Weitere Entscheidung unten: LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11   

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https://dejure.org/2011,34526
LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11 (https://dejure.org/2011,34526)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.10.2011 - 318 S 7/11 (https://dejure.org/2011,34526)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 318 S 7/11 (https://dejure.org/2011,34526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwerts für ein Berufungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einsicht in Verwaltungsunterlagen durch Dritte möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen durch Dritte nur bei berechtigtem Interesse! (IMR 2012, 1072)

Verfahrensgang

  • AG Hamburg - 102D C 3/09
  • LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 292
  • ZWE 2012, 283
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11
    a) Im Grundsatz zutreffend und von der Beklagten auch nicht angegriffen geht das Amtsgericht davon aus, dass jedem Wohnungseigentümer das Recht zusteht, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen bei der WEG-Verwaltung zunehmen (vgl. dazu jüngst nur BGH, NJW 2011, 1137).

    Das Einsichtsbegehren ist nur an dem Verbot des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) und der Schikane (§ 226 BGB) zu messen (vgl. BGH, NJW 2011, 1137, Tz. 8).

  • BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen -

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11
    Hier fehle es entgegen dem vom BayObLG entschiedenen Fall (ZMR 2002, 946) auch an einer "jahrelangen Praxis", nach der sie, die Beklagte, Dritten ohne weiteres Einsicht gewähre.
  • OLG Köln, 21.09.1995 - 18 W 33/95

    Rechnungslegung durch vorübergehende Überlassung der Belege an den

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11
    Lediglich unter vollstreckungsrechtlichen Gesichtspunkten - bezogen auf eine hier ggfs. nach § 888 ZPO vorzunehmende Vollstreckung (vgl. dazu OLG Köln, NJW-RR 1996, 382) - bzw. aufgrund der Unbestimmtheit des in erster Instanz gestellten Antrages betreffend die "weitere Wohnungseigentümerin" oder den "weiteren Wohnungseigentümer" war die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts abzuändern.
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11
    Der Wert des Beschwerdegegenstandes ist im Falle der Verurteilung einer Partei zur Gewährung von Einsicht in ihre Unterlagen in erster Linie nach dem Aufwand an Zeit und Kosten zu bemessen, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert (BGH, NJW 1995, 664; NJW-RR 2001, 929).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11
    Im Zusammenhang mit der Durchführung von Eigentümerversammlungen ist anerkannt, dass diese nichtöffentlich sind, wodurch für die Eigentümer gewährleistet sein soll, dass eine ungestörte Willensbildung untereinander erfolgen kann (BGH, NJW 1993, 1329, 1330).
  • EuGH, 18.03.2010 - C-3/09

    Erotic Center - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 12 Abs. 3 Buchst. a -

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11
    das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 17. Dezember 2010 - Az. 102D C 3/09 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • BGH, 05.03.2001 - II ZB 11/00

    Beschwerdewert bei Verurteilung zur Gewährung von Einsicht in auszusortierende

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11
    Der Wert des Beschwerdegegenstandes ist im Falle der Verurteilung einer Partei zur Gewährung von Einsicht in ihre Unterlagen in erster Linie nach dem Aufwand an Zeit und Kosten zu bemessen, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert (BGH, NJW 1995, 664; NJW-RR 2001, 929).
  • LG Frankfurt/Main, 20.06.2016 - 13 S 13/14

    Eigentümer darf - auch mehrfach - in sämtliche Verwaltungsunterlagen einsehen!

    Soweit die Beklagte mit ihrem Hinweis auf die bereits erfolgten Einsichtnahmen durch den Kläger eine Erfüllung des Einsichtsanspruchs geltend machen wollte, so stehen diesem materiellen Einwand nach § 362 Abs. 1 BGB ebenfalls der vorgenannte Grund entgegen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 05. Oktober 2011 - 318 S 7/11).

    Es handelt sich dennoch nicht um einen Fall einer gewillkürten Prozessstandschaft, weil der Kläger geltend macht, nach materiellem Recht umfasse sein Anspruch auf Einsichtsgewähr auch noch die Möglichkeit, weitere Personen zur Vornahme der Einsicht hinzuziehen zu dürfen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 05. Oktober 2011 - 318 S 7/11).

