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   LG Stuttgart, 28.03.2013 - 2 S 36/12   

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https://dejure.org/2013,33736
LG Stuttgart, 28.03.2013 - 2 S 36/12 (https://dejure.org/2013,33736)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28.03.2013 - 2 S 36/12 (https://dejure.org/2013,33736)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28. März 2013 - 2 S 36/12 (https://dejure.org/2013,33736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung einer baulichen Veränderung wegen Unzulässigkeit i.R.e. gültigen Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft (hier: Sichtschutzelemente aus Weidengeflecht)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtsverfahren anhängig: WEG-Beschluss ist noch wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2014, 190
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 12.03.2012 - 5 W 32/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliches Ermessen bei Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.03.2013 - 2 S 36/12
    Die Kammer schätzt das Gesamtinteresse der Parteien und der Beigeladenen unter wirtschaftlicher Betrachtung (vgl. OLG Stuttgart ZMR 2012, 560) auf insgesamt 3.000,00 Euro.
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    bb) In solchen Fallkonstellationen muss § 148 ZPO aber entsprechend angewendet werden, weil die Abweisung der Klage mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar wäre (so auch BeckOK WEG/Müller [1.9.2018], § 10 Rn. 552.3; BeckOGK/Karkmann, WEG [1.7.2018], § 22 Rn. 153; Dötsch, ZWE 2016, 149, 151; aA LG Stuttgart, ZWE 2014, 190 f.; Abramenko ZfIR 2018, 205, 206).
  • LG Frankfurt/Main, 28.06.2017 - 13 S 191/14

    In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Eine von den Klägern erhobene Beseitigungsklage hätte vielmehr nach verbreiteter Ansicht in der Rechtsprechung als derzeit unbegründet abgewiesen werden können (so ausdr. BayObLG NZM 1999, 132; LG Stuttgart ZWE 2014, 190; Niedenführ/Vandenhouten § 22 Randnr. 142).
  • LG Dortmund, 24.04.2017 - 1 S 53/17

    Beschlüsse sind auszuführen!

    Der Beschluss ist für den Verwalter bindend (Bärmann-Merle, 13.Aufl. § 23 Rn. 209; LG Stuttgart, ZWE 2014, 190 f).
  • AG Reutlingen, 27.03.2013 - 9 C 404/13

    Abweichende Rechtsauffassung ist kein Verfügungsgrund!

    Es mag sein, dass das Berufungsgericht das Amtsgericht in dem Verfahren 9 C 513/12 WEG (2 S 36/12) mit der Begründung aufhebt, dass selbst bei einem bestehenden Individualanspruch der Kläger aufgrund des Anziehungsbeschlusses der Wohnungseigentümerversammlung seine Ausübungsbefugnis verloren habe.
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