Rechtsprechung
LG Stuttgart, 28.03.2013 - 2 S 36/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beseitigung einer baulichen Veränderung wegen Unzulässigkeit i.R.e. gültigen Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft (hier: Sichtschutzelemente aus Weidengeflecht)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gerichtsverfahren anhängig: WEG-Beschluss ist noch wirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Reutlingen, 28.08.2012 - 9 C 513/12
- AG Reutlingen, 28.12.2012 - 9 C 1104/12
- LG Stuttgart, 28.03.2013 - 2 S 36/12
Papierfundstellen
- ZWE 2014, 190
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 12.03.2012 - 5 W 32/11
Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliches Ermessen bei Bemessung des Streitwerts …
Auszug aus LG Stuttgart, 28.03.2013 - 2 S 36/12
Die Kammer schätzt das Gesamtinteresse der Parteien und der Beigeladenen unter wirtschaftlicher Betrachtung (vgl. OLG Stuttgart ZMR 2012, 560) auf insgesamt 3.000,00 Euro.
- BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17
Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für …
bb) In solchen Fallkonstellationen muss § 148 ZPO aber entsprechend angewendet werden, weil die Abweisung der Klage mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar wäre (…so auch BeckOK WEG/Müller [1.9.2018], § 10 Rn. 552.3;… BeckOGK/Karkmann, WEG [1.7.2018], § 22 Rn. 153; Dötsch, ZWE 2016, 149, 151; aA LG Stuttgart, ZWE 2014, 190 f.; Abramenko ZfIR 2018, 205, 206). - LG Frankfurt/Main, 28.06.2017 - 13 S 191/14
In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung …
Eine von den Klägern erhobene Beseitigungsklage hätte vielmehr nach verbreiteter Ansicht in der Rechtsprechung als derzeit unbegründet abgewiesen werden können (so ausdr. BayObLG NZM 1999, 132; LG Stuttgart ZWE 2014, 190; Niedenführ/Vandenhouten § 22 Randnr. 142). - LG Dortmund, 24.04.2017 - 1 S 53/17
Beschlüsse sind auszuführen!
Der Beschluss ist für den Verwalter bindend (…Bärmann-Merle, 13.Aufl. § 23 Rn. 209; LG Stuttgart, ZWE 2014, 190 f). - AG Reutlingen, 27.03.2013 - 9 C 404/13
Abweichende Rechtsauffassung ist kein Verfügungsgrund!
Es mag sein, dass das Berufungsgericht das Amtsgericht in dem Verfahren 9 C 513/12 WEG (2 S 36/12) mit der Begründung aufhebt, dass selbst bei einem bestehenden Individualanspruch der Kläger aufgrund des Anziehungsbeschlusses der Wohnungseigentümerversammlung seine Ausübungsbefugnis verloren habe.