  • LG Hamburg, 15.01.2020 - 318 S 59/19

    Wohnungseigentum: Umfassende Vertretung des Sondereigentümers durch seinen

    Unter Berücksichtigung der vom Kläger betonten Grundsätze, die die Kammer im Zusammenhang mit der Einsichtnahme von bevollmächtigten Dritten in Verwaltungsunterlagen aufgestellt hat (LG Hamburg, Urteil vom 05.10.2011, Az.: 318 S 7/11, zitiert nach juris), würde nur dann etwas Anderes gelten, wenn ein berechtigtes Interesse der Wohnungseigentümer der Einheit G. an der Bevollmächtigung ihres Mieters zu verneinen wäre.
  • AG Hamburg-St. Georg, 05.08.2021 - 980a C 25/21

    Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen richtet sich gegen den Verband

    Der Antrag wäre aber auch deswegen unbegründet, weil die Antragstellerin ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme (vgl. dazu LG Hamburg, ZMR 2012, 292) durch zwei von ihr bevollmächtigte Personen nicht dargetan hat.
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Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9979
LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12 (https://dejure.org/2012,9979)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 03.05.2012 - 5 T 36/12 (https://dejure.org/2012,9979)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 5 T 36/12 (https://dejure.org/2012,9979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festsetzung vollstreckungsrechtlicher Zwangsmittel zur titulierten Erbringung von Jahresabrechnungen auch gegen zwischenzeitlich abberufenen Wohnungsverwalter

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Jahresabrechnung durch alten Verwalter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erstellung einer Jahresabrechnung durch den Vorverwalter möglich? (IMR 2012, 342)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2012, 183
  • ZWE 2012, 283
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Halle/Saale, 11.01.2012 - 120 C 121/11

    Zwangsvollstreckung: Statthaftigkeit eines Zwangsgeldantrages bei Vollstreckung

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12
    Auf die Beschwerde der Gläubiger wird der Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 11.01.2012 - AZ: 120 C 121/11 - insoweit abgeändert als der Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Zwangshaft in Bezug auf die Jahresabrechnungen für die Jahre 2008 und 2009 zurückgewiesen wurde:.

    Die Beschwerdeführer betreiben die Zwangsvollstreckung aus dem insoweit rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Halle vom 31.05.2011 - AZ: 120 C 121/11 -, mit dem die Beklagte unter Ziff. 1 - 3 verpflichtete wurde:.

    Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Amtsgericht Halle (Saale) - AZ: 120 C 121/11 - den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, es handele sich hinsichtlich der Jahresabrechnungen, der Herausgabe der Kontenauszüge sowie der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2011 jeweils um vertretbare Handlungen.

  • OLG Köln, 02.03.1998 - 2 W 201/97

    Der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter ist grds.

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12
    Die Kammer schließt sich jedoch der in der Rechtssprechung vertretenen Meinung an, dass zur Abgrenzung zwischen § 888 ZPO und § 887 ZPO und somit zwischen unvertretbarer und vertretbarer Handlung danach zu unterscheiden ist, ob es sich um eine schlichte Abrechnung handeln soll oder um eine Rechnungslegung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 02.03.1998, AZ: 2 W 201/97, WuM 1998, 375 ff., BayObLG, Beschl. v. 18.4.2002, AZ: 2 Z BR 9/02, Rz. 16, je zitiert nach juris; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., Rz. 3 zu § 888 ZPO "Rechnungslegung").
  • BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02

    Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12
    Die Kammer schließt sich jedoch der in der Rechtssprechung vertretenen Meinung an, dass zur Abgrenzung zwischen § 888 ZPO und § 887 ZPO und somit zwischen unvertretbarer und vertretbarer Handlung danach zu unterscheiden ist, ob es sich um eine schlichte Abrechnung handeln soll oder um eine Rechnungslegung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 02.03.1998, AZ: 2 W 201/97, WuM 1998, 375 ff., BayObLG, Beschl. v. 18.4.2002, AZ: 2 Z BR 9/02, Rz. 16, je zitiert nach juris; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., Rz. 3 zu § 888 ZPO "Rechnungslegung").
  • BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung der Verurteilung eines Verwalters

    Ein entsprechendes Urteil sei daher nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken (KG, NJW 1972, 2093 f.; OLG Köln, WuM 1997, 245, 246; OLG Köln, WuM 1998, 375, 376 f.; LG Dessau-Roßlau, ZWE 2012, 283; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 28 WEG Rn. 1; Kutz, IMR 2012, 342).
  • LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16

    Pflicht des Altverwalters auf Erstellung der Jahresabrechnung

    Dem Vorverwalter ist es sowohl möglich als auch zumutbar, dass er die notwendigen Unterlagen für einen gewissen Zeitraum herausverlangt bzw. Einsicht in diese nimmt (vgl. auch LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 03.05.2012 - 5 T 36/12).
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