, 39) nicht zu folgen, wenn es ebenfalls eine gerichtliche (Direkt-)Inanspruchnahme - auch - des (teil-)rechtsfähigen Verbandes hinsichtlich eines Anspruches aus § 21 Abs. 4 WEG für rechtlich zulässig hält.
  • OLG München, 18.02.2009 - 32 Wx 120/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10
    Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer schon seit längerem angeschlossen hat (a. A. allerdings noch im Beschluss vom 6. März 2009 - 318 T 99/08, ZMR 2009, 714 ), richten sich die Ansprüche auch nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Einführung des § 10 Abs. 6 S. 3 WEG aber nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG München, a. a. O.; NZM 2009, 130; ZMR 2009, 468; LG München I, NJOZ 2010, 922, 924; Merle, in: Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 21, Rn. 44 f.; Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. 2010, § 21, Rn. 70; a. A. etwa OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10
    Das sei auch der Leitentscheidung des BGH (NJW 2005, 2061) zur Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Gemeinschaft nicht anders zu entnehmen.
  • LG Hamburg, 06.03.2009 - 318 T 99/08

    Kostenentscheidung nach Beschwerderücknahme im Wohnungseigentumsverfahren:

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10
    Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer schon seit längerem angeschlossen hat (a. A. allerdings noch im Beschluss vom 6. März 2009 - 318 T 99/08, ZMR 2009, 714 ), richten sich die Ansprüche auch nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Einführung des § 10 Abs. 6 S. 3 WEG aber nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG München, a. a. O.; NZM 2009, 130; ZMR 2009, 468; LG München I, NJOZ 2010, 922, 924; Merle, in: Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 21, Rn. 44 f.; Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. 2010, § 21, Rn. 70; a. A. etwa OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382).
  • LG München I, 14.12.2009 - 1 S 9716/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Verschuldensunabhängige Haftung für Schäden am

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10
    Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer schon seit längerem angeschlossen hat (a. A. allerdings noch im Beschluss vom 6. März 2009 - 318 T 99/08, ZMR 2009, 714 ), richten sich die Ansprüche auch nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Einführung des § 10 Abs. 6 S. 3 WEG aber nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG München, a. a. O.; NZM 2009, 130; ZMR 2009, 468; LG München I, NJOZ 2010, 922, 924; Merle, in: Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 21, Rn. 44 f.; Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. 2010, § 21, Rn. 70; a. A. etwa OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05

    Wohnungseigentum: Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die anderen

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10
    Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer schon seit längerem angeschlossen hat (a. A. allerdings noch im Beschluss vom 6. März 2009 - 318 T 99/08, ZMR 2009, 714 ), richten sich die Ansprüche auch nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Einführung des § 10 Abs. 6 S. 3 WEG aber nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG München, a. a. O.; NZM 2009, 130; ZMR 2009, 468; LG München I, NJOZ 2010, 922, 924; Merle, in: Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 21, Rn. 44 f.; Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. 2010, § 21, Rn. 70; a. A. etwa OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382).
  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06

    Aufopferungsanspruch des Wohnungseigentümers bei Unbenutzbarkeit der

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10
    Bezüglich des Schadensersatzanspruchs aus § 280 BGB wird zwar auch vertreten, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft passiv legitimiert sei (vgl. dazu die Nachweise bei OLG München, NZM 2008, 211, 212).
  • OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07

    Ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnungseigentum: Schadenersatzanspruch eines

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10
    Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer schon seit längerem angeschlossen hat (a. A. allerdings noch im Beschluss vom 6. März 2009 - 318 T 99/08, ZMR 2009, 714 ), richten sich die Ansprüche auch nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Einführung des § 10 Abs. 6 S. 3 WEG aber nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG München, a. a. O.; NZM 2009, 130; ZMR 2009, 468; LG München I, NJOZ 2010, 922, 924; Merle, in: Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 21, Rn. 44 f.; Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. 2010, § 21, Rn. 70; a. A. etwa OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382).
  • EuGH, 18.03.2010 - C-136/09

    Organismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10
    das am 2. November 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hamburg, Az. 102d C 136/09, aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an sie Schadensersatz in Höhe von Euro 25.520,- nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24. November 2009 zu zahlen,.
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    b) Überwiegend werden dagegen (nur) die Wohnungseigentümer selbst für ersatzpflichtig gehalten, soweit ihnen eine schuldhafte Pflichtverletzung zur Last fällt (LG Hamburg, ZWE 2012, 26 f.; LG Saarbrücken, ZWE 2013, 89, 90; AG Oberhausen, ZWE 2013, 464 f.; ausführlich Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 14 Rn. 54 ff., insbes.
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Trifft die Wohnungseigentümer ausnahmsweise eine Mitwirkungspflicht, ihr Stimmrecht dergestalt auszuüben, dass die erforderlichen Maßnahmen der Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums beschlossen werden, haften sie bei deren Verletzung nach § 280 Abs. 1 BGB (Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [2018], § 21 WEG Rn. 209; BeckOK WEG/Dötsch, 34. Edition, § 14 Rn. 61b; vgl. auch LG Hamburg, ZWE 2012, 26; BeckOK WEG/Elzer, 34. Edition, § 21 Rn. 146).
  • AG Bremen, 08.08.2014 - 29 C 20/14

    Wasserschäden am Sondereigentum: Keine Haftung der WEG gegenüber Eigentümer

    So ist der Verband im Verhältnis zu dem einzelnen Wohnungseigentümer nicht selbst zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verpflichtet und hat für Verstöße gegen diese Pflicht durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer nach § 31 BGB auch nicht einzustehen (noch offen gelassen von Bundesgerichtshof, Urt. v. 13. Juli -, V ZR 94/11, vgl. aber die dortigen Nachweise zu RdNr. 7 II. Teil; vgl. auch: AG Oberhausen, ZMR -, S. 999 f.; Landgericht Saarbrücken, Urt. v. 7. September 2012, ZWE -, S. 89 f.; vgl. hierzu auch Anm. Suilmann, ZWE -, S. 82 f.; Landgericht Hamburg, Urt. v. 31. August 2011, NZM 2012, S. 427 (LS), m. w. N. in der Anm. d. Schriftleitung, auf die dortige Rechtsprechung kann Bezug genommen werden, BeckRS 2011, 25690; OLG München, Beschluss vom 22.12.2009, NJW-Spezial, 2010, S. 227; vgl. auch ausdrücklich und grundsätzlich: Jacoby, ZWE 2014, S. 8 ff.; vgl. auch allgemein: Armbrüster/Kräher, ZWE 2014, S. 1 ff.).
  • LG Saarbrücken, 07.09.2012 - 5 S 23/11

    Wohnungseigentum: Haftung der Gemeinschaft für Schäden eines Eigentümers wegen

    Wenn - wovon der Kläger ausgeht - die Wohnungseigentümer schuldhaft ihre Pflicht zur Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung verletzen, können sie einem Wohnungseigentümer, der infolge dieser Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat, unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB oder aus unerlaubter Handlung schadensersatzpflichtig sein (vgl. dazu LG Hamburg, ZWE 2012, 26 - 27, zitiert nach juris Rn. 22 m.w.N.; LG Köln ZWE 2011, 338 - 339, zitiert nach juris Rn. 19; AG München ZMR 2011, 677 - 678, zitiert nach juris Rn. 24; Bärmann/Merle, WEG, 10. Auflage, § 21 WEG Rn. 181 m.w.N:; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Auflage, § 21 WEG Rn. 11 a m.w.N.).
  • AG Hamburg-St. Georg, 07.09.2018 - 980b C 77/16

    Wohnungseigentümerhaftung für schuldhaft verzögerte Instandsetzungen

    Zu bedenken ist, dass § 14 Ziff. 4 WEG dann keine geeignete Anspruchsgrundlage darstellt, sofern ein Sondereigentümer seine Einheit aufgrund einer Einwirkung, die vom Gemeinschaftseigentum ausgeht, nicht nutzen kann (LG Hamburg, Urt. v. 31.8.2011 - 318 S 258/10, BeckRS 2011, 25690; BeckOK-WEG/Müller, § 14, Rn. 200).
  • LG Hamburg, 25.04.2012 - 318 S 109/11

    Wohnungseigentumssache: Ermessen der Wohnungseigentümer bei der Entscheidung über

    Auch im Rahmen von § 21 Abs. 4 WEG entspricht es der gefestigten Rechtsprechung der Kammer, dass der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung gegen die übrigen Wohnungseigentümer und nicht gegen den teilrechtsfähigen Verband zu richten ist (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2011 - 318 S 258/10).
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